Frage zu TÜV (Überzogen)?

3 Antworten

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Nein, das war früher so, wurde inzwischen geändert.

Du bekommst volle 24 Monate HU Frist ab dem Monat der Prüfung, hatte das Fahrzeug MEHR als 2 Monate überzogen, kommen ca 20 EUR an Ergänzungsuntersuchungsgebühr gem GeOSt dazu.

Beispiel:

Fällig NOV 23

Vorführung im DEZ oder JAN => selber Preis wie im NOV

Vorführung in FEB => ca 20 EUR Zuschlag

Es kann sein das du wegen des Überziehens eine etwas Höhere Prüfgebühr zu zahlen hast aber nach bestandener Abnahme gelten die 24 Monate..

Nein, du hast nach bestandener Prüfung volle 24 Monate.

apfelbus  08.02.2024, 11:32

Das war einmal. Es gibt die Plakette nur noch 24 Monate ab da wo man die HU hätte machen lassen müßen, nicht ab da wo sie verspätet stattfand.

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Mmits  08.02.2024, 11:39
@apfelbus

Wann soll sich das denn bitte geändert haben?

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nobodyathome  08.02.2024, 11:55
@apfelbus

Das kannst du bestimmt irgendwie belegen.

Tatsache ist die HU gilt für 24 Monate ab der Prüfung

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lemonshaker  08.02.2024, 12:14
@apfelbus

genau das war einmal, die Rückdatierung gibt es schon ewig nicht mehr

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MAB98  08.02.2024, 12:38
@apfelbus

Rückdatierung gibt es nicht mehr.

Man bekommt immer die vollen 24 Monate.

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