Frage zur GbR?
Warum darf der Umsatz einer GbR nicht 250.000 euro im Jahr überschreiten?
1 Antwort
Die GbR ist nur bis zu einer gewissen Größe zulässig. Das liegt daran, dass bei ihr nicht so strenge gesetzliche Regelungen gelten wir für andere Unternehmensformen. Daher muss man ab einer gewissen Grüße die Form der OHG wählen. Als Größengrenzen werden normalerweise 100.000€ Betriebsvermögen oder 250.000€ Umsatz angesehen.
Insbesondere die Buchführungs- und Publizitätspflicht sind bei der GbR nicht gegeben. Zudem muss die OHG ins Handelsregister eingetragen werden.
Das stimmt nicht eine OHG ist nicht zwingend ins HR einzutragen, 106 ist nicht konstitutiv sondern nur dekleratorisch. Auch ist der Übergang von gbr zu ohg fließend es kommt nur darauf an ob ein Handelsgeschäft geführt wird was wine kaufmännische Einrichtung erfordert
Wo steht denn das? Ich kenne keine Grössen-Einschränkungen bei der GbR.
Danke für die Antwort.
Inwiefern sind die Regelungen nicht so streng wie für andere Unternehmensformen?