Führerschein frist?

2 Antworten

Ab Antragstellung (bzw. genauer gesagt ab dem Zeitpunkt, wo er bewilligt ist und die Fahrerlaubnisbehörde den Prüfauftrag erteilt) hat man ein Jahr Zeit die Theorieprüfung zu bestehen und danch dann wieder ein Jahr für die Praxisprüfung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
migebuff  07.11.2023, 12:19

Der Fahrerlaubnisantrag hat kein Ablaufdatum, das ist ein Internetmärchen. Der TÜV wird den Prüfauftrag nach 12 Monaten zurückgeben, wenn bis dahin keine Theorieprüfung erfolgt ist. Das hat keine Auswirkung auf das Verwaltungsverfahren.

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Fabia19  07.11.2023, 19:15
@migebuff

Ich kenne § 22 Abs. 5 FeV ...

... wonach die Prüfstelle den Auftrag nach 1 Jahr zurückgeben soll, wenn bis dahin die Prüfung nicht bestanden wurde. sinaschmidt fragte, ab wann dieses Jahr zu laufen beginnt, was ich mit "ab Erteilung des Prüfauftrages durch die FE-Behörde" entsprechend korrekt beantwortet habe. Das der FE-Antrag nach einem Jahr ablaufen würde, habe ich nie behauptet...

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migebuff  07.11.2023, 19:37
@Fabia19
Ich kenne § 22 Abs. 5 FeV ...

Dann verstehe ich umso weniger, warum du die Rückgabe des Prüfauftrags mit der Pflicht gleichsetzt, die Prüfung bis zu diesem Datum abgelegt zu haben.

Die Rückgabe ist keine Ablehnung des Antrags. Das Verwaltungsverfahren endet durch Erteilung, Ablehnung oder Rücknahme des Antrags, nicht durch Zeitablauf.

Auch wenn der Prüfauftrag zurückgegeben wurde, kann nach erneuerter Prüfauftragserteilung die Prüfung abgelegt werden. Für den Fragesteller somit unerheblich.

Die Einjahresfrist, auf die er sich bezieht, ergibt sich aus §18 Abs 2 FeV, da nur hier tatsächliche Nachteile drohen.

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Fabia19  07.11.2023, 21:13
@migebuff

Erteilt die FEB den neuen Prüfauftrag denn so automatisch? Ich vermute (habe selber noch für keine FE-Klasse so lange gebraucht, dass das Thema je relevant gewesen wäre), dass dann zunächst Rücksprache mit dem Antragsteller gehalten wird, "was los ist", oder?

Unsere FEB braucht aktuell 7-8 Wochen für die Antragsbearbeitung bei "normalen" Sachen, Termine zum Vorsprechen sind nicht unter 3 Monaten zu bekommen.

Wenn dann in so einem Fall erst noch Rückspreche gehalten werden muss, dauert das ja nochmal länger, bis man zur Prüfung kann...

Das mit dem "ein Jahr Zeit" sehe ich daher ehr als "im eigenen Interesse" an einer dann doch noch zeitnahen FE-Erteilung. Sollte man ja eigentlich auch schaffen können, eigentlich geht man ja zur FS, weil man die FE auch heben will :)

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Wenn du die Theorie bestanden hast, ab den Zeitpunkt hast du 12 Monate Zeit