Führerschein mit 17 ab 18 Jahren alleine fahren

8 Antworten

Warum nur antworten so viele Leute, wenn sie es nicht wissen.
1. Den Führerschein hast du beantragt, das Kärtchen wird zu einem 18. Geburtstag ausgestellt. Du brauchst den nicht mehr extra zu beantragen.
2. Ab dem 18. Geburtstag kannst du bei der Führerscheinstelle deinen Kartenführerschein abholen.
3. Die Bescheinigung für BF17 wird noch 3 Monate lang als Nachweis für die Fahrerlaubnis akzeptiert (in Deutschland!)
4. Du hast ja eine vollwertige Fahrerlaubnis. Diese hat lediglich die Auflage, dass bis zum 18. Geburtstag im PKW eine Begleitperson dabei sein muß. Sobald du 18 bist, darfst du auch allein fahren. Mit Roller usw (Klassen M,L,S sind ja eingeschlossen) darfst du auch mit BF17 schon allein fahren.
5. Wenn du nach dem 18. Geburtstag in den ersten 3 Monaten noch mit der BF17-Bescheinigung fährst, dann darfst du nicht ins Ausland. Du hast zwar die vollwertige Klasse B, aber als Nachweis der Fahrerlaubnis wird dort nur das Kärtchen nicht aber die Bescheinigung von BF17 akzeptiert.

Siraaa  19.01.2010, 20:54

zu 1) einige Behörden stellen sich da aber auch ziemlich an. Ich habe 3 Monate bevor ich meinen Karten FS bekommen habe den beantragt...habe rund 1 stunde und viel geduld gebraucht um den leuten auf der FS Stelle klarzumachen, dass ich jetzt endlich mal meinen antrag abgeben möchte. (3 monate vorher war ich gescheitert)....Begründung: "Dann liegt der Führerschein ja solange hier rum"

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Franticek  19.01.2010, 22:42
@Siraaa

Bei BF17 wird die Fahrerlaubnis beantragt. Bei der Prüfung erhält man die Bescheinigung. Normal sollte für den Kartenführerschein dann überhaupt kein weiterer Antrag mehr notwendig sein. In der Regel wird der zum 18. Geburtstag dann automatisch gemacht und man braucht nur hinzugehen zum Austauschen.

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1) kann ich dir leider nicht beantworten. Frag einfach bei deiner Führerscheinstelle nach. 2) §48a FeV: (3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.

JotEs  19.01.2010, 19:04

Wobei diese Vorschrift ja nun nicht besagt, dass man ab 18 keine Begleitperson mehr braucht.

Der "richtige" Hinweis wäre der auf den Absatz 2 des § 48a FeV gewesen, der besagt:

§ 48a Voraussetzungen

...

2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat.

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Du darfst erst alleine fahren, wenn du den normalen Führerschein hast. Der 17er Schein ist nur in Begleitung eines 18er Führerscheinführers möglich.

beantragen musst du den nicht extra. Das hat deine Fahrschule bereits getan. Musst ihn nur noch abholen.

Reiswaffel87  19.01.2010, 17:23

Auch falsch. Mit erreichen des 18. Lebensjahres gilt der 17er-Führerschein noch 3 Monate. Außerdem braucht man ab da keine Begleitperson mehr (siehe §48a FeV).

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BurntOfferings  19.01.2010, 17:30
@Reiswaffel87

Bis vor kurzem hat diese Regelung gegolten. Hab nämlich mal bei einer Fahrschule angefragt wegen dem Thema. Ist aber schon ein bisschen her.

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Reiswaffel87  19.01.2010, 17:32
@BurntOfferings

Kann gut sein. Da wurde scheinbar ursprünglich nicht daran gedacht, dass BF17'ler auch irgendwann mal 18 werden. ;o) Durch diese Übergangszeit gibt es jedoch keine Probleme.

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Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat, dann zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällt, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag. Und das gilt selbst für den Fall, dass im ersten Jahr überhaupt nicht gefahren wird. Denn die Probezeit fragt nicht nach den gefahrenen Kilometern.