Frage zu Haus,Erbe,Geld,Auszahlung etc.?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann wäre es am Besten, wenn die Eltern die Situation bereits zu Lebzeiten regeln. Wenn sie das Haus heute bereits verschenken und noch 10 Jahre leben - ist es komplett aus der Erbmasse raus.

Machen die Eltern nichts, haben kein Testament, leben im Zugewinn - erbt der überlebende Ehegatte zunächst die Hälfte des Verstorbenen, die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Nachlass - sämtliches Vermögen des Verstorbenen, also auch Barvermögen und auch mögliche Schulden.

Erst wenn auch das zweite Elternteil verstorben ist - werden die Kinder Eigentümer zu je 1/4 und können auch nur gemeinsam handeln.

Dir steht dann der Betrag zu auf den ihr euch alle vier einigt - denn dies müsst ihr beim Notar regeln und alle unterschreiben.

Werdet ihr euch nicht einig - bleibt entweder alles so wie es ist oder einer betreibt die Teilungsversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft. Kostet Geld, kann sich über Jahre ziehen und ist meistens mit Verlust verbunden.

Alles nur unter der Voraussetzung die Immobilie muss nicht bereits früher zur Finanzierung eines Pflegeheim verkauft werden.

Hallo,

wer ist denn eingetragener Eigentümer des Hauses?

noch die Eltern?

oder nur ein Elternteil?

das ist mit ausschlaggebend.

Nach dem Tod des Erblassers sind - normalerweise - Ehegatte und leibliche Kinder pflichtteilsberechtigt.

der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des Erbes.

Infos (auch, wie man den Pflichtteil errechnen kann) gibt es hier.

https://www.raklinger.de/pflichtteil/pflichtteil-berechnung/

es sei denn, das Haus wurde - bsw. - zu Lebzeiten - einem (der) Kind(er) übergeben (wohnt das darin) und es wurde von allen ein sog. Pflichtteilsverzicht notariell unterzeichnet.

dann gibt es für die anderen - betreffend das Haus - nichts.

häufig wird aber schriftlich vereinbart, daß der Beschenkte in diesem Fall seine Geschwister „hinauszahlen“ muß (vereinbarter Betrag).

wohnt also jemand im Haus (und der soll auch drin wohnen bleiben) sollte möglichst noch zu Lebzeiten der Eltern besser alles geregelt werden.

nämlich:

1.) wie sieht es mit Erbe und Pflichtteil aus, verstirbt ein Elternteil?

2.) wie sieht es mit Erbe und Pflichtteil aus, stirbt auch das überlebende der beiden Elternteile?

Hallo,

ohne Testament, also Aufteilung auf alle 4 Kinder:

Alle erhalten den gleichen Anteil vom Schätzwert des Hauses. Der der drin wohnen darf, zahlt die anderen aus. Geht das nicht, wird das Haus verkauft und dann der Erlös durch 4 geteilt.

Grüße aus Leipzig

Superhasenmaus  22.04.2024, 18:37

Das wäre wohl die beste Lösung.

0
MrAnhedonia 
Fragesteller
 22.04.2024, 18:37

Das hört sich nach Streiterei an...bin ich mir jetzt schon sicher. Der drin wohnt wird den Rest nicht ausbezshlen können.

0
AlterLeipziger  22.04.2024, 18:39
@MrAnhedonia

Wenn sich die Erben nicht einigen wollen - ja! Dann kostet es aber noch mehr und das Erbe wird kleiner - nur zu!

0
HalloDu597  22.04.2024, 19:28
@MrAnhedonia
Das hört sich nach Streiterei an...bin ich mir jetzt schon sicher. 

das hört sich nicht nur nach streiterei an, sondern wird häufig leider auch eine.
Aber dieser womöglich vorprogrammierte Streit ist vermeidbar.

bei uns gab es diese Problematik auch. Wir als Eltern haben das mit Hilfe unserer Kinder zufriedenstellend im Vorfeld geregelt.

eines der Kinder bekam das Haus (Schenkung), die anderen einen Geldbetrag, auf den sich gütlich geeinigt wurde.

alle beteiligten unterschrieben einen sog. pflichtteilsverzicht.

tipp: häufig ist sinnvoll, bei solchen Notargelegenheiten auch gleich dem Rest des Erbes mitzuregeln, möchte man die gesetzliche Erbfolge ggf. umgehen.

User „kabbes“ gab schon einige sehr wichtige Infos. ein Notar hilft bei speziellen und persönlichen Fragen ebenfalls gerne weiter.

1

Sofern beide Eltern verstorben sind, erben alle Kinder in Erbengemeinschaft gleichmäßig, sofern ein Testament nicht anders bestimmt.

Die Nutzugn des Hauses muss dann untereinander abgestimmt werden.