Führerschein mit 16 1/2? Geht das?

10 Antworten

Hallo

Es gibt keine bindende Vorschrift, mit welchem Alter man sich in der Fahrschule anmelden darf. Üblicherweise wird die Fahrschule darauf achten, dass der Bewerber sich nicht früher als ein Jahr vor Erreichen des Mindestalters anmeldet.

alle Fahrschulen (die eine Webseite haben) und alle Webseiten die sich mit Führerscheinangelegenheiten befassen berichten aber folgendes:

Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

siehe auch folgenden Link:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw_neu.htm

Mit 16 kannst Du bereits einen Führerschein besitzen und sogar ganz alleine Kraftfahrzeuge fahren. Nur das wäre dann ein Führerschein für Leichtkrafträder oder recht langsame Fahrzeuge, was Du meinst betrifft wahrscheinlich den Führerschein für Autos.

Seit einiger Zeit gibt es nun den BF17, Führerscheinneulinge dürfen unter bestimmten Voraussetzungen sogar schon im Alter von 17 Jahren Auto fahren. Begleitpersonen müssen seit mindestens 5 Jahren einen Autoführerschein haben und dürfen max nur einen Punkt im Zentralregister haben, der BF17 ist eine Bescheinigung (auch nicht in ganz Europa gültig) und Begleitpersonen müssen darin stehen (es reicht also nicht Jemanden daneben sitzen zu haben der geeignet ist, der muss auch eingetragen sein).

Um den BF17 zu erwerben kann man bereits deutlich früher damit anfangen (mit 16,5 wäre grade richtig), die Prüfungen sind aber noch an zeitliche Grenzen gerichtet. Soweit ich weiss darf die Theorieprüfung max 3 Monate vor dem 17. Geburtstag gemacht werden, die praktische Prüfung max 1 Monat davor. Unter Einhaltung dieser Fristen und Begleitpersonen darf also auch Jemand an seinem 17. Geburtstag selbst Auto fahren. Am 18. Geburtstag wird automatisch die Fahrerlaubnis Kl. B erreicht, die Prüfungsbescheinigung BF17 gild noch einige Zeit als entsprechendes Ausweisdokument als Übergangszeit bis man den entgültigen Führerschein von der Führerscheinstelle abholt.

Nein. Warte, bis du 17 bist. Du kannst zwar nun shcon anfangen, aber was bringt dir das? Fahren darfst du, und das ja auch nur mit Einschränkungen, erst ab 17. Und das ist mehr als gut so!!!!

Ilianaxxp 
Fragesteller
 04.02.2015, 11:15

okay trotzdem danke für deine Antwort:)

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ginatilan  04.02.2015, 12:16
, aber was bringt dir das?

dass man gleich am 17ten Geburtstag losfahren kann

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jaliya22  04.02.2015, 17:00

wieso sollte man solange warten, wenn man die möglichkeit hat, vorher schon anzufangen? war doch beim "alten führerschein mit 18" auch nicht anders. da hat man doch auch so ca. mit 17,5 angefangen ;-)

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es geht um den autoführerschein, oder? dann kannst du ihn nicht mit 16,5 machen. du kannst mit 16,5(ca.) anfangen, den führerschein zu machen. denn die theoretische prüfung, darfst du maximal 3 monate und die praktische prüfung 1 monat vor erreichen des mindestalters ablegen. in deinem fall ist das mindestalter 17.

Du kannst dich schon bei der Fahrschule anmelden. Der Erwerb des Führerscheins darf jedoch erst im Alter von 17 erfolgen.