Rotes Kennzeichen vom Händler auch am Wochenende fahren?
5 Antworten
Nur das Ziel darf auf direktem Weg angesteuert werden; TÜV-Stelle, Überführung, Zulassungsstelle, etc.
Keine sonstigen Fahrten erlaubt.
Aber nur bei Kaufabsicht und auch nur in Verbindung mit einem Mitarbeiter des Autohauses oder der Werkstatt. Und das auch nur an Werktagen, also nicht an Sonn- und Feiertagen.
In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 01.03.2007...
Die Händlerkennzeichen sind nur zu Probe und Überführungsfahrten erlaubt. Deswegen muss auch ein Fahrtenbuch geführt werden.
Wenn du z.B. mit den roten Kennzeichen zum Supermarkt fährst und was einkaufst ist das keine Probefahrt mehr. Wenn du dann von der Polizei angehalten mußt kostet es dich Geld und den Händler von dem du die Kennzeichen hast kostet es geld. Beide bekommen auch eine Anzeige.
Am Wochenende darf man fahren, jedoch nur zur überführung. Wenn du also mit dem Kennzeichen in der Nachbarschaft rumfährst ist das keine Überführung. Anders sieht es aus wenn du z.B. quer durch Deutschland fährst mit dem Ziel das Auto zu einem Händler oder Kunden zu bringen. Aber hier mußt du dann wenn es hart auf hart kommt die Überführung nachweisen.
Der Händler ja, alle anderen nein.
Wenn es sich um eine Probe- oder Überführungsfahrt handelt, dann darf das 06er-Kennzeichen auch am Wochenende genutzt werden. Spassfahrten sind damit nicht erlaubt. Sie dürfen auch nicht verliehen werden und müssen im Rahmen der Geschäftstätigkeit Verwendung finden. Also mal privat dem Nachbarn geben damit er sich ein Auto holen kann, ist nicht erlaubt.
Natürlich darf damit am Wochenende fahren auch zum einkaufen da hat selbst die Polizei nichts dagegen . Nur über die Grenze da hat man schnell viel Ärger zumindest vor der Grenzöffnung .
Rechtlich ist deine Aussage falsch es sei denn du hast die passende Begründung parat warum du jetzt gerade eine Überführung oder Probefahrt machen willst.. oder Mußt..
Vor wenigen Jahren hätte ich Dir zugestimmt aber nachdem einige es Übertrieben haben und mit nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugen sogar schwere Unfälle verursacht haben wurden die Regelwerke überarbeitet und sehr Verschärft..
Die Nutzungsmöglichkeiten sind wirklich massiv eingeschränkt worden und jeder Inhaber einer solchen Nummer ist sehr vorsichtig geworden denn als Werkstatt ein sehr wichtiges Handwerkszeug ´die ist schneller entzogen wie man schauen kann.. da wird Gnadenlos durchgegriffen..
Der Inhaber dieses Kennzeichens haftet für alles was damit angestellt wird .. Mal eben Pommes holen und erwischt werden... wenn kein Plausibler Grund angegeben werden kann da wird das schon eng und auch sehr teuer.. Wer dann noch so Dumm ist und nicht erklärt das dies im umfang einer eh anstehenden Probefahrt zB. zur Ermittlung von Undichtigkeiten oder was auch immer erforderlich ist der hat sehr schlechte karten.,.. Joachim
Natürlich sind auch Probefahrten erlaubt!