Frage zur AfD: Darf ein Ausländer, der den deutschen Pass hat, aber nicht in Deutschland geboren wurde, in Deutschland bleiben?

5 Antworten

Jein. Ein deutsche Staatsbürger darf nicht abgeschoben werden, aber es bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, diese Voraussetzung durch Entzug der Staatsbürgerschaft zu schaffen, wobei das wiederum nur zulässig wäre, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos würde, mithin wäre das nur bei Doppelstaatlern denkbar.

Alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber sind unverzüglich außer Landes zu bringen, sofern sie nicht die entsprechenden Ausreiseaufforderungen freiwillig befolgen.
Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dürfen nicht gleichzeitig Anreize zum Bleiben gegeben werden.
Unter anderem ist ihre Sozialhilfe umgehend auf ein rechtlich zulässiges Minimum an Sachleistungen zurückzuführen.
Eine freiwillige Ausreise ist besser als eine Abschiebung.
Gerade wer aus rein wirtschaftlichen Motiven Asyl in Deutschland beantragt hat, kann –  gegebenenfalls durch Gewährung einer einmaligen Starthilfe – zur freiwilligen Rückkehr bewogen werden.

Obiges habe ich im Grundsatzprogramm der AFD gelesen und dann einkopiert.

Das bedeutet? Weil mein Freund wurde in Syrien geboren hat aber deutschen pass und die AfD hat die meisten Stimmen. Habe Angst das er weg muss

Dein Freund gehört nicht zu diesem Personenkreis.

lalaultra  09.09.2023, 13:53

Naiv...

1
Jogi57L  09.09.2023, 13:58
@lalaultra

Verstehe.

Du meinst man sollte Politikern und Grundsatz-/Parteiprogrammen nicht sehr (ver)trauen.

Ja, das mag schon so sein.

Direkte Demokratie werden wir vermutlich nicht herkriegen.

Gut fände ich es aber schon.

2

Stand jetzt würde nichts passieren aber die AfD würde daran arbeiten die Gesetze zu ändern.

Ihr solltet also auf der Hut sein.

Die Fragestellung ist nicht richtig. Besitzt jemand die deutsche Staatsangehörigkeit ist er kein Ausländer mehr. (Art 116 GG)

Ja, wenn er den deutschen Pass hat,dann kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeschoben werden. Dass ginge nur, wenn man ihm den deutschen Pass entzieht. Dadurch wäre er aber staatenlos und das ist nicht zulässig.

Anders sieht das aus, wenn der Betroffene zwei Staatsbürgerschaften hat. Also neben dem deutschen Pass einen weitern von einem anderen Land. Dann könnte man ihm den deutschen Pass entziehen und ihn abschieben.