Frage zu TÜV (Überzogen)?
Der TÜV vom Auto ist ca 3 Monate Überzogen. Werden die 3 Monate mit angerechnet bis zum nächsten Tüv?
Also das man dann anstelle von 24 Monaten Zeit ab jetzt eben nur noch 21 Monate hat bis zum nächsten TÜV ?
3 Antworten
Nein, das war früher so, wurde inzwischen geändert.
Du bekommst volle 24 Monate HU Frist ab dem Monat der Prüfung, hatte das Fahrzeug MEHR als 2 Monate überzogen, kommen ca 20 EUR an Ergänzungsuntersuchungsgebühr gem GeOSt dazu.
Beispiel:
Fällig NOV 23
Vorführung im DEZ oder JAN => selber Preis wie im NOV
Vorführung in FEB => ca 20 EUR Zuschlag
Es kann sein das du wegen des Überziehens eine etwas Höhere Prüfgebühr zu zahlen hast aber nach bestandener Abnahme gelten die 24 Monate..
Nein, du hast nach bestandener Prüfung volle 24 Monate.
Das kannst du bestimmt irgendwie belegen.
Tatsache ist die HU gilt für 24 Monate ab der Prüfung
genau das war einmal, die Rückdatierung gibt es schon ewig nicht mehr
Das war einmal. Es gibt die Plakette nur noch 24 Monate ab da wo man die HU hätte machen lassen müßen, nicht ab da wo sie verspätet stattfand.