Bekommt man Baukindergeld als gbr?
Mein Freund und ich (unverheiratet) haben uns gemeinsam ein Haus gekauft.
Da unsere Besitzverhältnisse allerdings sehr unterschiedlich sind, stehen wir im Grundbuch als gbr.
Nun haben wir das Baukindergeld der kfw beantragt und waren uns zu 100% sicher dieses zu bekommen da wir eine Immobilie besitzen und ein Kind haben.
Nun wurde unser Antrag abgelehnt mit der Begründung eine gbr sei keine natürliche Person.
Wir sind sehr schockiert darüber, da wir fest mit dem Geld gerechnet hatten und außerdem besteht unsere gbr ja aus natürlichen Personen und Kreditnehmer sind wir (ohne gbr).
Hat das jemand auch schon erlebt bzw. wie kann man sich dagegen wehren?
Danke und Grüße
1 Antwort
Eine GbR ist eine juristische Person und tritt auch als solche auf. Das Baukindergeld wird allerdings nur an natürliche Personen ausgereicht.
Hättet Ihr jeder für sich das Baukindergeld beantragt, sähe das anders aus. Außerdem verstehe ich Eure Bankberater nicht-die hätten das wissen müssen.
Danke.
Jeder für sich Baukindergeld beantragen geht nicht. Da haben wir uns schon erkundigt.
Ich kapiere diese Welt einfach nicht mehr. Das Geld dient ja zur Unterstützung von Familien und genauso eine Familie sind wir.
Und wir sind so natürlich wie jede andere Familie auch.
Ich weiss wirklich nicht mehr ob ich bei solch hirnlosen Gesetzen heulen oder lachen soll.
Wir werden uns wahrscheinlich einen Anwalt nehmen.
Es kann ja wohl nicht sein, dass 12000 € weg sind nur weil ein dummer Mensch der sich diesen Scheiß ausgedacht hat nichts in der Birne hat.