3 Antworten

Ja, das war vor Jahren schon mal in der Diskussion. Da wurde dann ein Rentenbeitrag bei Minijobs eingeführt. Der ist allerdings freiwillig und somit Blödsinn.

Minijobs führen selbstverständlich zu geringen Renten - unabhängig vom Geschlecht.

Gegenüber einem Durchschnittsverdiener - der in einem Beitragsjahr momentan einen Rentenanspruch von 37,60 € erarbeitet - macht ein Minijob mit 538 € monatlich (falls die Rentenversicherungspflicht nicht abgewählt wird) gerade mal 5,70 € in der Rente aus.

Die Rente ist ein Ausdruck der Lebensleistung, denn sie richtet sich nach der Höhe des beitragspflichtigen Einkommens aller Beitragsjahre bzw. -monate.

Bei einem Rentensplitting profitiert immer derjenige, der weniger verdient hat - das muss nicht unbedingt die Frau sein.

Eindeutig ja.

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wird auch weniger in die Rentenkasse eingezahlt. Bei Mini-Jobs sogar gar nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – interessiere mich sehr für politsche Themen

Klaraaha  30.01.2024, 15:26

Bei Minijobs wäre es freiwillig. Da kann sich der AN davon befreien lassen.

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Bluemie  30.01.2024, 15:31
@Klaraaha

Uups ... da hast du vollkommen recht.

Ich habe mich geirrt.

Krankenversicherung wird bei Minijobs nicht bezahlt.

Obwohl die Rentenversicherungspunkte hier auch sehr gering sind. Bei einem Monatsverdienst von 538 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro.

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Klaraaha  30.01.2024, 15:35
@Bluemie

Ja, lohnt sich kaum. Allerdings gibt es ein Gesetz wonach bei 33 Beitragsjahren eine Grundrente infrage kommt. Das wissen viele nicht. Das sind immerhin so um die 1200 Euro.

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Klaraaha  30.01.2024, 15:43
@Bluemie

Oder 35 Beitragsjahre. Kann sein. Gilt eben nur für langjährig Versicherte.

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Vogtland740 
Fragesteller
 01.02.2024, 11:11
@Klaraaha

Ja aber was hat der Staat von Minijobs und Ehesplitting und den niedrigen Frauenrenten, im Rentenalter müssen diese Frauen mit riesigen Geldern vom Staat finanziert werden. Völliger Unsinn !

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Klaraaha  01.02.2024, 12:19
@Vogtland740

Ursprünglich ging man bei den Aushilfsjobs davon aus, das es eben nur Hausfrauen sind, die solche Jobs benötigen, oder auch mal Schüler und Studenten. Das hat sich im Laufe der Zeit etwas geändert. Die Hausfrauen sind ja über den Ehemann abgesichert. Dessen Einkommen sichert auch die KV und später das Einkommen auch der Ehefrau ab. Dieses wird ja durch das Ehegattensplittung mit einberechnet, also auf die Grundrente angerechnet. Es sind dann eher die Alleinstehenden bzw. die Geschiedenen die wenig Rente bekommen, weil die Rente des Ehegatten fehlt. Auch keine Witwenrente. Schüler und Studenten gehen irgendwann mal arbeiten das ist kein Problem gewesen.

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