Findest du Kinderschänder werden in Deutschland hart genug bestraft?

Das Ergebnis basiert auf 43 Abstimmungen

Nein 60%
Ja 40%

13 Antworten

Ja

Nach der Vielzahl von Strafverschärfungen sind die Strafen mitlerweile was die leichten Fälle betrifft übertrieben. In den Medien kursieren natürlich nur die schweren Fällen, bei denen eine Strafverschärfung schon lange nicht mehr möglich ist. 99% derer die meinen, die Strafen sollten verschärft werden könnten ihnen nicht sagen was da überhaupt unter Strafe gestellt wird und wie die Strafandrohungen zur Zeit sind.

Woher ich das weiß:Recherche
Ja

Strafe sollte immer in erster Linie der Resozialisierung dienen, gleichgültig welches Verbrechen im Vordergund steht.

Wenn das ausgeschlossen ist, gibt es ja auch noch die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung.

Ja

Ja, finde ich. Sie werden so bestraft, wie das Gesetz es vorsieht und das Gesetz ist in meinen Augen angemessen.

Angemessen bedeutet hier, dass sowohl eine der Tat angemessene Strafe gefunden wird, als auch die Rechte des Täters, die dieser zweifelsohne noch hat und auch haben MUSS gewahrt und geachtet werden.

Ich denke dieser Umstand, dass dem Täter weiterhin Rechte, Menschenrechte, zuerkannt werden, ist etwas, was vielen Aufstößt, doch es ist elementar für einen Rechtsstaat, der sich als höchstes Gut die Menschenwürde ins Grundgesetz geschrieben hat und ich bin MEHR als froh in einem solchen Staat zu leben.

Ein weiterer Punkt ist, dass sexueller Kindesmissbrauch vom Strafrahmen her sehr sehr weit gefasst ist. Das liegt aber auch daran, dass die Handlungen, die darunter fallen enorm vielfältig sind. Man stelle sich vor, dass der 14 Jährige mit seiner 13 Jährigen Freundin (meinetwegen einen Tag vor ihrem 14. Geburtstag) schläft... das ist einvernehmlich und sie stimmt zu und er stimmt zu und alle sind glücklich... außer ihre sehr besorgten Eltern, die das dann zur Anzeige bringen.

Ist es dann angemessen, dass der 14 Jährige zu einer so harten Strafe verurteilt wird, wie sie hier manchmal vorgeschlagen werden? Nein, das würde ich nicht sagen.
Viele, die solche unverhältnismäßigen Strafen vorschlagen oder sich diese wünschen haben sich, in der Regel, nicht wirklich Gedanken über das Gesetz oder den einzelnen Straftatbestand gemacht, denken allerdings trotzdem mitreden zu können, was ich immer etwas schade finde.

moreblack  05.09.2021, 10:01

Danke für die Antwort. Wenn ich die anderen Antworten hier, oder insbesondere auf Facebook lese, bekomme ich Angst, dass man irgendwann mal wieder im Mittelalter landet, weil alle immer nach harten Strafen rufen.

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BeviBaby  05.09.2021, 10:07
@moreblack

Bitteschön:)

Ja, mir stößt sowas auch auf. Aber ich denke mir dann immer 'das sind einzelpersonen, die kenne ich damit nicht aus und für Gesetze haben wir immer noch das Bundesverfassungsgericht, DAS sich damit auskennt'. Wie gesagt, viele bringen mit sexuellem Kindesmissbrauch ja auch in Zusammenhang, dass ein wehrloses 5 Jähriges Kind irgendwo in eine dunkle Ecke gezerrt und dann vergewaltigt wird. Dann schaut man ins Gesetz ließt 'nicht unter einem Jahr', liest dann aber teilweise auch nur das 'eine Jahr' und denkt sich 'in was für einem Staat leben wir hier', vor allem wenn man gleichzeitig irgendwelche Urteile zum Thema Steuerhinterziehung hört, wo dann mehrere Jahre rauskommen und wo im Gesetz auch 'bis zu fünf Jahren' steht.

Deswegen ist es in meinen Augen immer wichtig sich genau damit zu befassen, WAS da geschrieben wird. Grade bei Gesetzen ist sowas elementar. Und dann erkennt man vielleicht, dass das eine eine Untergrenze ist und das andere eine Obergrenze (bzw. in besonders schweren Fällen dann bei Steuerhinterziehung 10 Jahre, bei Kindesmissbrauch dann wohl open end, also 15 Jahre) und wenn man sich noch weiter informiert, dann erkennt man vielleicht AUCH, dass sexuelle Handlungen ja im Endeffekt sehr weit gefasst sind und dann kommt man vielleicht auf die Idee, dass der Strafrahmen so weit gefasst ist, weil halt eben auch der Tatbestand auf so vielfältige Art und Weise erfüllt sein kann.

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moreblack  05.09.2021, 11:38
@BeviBaby

Es ist halt für viele Leute auch ein Hobby, trotz mangelnder Sach- und Fachkenntnis einfach mal drauflos zu schimpfen.

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ichweisnix  05.09.2021, 10:28
Man stelle sich vor, dass der 14 Jährige mit seiner 13 Jährigen Freundin (meinetwegen einen Tag vor ihrem 14. Geburtstag) schläft

Da sind sie aber schon bei den schweren Fällen. Ein einfacher Fall wäre, wenn er mit ihr rumknutscht. Denn sexueller Missbrauch fängt nicht bei Sex an, sondern bei "sexuellen Handlungen". Das Problem ist, das es sich dabei um eine sehr diffuse Definition handelt.

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BeviBaby  05.09.2021, 21:49
@ichweisnix

Deswegen spricht das Gesetz auch von sexuellen Handlungen. Ich habe mich jetzt mal eines 'Extremfalls' bedient. Doch auch hier: Sollte man so jemanden wirklich mit einer langen Haftstrafe bedenken?

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verreisterNutzer  05.09.2021, 19:32

Strafe 1 - 10 Jahre.

Ich wette, wäre dein Kind betroffen, könnte die angemessene Strafe gar nicht hoch genug sein ...

Und unter einem typischen Kinderschänder stellt man sich gewöhnlich keinen 14jährigen vor

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klimaschutz01  05.09.2021, 21:34
@verreisterNutzer
Strafe 1 - 10 Jahre.

Nein, das Strafmaß im leichten Fall liegt bei 1-15 Jahren Haft. Im schweren Fall sind es, je nachdem, 2/5-15 Jahre Haft.

Und ja, beim Mindestmaß muss man immer von dem am wenigsten schlimmen Fall ausgehen. Daher ist das Strafmaß nicht nur völlig gerechtfertigt, es ist aus juristischer Sicht sogar zu hoch.

Ich wette, wäre dein Kind betroffen, könnte die angemessene Strafe gar nicht hoch genug sein ...

Und genau deshalb entscheidet nicht der Betroffene, sondern ein Gericht.

Wenn es immer darum gänge, was man tun würde, wenn das eigene Kind betroffen wäre, würde Mord und Totschlag herrschen.

Außerdem bringen bei derartigen Straftaten höhere Strafen fast überhaupt nichts.

Bestes Beispiel sind die USA, die mit der Todesstrafe sowie hundertjährigen Haftstrafen eine viel höhere Verbrechensrate haben als Deutschland.

Und unter einem typischen Kinderschänder stellt man sich gewöhnlich keinen 14jährigen vor

Unter einem typischen Konsumenten von KiPo stellt man sich auch keinen Minderjährigen vor. Trotzdem sind fast die Hälfte aller Tatverdächtigen im Bereich der Kinderpornographie minderjährig.

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BeviBaby  05.09.2021, 21:48
@verreisterNutzer
Strafe 1 - 10 Jahre.

Strafe 1-15 Jahre. Wie gesagt, MINDESTENS ein Jahr bis Open End. 15 Jahre.

Ich wette, wäre dein Kind betroffen, könnte die angemessene Strafe gar nicht hoch genug sein ...

Ja, natürlich. Doch mein privates Empfinden als (fiktive) Mutter und Betroffene ist nichts worauf ich meine Rechtsauffassung gründen würde und/oder möchte. Das ist auch gar nicht Sinn der Sache.

Das Gericht bzw. der Staat in Form der Judikative, der Gerichtsbarkeit hat objektib gerecht zu entscheiden. Und ja, das weicht von der subjektiven Gerechtigkeit ab. Ich würde den Kerl, der MEINEM BABY das angetan hat, vermutlich am liebsten eigenhändig auf schrecklichte Art und Weise zu Tode foltern (oder auch nicht, denn ich bin doch eher von sanftmütiger Natur). Doch wie gesagt... genau SOWAS soll eine staatliche Justiz ja vermeiden. Die soll dafür sorgen, dass JEDERMANS Rechte entsprechend gewahrt werden. Dazu zählen meine, die meines Kindes, aber eben auch die des Täters, der weiterhin Mensch und Bürger ist und auf den entsprechend die Mensch- und Bürgerrechte des entsprechenden Staates zutreffen.

Es mag für mich in dem Moment subjektiv unerträglich sein, doch der Täter ist Mensch, bleibt Mensch und ist auch als solcher zu behandeln, denn die Eigenschaft als Mensch und das Innehaben der Menschenwürde geht nicht dadurch verloren, dass diese Person eine Straftat begeht und das ist für diesen Staat, insbesondere in Anbetracht seiner Vergangenheit, wichtig und richtig.
Ich bin froh und stolz, dass ich in einem solchen Staat leben darf und das sollte JEDER auf dieser Seite AUCH sein.

Und unter einem typischen Kinderschänder stellt man sich gewöhnlich keinen 14jährigen vor

Natürlich. Aber das ist nicht mein Problem. Den Begriff 'Kinderschänder' gibt es im Strafgesetzbuch soweit ich weiß nicht. Man spricht von sexuellem Missbrauch von Kindern. Und mein Beispiel beschreibt bzw. bezeichnet genau SO einen Fall.

Das Problem ist, was ich auch zur Genüge Ausführe, hättest du die Geduld besessen einen meiner Kommentare zu lesen, dass man zwar ein genaues BILD hat, dieses Bild aber so nicht 1 zu 1 im Gesetz abgebildet ist, sondern ein entsprechender Strafrahmen, ein sehr weit gefasster Strafrahmen, für eine gewisse Tat, einen sehr weitgefassten Tatbestand, im Rahmen des StGB präsentiert wird.

Und genau WEIL dieser Tatbestand halt eben so weit gefasst ist und WEIL da so viele mögliche Konstellationen drunterfallen und es eben NICHT nur ein Gesetz für den schmierigen 40-Jährigen ist, der fünfjährige kleine Mädchen mit Bändern im Haar in sein Auto, seine Wohnung oder eine dunkle Gasse zerrt, ist auch der Strafrahmen so weit gefasst und genau deswegen wird er entsprechend auch so niedrig angesetzt.

Genau WEIL es sich halt nicht immer nur um die Fälle handelt, an die man im ersten Augenblick denkt, sondern noch tausende andere Konstellationen darunter fallen, denen allen Rechnung getragen werden muss.

Deswegen die Frage: Möchtest du, dass für den 14 Jährigen, der einvernehmlich mit der 14 minus 1 Tag alten Freundin schäft die Strafe, von der du jetzt behauptest, dass ich sie wollen würde, wenn mein Kind sexuell missbraucht worden wäre?

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verreisterNutzer  05.09.2021, 21:53
@BeviBaby
Doch mein privates Empfinden als (fiktive) Mutter und Betroffene ist nichts worauf ich meine Rechtsauffassung gründen würde und/oder möchte. Das ist auch gar nicht Sinn der Sache.

Du hast die Ausgangsfrage nicht richtig verstanden. "Findest du ..." fragt nach deiner Meinung, nicht nach geltendem Recht.

Und ich finde, die Strafen könnten gerne höher sein.

Und nochmal - es geht kaum um 14jährige, die Sexversuche mit Gleichgesinnten machen, sondern um Kindervergewaltiger. Schlimm genug, dass du das jetzt zum zweiten mal über einen Kamm scherst.

Viel geschrieben, wenig zum Thema gesagt...

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BeviBaby  05.09.2021, 22:20
@verreisterNutzer
Du hast die Ausgangsfrage nicht richtig verstanden. "Findest du ..." fragt nach deiner Meinung, nicht nach geltendem Recht.

Ich glaube du hast die Ausgangsfrage nicht verstanden.

Was ich FINDE ist meine Meinung. Und ich sage 'Meiner Meinung nach sind die Strafen, die die geltenden Gesetze vorschreiben, vollkommen angemessen'.

DU interpretierst hier irgendwas rein zum Thema 'wenn ich betroffen wäre', was aber in der Frage an sich nicht steht. Das liest du irgendwie, keine Ahnung warum, vermutlich weil es dir in den Kram passt... doch das ist nicht Sinn der Frage.

ICH finde das geltende Recht vollkommen angemessen und bin froh, dass wir genau DIESE Regelung haben, eben WEIL ich das bestehen eines Rechtsstaats, in dem Menschenrechte nicht einfach so verwirkt oder aberkannt werden können als wichtiger ansehe, als subjektive Gerechtigkeit im Einzelfall. Das ist eine Meinung, dementsprechend beantworte ich die Frage.

Und ich finde, die Strafen könnten gerne höher sein.

Kannst du gerne finden... ist deine Sache. Ich bin halt eben anderer Meinung.

Und nochmal - es geht kaum um 14jährige, die Sexversuche mit Gleichgesinnten machen, sondern um Kindervergewaltiger. Schlimm genug, dass du das jetzt zum zweiten mal über einen Kamm scherst.

Es geht um 'Kinderschänder'. Das ist im Strafrecht kein normierter Begriff, ergo geht es vermutlich um sexuellen Missbrauch von Kindern. Und das ist EBENDER Strafrechtsparagraph, den ich anspreche, der nämlich die entsprechende Strafe für die entsprechende Tat vorschreibt. Und diesen Strafrahmen finde ich vom Gesetz anständig vorgeschrieben und von der Justiz anständig ausgeschöpft.

Keine Ahnung was du an einem Strafrahmen von 1 Jahr bis Lebenslänglich zu jammern hast.

Und unter den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern fallen halt eben auch die 14 Jährigen, die usw. usw. usw.

Einen eigenen Strafrechtsparagraphen für Vergewaltigung von Kindern GIBT es nicht, § 176 beschreibt GENAU diesen Fall... aber halt eben auch unzählige andere Fälle, nämlich unter dem Stichwort der sexuellen Handlungen.

Viel geschrieben, wenig zum Thema gesagt...

Viel geschrieben, viel zum Thema gesagt, die Gegenseite hat halt leider wenig verstanden, vermutlich weil es ihr nicht in den Kram passte... gute Nacht.

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Nein

Diese krummen Vögel sollten endlich mal freiwillig in Therapie gehen, bevor sie sich an Kinder ranmachen. Pädophile können nichts für ihre aussergewöhnlichen Neigungen, aber dann sollten sie umschalten und sich helfen lassen. Wer das nicht tut und Kindern/Jugendlichen Böses antut, der gehört für immer weggeschlossen.

Pokerkitty  05.09.2021, 09:57

ja, können Alkoholiker und Drogensüchtige es nicht auch einfach lassen? Wenn das so einfach wäre, würden sie das tun. Viele leiden darunter was sie Kindern antun. Es ist nicht so, das sie glücklich damit sind. Sie sind einsam, können mit niemanden darüber reden und keine Beziehung führen. Weil ja dieses Problem ist, jemand könnte etwas merken und all so ne Sachen gehen ihnen auch durch den Kopf.

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BeviBaby  05.09.2021, 10:13
Diese krummen Vögel sollten endlich mal freiwillig in Therapie gehen, bevor sie sich an Kinder ranmachen.

Ich bringe es immer wieder gerne: Der 16 Jährige, der mit seiner 13 Jährigen Freundin schläft am Tag vor ihrem 14. Geburtstag und alles ist einvernehmlich soll WARUM nochmal in Therapie?

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klimaschutz01  05.09.2021, 21:41

Ist dir bekannt, dass die meisten Kindesmissbrauchstäter, je nach Quelle 60-95%, nicht pädophil sind?

Bei deiner Antwort entsteht bei mir nämlich der Eindruck, als würdest du glauben, dass (fast) alle Kindesmissbrauchstäter pädophil seien.

Da du außerdem von "Kindern/Jugendlichen" schreibst: Pädophile stehen auf Kinder vor der Pubertät, also auf max. 12-jährige.

Zudem brauchen viele Pädophile keine Therapie. Immerhin schaffen es schon jetzt nahezu alle Pädophile, ihre Neigung auf legale Weise auszuleben.

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Ja

Sie brauchen keine Strafen, sondern therapeutische Behandlung und vor allem braucht es entsprechende Prävention und Aufklärung.