Fremder Hund auf unserem Grundstück wird von unserem Hund verletzt?

Das Ergebnis basiert auf 32 Abstimmungen

ihr seid im Recht 91%
euer Nachbar ist im Recht 9%

15 Antworten

ihr seid im Recht

Der Nachbar hat in dem Fall seine Fürsorgepflicht verletzt, nicht ihr. Jeder Tierhalter ist selber dafür verantwortlich, dass sein Tier nichts zerstört oder fremdes Eigentum betritt.

Euer Hund war im Garten, mit einem Zaun gesichert. Der Nachbar hat nicht dafür gesorgt, dass sein Hund bei ihm bleibt. Damit haftet er für alle Schäden, die dadurch entstanden sind. In dem Fall hat eh sein Hund den Schaden.

Sein Hund war verletzt und er nicht erreichbar. Daher habt ihr absolut richtig gehandelt und ihn zum Tierarzt gebracht. Man könnte jetzt sogar noch darüber streiten, wer die Rechnung zahlen muss. An sich habt ihr den Auftrag gegeben, damit müsst ihr den Tierarzt zahlen. Da der Hund verletzt war und der Nachbar nicht erreichbar, habt ihr das komplett richtig gemacht.

Eigentlich muss ja der Nachbar den entstanden Schaden seines Hundes zahlen. Nur da der Auftrag von euch kam, müsste man sich da gegebenenfalls vor Gericht einigen. Da spielt dann die Schwere der Verletzungen eine Rolle.

Anzeigen kann er euch nicht. Die Sache gehört zum Zivilrecht, daher kann man auch keine Anzeige machen. Er kann vor das Zivilgericht gehen und Schadensersatz fordern. Davon wird ihm aber jeder Anwalt abraten. Zwar kann bei einem Zivilprozess auch mal ein überraschendes Urteil kommen, aber seine Chancen zu gewinnen sind sehr, sehr schlecht. Die Behandlung habt ihr eh schon bezahlt und der Hund hat (vermutlich) keinen dauerhaften Schaden, daher rentiert sich das nicht. Und da der Verlierer die Gerichtskosten (fangen bei 10.000€ an) zahlen muss, wird man ihm davon abraten.

Theoretisch könntet ihr die Behandlungskosten zurück fordern. Da ihr das aber vermutlich auch über einen Prozess machen müsstet, rate ich davon ab. Für die 100€ rentiert es sich nicht möglicherweise die Gerichtskosten zahlen zu müssen.

Bezüglich Einschläfern: da müsst ihr euch absolut keine Sorgen machen. Ein Tier einschläfern darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Da gibt es ganz strenge Regeln, ab wann man das darf. Deshalb ist es ja auch so ein Problem, wenn Tiere Menschen verletzen. Theoretisch darf man die nicht einschläfern. Daher braucht das eine spezielle Erlaubnis. Da kann euer Nachbar nichts tun.

Nur noch eine Warnung: Ich kenne euren Nachbarn nicht, aber es gab schon Fälle, wo Tiere nach einem Streit vergiftet wurden. Ob euer Nachbar so einer ist, müsst ihr selber einschätzen. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass es sowas schon gab.

Fragexy892 
Fragesteller
 08.03.2020, 00:26

Vielen Dank und zum letzten von dir angesprochenen Punkt: unsere Hunde fressen nur auf Kommando und das auch nur bei meinen Eltern und mir, weder Freunde noch andere Familienmitglieder (Großeltern oder Geschwister) bringen sie zum Fressen. Auch lässt sich dieser Hund nicht von jemandem anfassen außer einer von uns/jemanden den er kennt ist dabei. Um eine Vergiftung mache ich mir also eher weniger Sorgen :)

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EphraimUlk  08.03.2020, 09:18
@Fragexy892

Zu dieser ausführlichen guten Antwort noch eine kleine Ergänzung: je nachdem, in welchem Bundesland ihr lebt, werden Hunde, die beißen, schnell als beißhunde/gefährliche Hunde eingestuft. @ FS: Guckt euch das Video noch mal genau an, welcher Hund zuerst beißt und haltet ggf Rücksprache mit eurer Tierversicherung, falls ihr ein Schreiben von der Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt) erhaltet. Bei sowas muss man nämlich gut aufpassen, was bzw wie man auf die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit reagiert. Niemand will seinen Hund als gefährlichen Hund unnötig eingestuft haben.

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DogsDog  08.03.2020, 23:36

Gesetzlich gesehen liegst du vollkommen falsch. Ich verstehe nicht wie hier alle so ein Unwissen verbreiten und dem Fragesteller damit absolut nicht weiterhelfen. Gegenseitig hat jeder die eigene Verantwortung für seinen Hund und haftet für jegliche Schäden die der Hund anrichtet. Welcher Hund hat hier einen Schaden verursacht? Welcher Halter hat seinen Garten nicht vor Eindringlingen geschützt? Welcher halter hat einen Hund der andere Hunde "beißt/verletzt" ?

Bei mir kommt da nur ein hundehalter raus und der ist leider für jegliche Schäden die sein Hund angerichtet hat haftbar und verantwortlich.

Auf der Gegenseite kann man den anderen Hundehalter anzeigen, da er seinen Hund nicht Ausbruchssicher hält aber das ist dann eine andere Geschichte.

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DogsDog  08.03.2020, 23:38
@DogsDog

Das ist von mir aus auch absolut nicht böse gemeint. Ebenso ist das nicht meine persönliche Meinung sondern das sind einfach die Gesetze.

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summersweden  08.03.2020, 23:52
@DogsDog

Kletterst du über einen Zaun und fällst dort in den Pool, wer haftet dann? Du oder der Poolbesitzer?

Theoretisch müsste natürlich der zahlen, dem der Hund gehört, der den Schaden verursacht hat. Aber da er alles nötige getan hat, um dies zu verhindern (Zaun, der auch hoch genug ist), liegt die Haftung beim anderen, der die Aufsichtspflicht verletzt hat.

Nach deiner Logik müsste man nämlich einen drei Meter hohen Zaun aufstellen, damit ganz sicher kein anderer Hund reinkommt. Daher gilt: man muss nur das verhindern, mit dem gerechnet werden kann.

Da der FS einen Zaun hat, der für seinen Hund auch hoch genug ist, hat er alles getan, um seiner Pflicht als Tierhalter nachzukommen. Daher ist der Nachbar schuld.

Dennoch würde ich nicht vors Gericht damit gehen. Zivilprozess sind ein wenig wie Roulette. Man weiß niemals, wie es ausgeht.

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DogsDog  09.03.2020, 01:07
@summersweden

Es geht nicht um meine Meinung! Es geht um Gesetze! Ein Hund darf auch keinen Einbrecher verletzten. Vom gesetzt her darf ein Hund niemals beißen. Egal ob er provoziert wird, geschlagen wird oder sonst was. Und ja,man .muss seine Tiere so halten das niemand rein oder raus kommt! Und wenn das nur mit einem 3 Meter Zaun gelingt, muss man den einen hinstellen. Und wie schon gesagt, es geht um Gesetzte und nicht das Empfinden einzelner Parteien!

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DogsDog  09.03.2020, 01:11
@summersweden Gefährdungshaftung

Mit dem Begriff Gefährdungshaftung bezeichnet man die Pflicht des Hundebesitzers, für jeden Schaden zu haften, den der Hund verursacht.Dabei spielt es keine Rolle, ob den Halter selbst auch Schuld an dem Schaden trifft.

Anders gesagt bedeutet dies, dass der Hundebesitzer auch für durch den Hund entstandene Schäden aufkommen muss, wenn der Besitzer selbst nicht in irgendeiner Weise fahrlässig gehandelt hat. Dass der Halter dennoch für Schäden haften muss, die er nicht selbst verschuldet hat, wird dadurch gerechtfertigt, dass der bloße Besitz eines Hundes prinzipiell bereits eine Gefahr für das nähere Umfeld darstellt.

Der Link kann irgendwie nicht eingefügt werden aber du kannst dich ja selber auch mal richtig erkundigen

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summersweden  09.03.2020, 02:03
@DogsDog

Und die Ausnahme dazu?

Das Gesetz besagt nämlich auch, dass wenn sich der Hundehalter perfekt verhält und alles richtig gemacht hat, es aber dennoch zu einem Schaden kommt, den er einfach nicht vermeiden konnte, er nicht haftet.

Diese Zusatz wird nur gerne weggelassen. Aber ohne diese Ausnahme wäre der Halter sogar haftbar, wenn jemand den Hund streichelt und allergisch reagiert. Theoretisch hat der Hund den Schaden verursacht, obwohl sich Hund und Halter perfekt verhalten haben. Wer ist jetzt schuld?

Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass ein Hund nicht beißen darf. Bei der Haftung kommt es aber wieder darauf an, ob sich der Halter richtig verhalten hat. Es geht nur um die Aufsicht im Tierhaltergesetz.

Diese Art von Haftung gibt es nicht nur bei Hunden, sondern bei bei allen Tierarten.

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DogsDog  09.03.2020, 08:10
@summersweden

Das stimmt eben wieder nicht. Es gibt keine Ausnahmen. Wieso ist das denn nicht zu verstehen ? Die Gefährdungshaftung kennt keine ausnahmen im Zusammenhang mit Haustieren. Ausnahmen gibt bei polizeihunden, Pferden oder bei Nutztieren aber nicht bei Haustieren. Mensch... so schwer zu verstehen ist das nicht

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DogsDog  09.03.2020, 08:11
@summersweden

Und bitte sag mir welchen Absatz ich weggelassen habe ? Das würde ich echt gerne wissen !

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DogsDog  09.03.2020, 08:17
@summersweden

Eine Ausnahme besteht nur hinsichtlich zahmer Nutztiere, die dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind und bei denen der Halter die Beaufsichtigung mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt hat. Die Tiere, die keine Nutztiere im Sinne des Satzes 2 § 833 sind, werden als Luxustierbezeichnet. Somit gilt (nur) für Luxustiere die Haftung verschuldensunabhängig als Gefährdungshaftung.[1]Keine Luxustiere, sondern Nutztiere im Sinne der Tierhalterhaftung sind beispielsweise auch Polizeihunde und -pferde sowie Blindenführhunde.

Ein Hund gilt als luxustier, dafür gibt es keine ausnahmen ! Reicht es jetzt?

Und im übrigen, schreibe ich das alles hier nicht wenn ich keine Ahnung habe. Ich weiß es berufsbedingt und daran gibts nichts zu rütteln!

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DogsDog  09.03.2020, 08:40
@summersweden

Vorallem gerade weil die Fragestellerin wusste das der fremde Hund es in den Garten schafft, hätte sie den Zaun abdichten müssen oder die Hunde nicht mehr unbeaufsichtigt in den Garten lassen dürfen. Sie hat es wissentlich aber doch gemacht und dadurch wurde der fremde Hund verletzt. Dadurch kommen wir wieder zu dem punk: Sie Fragestellerin ist haftbar. Wir drehen uns permanent im Kreis....

Ich habe bei mir einen doppelzaun aufgestellt damit keine kleinen kinderhände durch den Zaun passen. Mein Hund darf keinen Schaden anrichten, nicht wenn ein Kind durch den Zaun fasst, nicht wenn sich Nachbarskatze im Garten befindet, nicht wenn ein Einbrecher in den Garten kommt. Einfach niemals.

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ihr seid im Recht
Nun kam es zu einem erneuten Kampf, der Nachbarshund blutete, unser war unverletzt. Da der Nachbar nicht da war sind wir mit seinem Hund in die Tierklinik und er wurde versorgt, wir haben auch die Rechnung bezahlt.

Damit habt ihr Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten.

Nun ist der Besitzer vollkommen am Ausrasten von wegen er würde uns anzeigen und sorgen das unser Hund eingeschläfert wird.

Aufregen kann und darf sich jeder; bringt nur in aller Regel wenig.

Wir sind vollkommen am Boden, wissen nicht was wir nun tun sollen. Welche Seite ist denn nun im Recht und haben wir etwas zu befürchten?

Zu befürchten habt ihr nichts; zwar hat er "dem Grunde nach" einen Anspruch gegen euch - allerdings liegt seine Mitverantwortungsquote derart hoch, dass sein Anspruch ausgeschlossen ist.

Insbesondere wenn er nicht dafür Sorge trägt, dass sein Hund nicht andere Grundstücke betritt.

Trekkie0000  07.03.2020, 22:43

Ich hasse solche Arroganten Nachbarn, nur weil deren leben scheiße läuft, muss man das nicht an anderen auslassen.

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euer Nachbar ist im Recht

NOCHMAL FÜR ALLE:

Tierhalterhaftung

Wer ein Tier hält, unterliegt der sogenannten Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hierbei handelt es sich um eine Gefährdungshaftung, bei welcher der Tierhalter ohne sein Verschulden haftet. Halter ist, wer das Tier besitzt und ein eigenes Interesse an der Verwendung des Tieres oder zumindest an seiner Gesellschaft hat. Dabei ist die Haltereigenschaft unabhängig vom Eigentum an dem Tier. Die Sachherrschaft hat derjenige, der die tatsächliche Gewalt über ein Tier ausübt.

Der Tierhalter haftet, wenn das Tier unberechenbar reagiert - unabhängig davon, ob er die Reaktion verschuldet hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Pferd ein lautes Geräusch hört und durchgeht oder ein Hund auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Katze sieht und beim Losrennen einen Verkehrsunfall verursacht. Auch der ungewollte „Deckakt“ zählt zu dieser spezifischen Tiergefahr.

Quelle:https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/recht/buergerliches-recht/tierhalterhaftung/

Falls das erste nicht verstanden wird:

Gefährdungshaftung

Mit dem Begriff Gefährdungshaftung bezeichnet man die Pflicht des Hundebesitzers, für jeden Schaden zu haften, den der Hund verursacht.Dabei spielt es keine Rolle, ob den Halter selbst auch Schuld an dem Schaden trifft.

Anders gesagt bedeutet dies, dass der Hundebesitzer auch für durch den Hund entstandene Schäden aufkommen muss, wenn der Besitzer selbst nicht in irgendeiner Weise fahrlässig gehandelt hat. Dass der Halter dennoch für Schäden haften muss, dor er nicht selbst verschuldet hat, wird dadurch gerechtfertigt, dass der bloße Besitz eines Hundes prinzipiell bereits eine Gefahr für das nähere Umfeld darstellt

ihr seid im Recht

Der Halter ist immer für sein Tier verantwortlich und muss Konfrontationen mit anderen Hunden vermeiden.

DogsDog  08.03.2020, 17:33

Deine Aussagen sind korrekt aber nicht indem Zusammenhang. Der hundehalter hat dafür sorge zu tragen das sein Hund nicht und niemanden verletzt, egal unter welchen Umständen. Siehe meine Antwort.

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euer Nachbar ist im Recht

Euer Hund hat fremdes Eigentum beschädigt, so seit ihr dafür haftbar.

Ihr habt selbst dafür sorge zu tragen das nichts und niemand in euren Garten kommt oder eben das die Hunde unter keinen Umständen etwas beschädigen oder verletzen können.

Ganz unabhängig von der obigen Geschichte, kannst du natürlich auch anzeigen das dein Nachbar seine Fürsorgepflicht nicht einhält und den Hund nicht Ausbruchs-sicher hält.

Bei der hundehaltung gilt die Gefährdungshaftung, egal unter welchen Umständen dein Hund etwas beschädigt oder verletzt, der Hundehalter ist dafür verantwortlich und haftet im Fall der Fälle für das Handeln seines Hundes.

Liebe 3

BenniXYZ  08.03.2020, 22:40

Nein, das sehe ich nicht so. Ein fremder Hund hat auf dem eigenen Grundstück nichts verloren. In der Richtung ist die Rechtsprechung ziemlich eindeutig.

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DogsDog  08.03.2020, 23:28
@BenniXYZ

Was du wie siehst spielt bei der Rechtssprechung keine Rolle! Es ist genauso wie ich es beschrieben habe.

Richter haben Handlungsfreiraum, es kann natürlich sein das es irgendwo einen Richter gibt der sagt.. selbst schuld aber nach den Gesetzestexten ist es genauso wie ich oben beschrieben habe.

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