Führerschein Klasse 3 wurde vor 20 Jahren entzogen und war davor 10 Jahre in Besitz. Erleichterte Klasse A1 möglich?

6 Antworten

Bei extrem langer Zeit ohne Fahrpraxis begründete Zweifel am Kenntnis- und Eignungsstand
Allein schon die extrem lang fehlende Fahrpraxis von 26 Jahren reiche für sich genommen aus, um anzunehmen, dass der Kläger nicht mehr über die erforderlichen praktischen Kenntnisse für das sichere Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr verfüge, so das Gericht.

Nein, ist ganz sicher nicht möglich, weil die Erleichterung einen VORHANDENEN Führerschein voraussetzt.

Gnurfy 
Fragesteller
 31.12.2023, 10:06

Danke Dir @grisu2101, aber dann nist ein Antrag auf Neuerteilung von Klasse B für mich uninterressant.

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Gnurfy 
Fragesteller
 31.12.2023, 10:21
@grisu2101

Zumindest mal so lange wie ich nicht doch später mal noch in eine Arbeit käme, wo ein möglicher Aufstieg doch noch mal optional die Nutzung eines Firmenfahrzeuges eröffnen würde.

Privat bliebe es erst mal weiter beim ÖPNV, einem E-Scooter und ggf. mal irgendwann einem Pedelec oder E-Minimofa zur Verbringung in den heimischen Fahrradstall. :-)

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Gnurfy 
Fragesteller
 20.03.2024, 00:56
@bergsteiger4711

Weil ich aus gesundheitlich erwiesenen Gründen tatsächlich wohl nie wieder Kraftfagrzeuge führen werden dürfen werde.

Meine Geschichte hatte dabei mit Fahrrad, ungewollter Arbeitslosigkeit, Alkohol und fast jemanden mit F-Rad angefahren bei schlechter Sicht zu tun.

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Wenn du leinen Führerschein hast musst du ihn natürlich ganz normal machen.

Möglicherweise musst du aber erst noch dir teure MPU machen wenn man dir den Führerschein genommen hat

Normal nein. Da dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde und soviel Zeit vergangen ist, wirst du eher behandelt werden wie ein Anfänger.

Gnurfy 
Fragesteller
 30.12.2023, 10:10

Es geht mir nicht um mögliche Nachprüfungen in der Theorie und einer Fahrprobe zur Praxis, sondern nur ob die 5 Jahre ehemaliger KL3 - Vorbesitz in ähnlicher Weise wie nach der neuen Regelung gelten würden?

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DerBayer80  30.12.2023, 10:21
@Gnurfy

Nein werden sie nicht. Der Vorbesitzer ist durch dns Entzug und zzgl der Zeit in der der Entzug vollzogen wurde nicht mehr existent

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Gnurfy 
Fragesteller
 31.12.2023, 10:10

Danke Dir @derBayer80, damit hat sich mein Anliegen erledigt und ich könnte ja irgendwann fast direkt A1 oder A2 machen. Auto ist mir mit meinen beruflichen Rest-Perspektiven halt viel zu teuer im Unterhalt, zumal es bei uns auch keine kostenlosen Parkplätze dafür gäbe. :-(

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Die Verjährungsfrist bei Führerscheinentzug beträgt 15 Jahre!

Eine Wiedererteilung ist nicht möglich. Allerdings kannst du den Führerschein ohne Auflagen wie MPU neu machen.