Findet Ihr es okay, wenn auf Demonstrationen gegen rechts Plakate mit der Aufschrift "AfDler töten" gezeigt werden oder geht das für Euch zu weit?

Das Ergebnis basiert auf 47 Abstimmungen

Geht zu weit 79%
Finde ich okay 21%
Fotograf1986  30.01.2024, 17:33

Lol, deine eigene Quelle wiederlegt doch deine Behauptung. Oder hast du den Punkt nicht gesehen? Also hast du keine Quelle die deine Behauptung wiederlegt

PIutonium 
Fragesteller
 30.01.2024, 19:24

Okay ich muss wohl anders fragen: um welche Behauptung geht es?

17 Antworten

Geht zu weit

Das ist eine Straftat nach § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

"§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und es werden Ermittlungen geführt: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/ermittlungen-wegen-demo-plakat-afd-toeten-100.html

Fotograf1986  30.01.2024, 12:59

Nur das keiner der Demonstranten ein solches Schild hatte. Die Geschichte ist frei erfunden um die Demonstranten zu verunglimpfen

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Fotograf1986  30.01.2024, 22:11
@wickedsick05

Du meinst sicher diesen Artikel (welcher von der Aachener Zeitung bereits entfernt wurde? Weil der original Artikel sich nicht finden lässt. Na jedenfalls bestätigt ine eigene Quelle das es sich um Fake Nwes handelt. Auf keinem der Schilder war je ein Aufruf zu lesen AFDler zu töten.

Du hast dich vom Fragesteller mit Fake-News manipulieren lasen.

Deine Quelle bestätigt das auch noch einmal.

https://www.danisch.de/blog/2024/01/22/die-aachener-zeitung-der-mordmob-und-das-toeten/

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Fotograf1986  30.01.2024, 22:58
@wickedsick05

Ja lol. Auch deine Quelle zeigt nix anderes und bestätigt ebenfalls das ich im Recht bin.

Auf dem Plakat steht das AFDler töten, nicht das man AFDler töten soll.

Es handelt sich um eine Sachaussage, keine Aufforderung.

Also ist die Behauptung das dort jemand zum Mord an ADLern aufgerufen haben soll frei erfunden.

Ein Straftat bestand besteht hier eher von deiner Seite und dem Fragesteller, wenn ihr anderen Menschen Straftaten unterstellt, die sie nicht begangen haben

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wickedsick05  30.01.2024, 23:03
@Fotograf1986
Auf dem Plakat steht das AFDler töten, nicht das man AFDler töten soll.

Nein, auf dem Plakat steht

Afdler töten.
Nazis abschieben

Mit dem Zusatz ist es eindeutig.

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Fotograf1986  30.01.2024, 23:09
@wickedsick05

Nun, du bestätigst doch nur was ich die ganze Zeit sage.

AFDler töten. Nicht AFDler töten!

Es handelt sich also um eine Aussage, nicht um eine Aufforderung.

Der zweite Teil bestatigt das noch einmal.

Tötet AFDler abschieben ergibt null sind.

AFDler tuen XY, schiebt sie deshalb ab ist ist hingegen absolut sinnvoll.

Wieder belegt die Quelle das auf der Demo niemand zum Mord gegen AFDler aufgerufen hat.

Das konnten wir als Tatsache belegen. Sogar mit deiner eigenen Quelle.

Warum möchtest du also unbedingt an etwas falsches glauben das nicht stimmt?

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Fotograf1986  30.01.2024, 23:26
@wickedsick05

Das kannst du dir sehr gerne und ganz doll wünschen. Aber dem ist natürlich nicht so

Da steht ja ein Punkt hinter der Aussage AFDler töten.

In der Deutschen Rechtschreibung gibt es keine Interpretationen.

Von daher habe ich schon recht.

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wickedsick05  30.01.2024, 23:33
@Fotograf1986

Dein geschwurbel tut nix zur Sache. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und wird's Herausfinden.

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Fotograf1986  30.01.2024, 23:41
@wickedsick05

Du verbreitest ja schonwieder die Unwarheit. Die Polizei hat längst dementiert das die Staatsanwaltschaft noch cht ermittelt. Denn es wurde ja keine Straftat begangen.

Auf den Fotos ist ja ganz klar zu lesen was da steht.

Deine eigenen Quellen haben ja belegt das dort niemand zum Mord an AFDlern aufgerufen hat.

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Fotograf1986  31.01.2024, 00:07
@wickedsick05

Die Staatsanwaltschaft ermittelt ob es gerechtfertigt ist, der AFD zu unterstellen sie würde Menschen ermorden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht dazu das Menschen zum Mord an AFDlern aufgerufen haben. Da es es einen solchen Aufruf nicht gab.

Wenn eine Straftat nicht begangen wurde, wird auch nicht strafrechtlich ermittelt.

Es konnte ja sofort geklärt werden das es auf der gesamten Demo kein einziges Schild gab, wo zum Mord an AFDlern aufgerufen wurde

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Geht zu weit

Naja, Okay nicht, allerdings kann man/frau das zweideutig sehen: entweder sollen Agdler getötet werden, dann bin ich dagegen oder aber es bedeutet das AgDler andere Menschen töten (wollen).

Fotograf1986  31.01.2024, 06:55

Moin grüß dich. Zum Glück gibt es in der Deutschen Rechtsprechung keine Interpretationen.

Auf dem einen einzigen Schild von 1,4 milionen Demonstranten steht ein eindeutiger Punkt hinter AFDler töten.

Womit es ja ganz klar eine Aussage und keine Aufforderung ist.

Außerdem wäre die Formulierung auch Tötet AFDler gewesen und nicht AFDler töten.

Der Satz sagt ja klar aus, das AFDler etwas tun. Nicht das man etwas mit der AFD tun soll.

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Geht zu weit

Das muss nun auch nicht unbedingt sein

Geht zu weit

Geht nicht nur zu weit, sondern auch eindeutig in die falsche Richtung!

Fotograf1986  30.01.2024, 12:57

Nur das keiner der Demonstranten ein solches Schild hatte. Die Geschichte ist frei erfunden

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Fotograf1986  30.01.2024, 22:16
@Anastasia65

In der Zeitung soll gestanden haben, das Demonstranten zum Mord an AFDlern aufgerufen haben? Das hast du erfunden. Weder steht das in einer Zeitung, noch gibt es solche Fotos. Also hast du das erfunden?

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Fotograf1986  30.01.2024, 23:32
@Anastasia65

Na da steht doch ganz eindeutig das es nie eine solche Forderung gegeben hat.

Deine eigenen Quelle gibt mir Recht.

Auf dem Plakat ist ganz deutlich ein Punkt zu sehen.

In der deutschen Rechtschreibung gibt es zum Glück keine Interpretationen. Nur Tatsachen.

Mit einem Punkt ist es eine Aussage, keine Aufforderung.

Auf dem Plakat steht das AFDler Menschen töten. Nicht das man AFDler töten soll.

Na, jedenfalls weist du jetzt das es nie eine solche Forderung zum Mord gab. Alles frei erfunden

Beste Grüße

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