Gebrauchtwagen mit Roten Kennzeichen überführen?
Werde ich das rote Überführungskennzeichen nach dem Gebrauchtwagenkauf behalten und wenn ja wie lange werde ich das Kennzeichen nutzen dürfen bis ich das Auto ummelden muss?
Werde mir morgen ein Auto anschauen gehen beim Händler und wenn der Wagen passt, dann auch direkt kaufen. Der früheste Zulassungstermin wäre dann aber leider erst am Montag. Deswegen würde ich gern wissen, ob ich das Auto trotzdem bis Montag fahren darf, oder ob der Händler das Kennzeichen an sich nehmen wird. Wobei man auf die Weise das Auto nicht nach Hause fahren kann, deswegen nehme ich an dass das rote Kennzeichen beim Auto bleiben wird.
6 Antworten
Der Händler wird dir seine rote Nummer garantiert NICHT leihen… damit darfst du ne Probefahrt machen, aber das war’s auch!
du kannst das Auto anzahlen, dann besorgst du dir kurzzeit Kennzeichen. Oder du bezahlst das Auto ubd bekommst die Papiere, damit kannst du das Auto zulassen und mit deinen Nummernschildern abholen
alternativ meldet der Händler den Wagen für dich an
aber dessen rote nummern kannst du dir aus dem Kopf schlagen
Nein, der Händler darf Dir das rote Kennzeichen nicht leihen oder überlassen.
Rote Kennzeichen, sind für Überführungen, Probefahrten oder dür den Weg zur Werkstatt gedacht
Nur für Mitarbeiter gültig, nicht jedoch für Privatpersonen für den eigenen Gebrauch!
Kein Händler wird dir seine roten Kennzeichen für mehr als die Probefahrt geben. Der hat davon keinen ganzen Schrank voll!
Einzige Möglichkeit wäre ein Kurzzeitkennzeichen. Das gilt fünf Tage und kann auch am Kaufort besorgt werden. Der Händler ist da sicher behilflich.
Aber wie fährt man denn dann im Normalfall das Auto nachhause? Kaufvertrag unterschreiben, mit den Papieren zur Zulassungsstelle und dann nochmal zum Händler zurück mit den neuen Kennzeichen? Dachte es wäre mit einem Besuch schon erledigt.
In den meisten Fällen kannst du beim Händler das Auto ohnehin nicht direkt mitnehmen, da es noch eine Durchsicht und Aufbereitung bekommt.
Die "Roten Kennzeichen" sind doch gar nicht mehr erlaubt für Privatfahrten, da diese nur noch für Autowerkstätten und -händler vorbehalten sind!
Deshalb gibt es für Privatpersonen diese sog. "Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage" für die Überführung: https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Gruß einer Versich.maklerin
Naja da ich das Auto noch anschauen muss, werden es wohl 2 Besuche sein müssen, richtig?