Falschlieferung spät bemerkt, Recht auf Umtausch?
Hallo,
Was für Rechte hat man, wenn einem erst sehr spät auffält, das man einen falschen Artikel geliefert bekommen hat.
Ich habe Ende Februar 2017 einen 8GB Ram-Stick bestellt.
Da ich nun Aufrüsten wollte, habe ich mit einem Programm meine PC-Specs ausgelesen und mir ist aufgefallen, das ich nicht den Ram-Stick verbaut habe, den ich bestellt hatte.
Bestellt hatte ich:
Ballistix DIMM 8 GB DDR4-2400, Arbeitsspeicher(BLS8G4D240FSBK, Sport LT)
Geliefert wurde:
Ballistix DIMM 8GB DDR4-2400, Arbeitsspeicher(BLS8G4D240FSB, Ballistix Sport)
Das sind fast gleiche Arbeitsspeicher, aber eben nur fast.
Hab ich das Recht auf Umtausch?
Bestellt wurde bei Alternate.
MfG
4 Antworten
Moin,
rein rechtlich gesehen hast du da ein Umtauschrecht wenn Alternate auf dem Lieferschein auch was falsches geschrieben hat. Wenn auf dem Lieferschein auch
BLS8G4D240FSB
draufsteht, dann hast du PECH gehabt. Die beiden Riegel sind soweit ich auf der Crucial Webseite erkennen kann gleichwertig, weshalb ggf. ein Austausch durchaus zulässig ist.
Aber bei einem Umtausch / Reklamation nach einem halben Jahr könnte Alternate sich auf den Standpunkt zurückziehen und behaupten dir den richtigen RAM gesendet zu haben, du müsstest wirklich beweisen, das der RAM falsch war. Und zusätzlich könnte Alternate dir unter Umständen auch die Abnutzung /Nutzung der falschen Riegel in Rechnung stellen.
Mir wäre das der ganze Ärger nicht wert, zumal ich da bei den Modulen bis auf die Aussage
- Four channel memory architecture maximizes data rates
oder
- Multi-channel memory architecture maximizes data rates
keinen Unterschied zwischen den Modulen ausmachen kann. (leider bietet Crucial scheinbar keine Datenblätter mit weiteren Informationen an)
Hab hier noch was gefunden:
https://www.computerbase.de/forum/threads/crucial-ballistix-sport-ddr4-2400.1505186/
Es gibt wahrscheinlich, bis auf den Heatspreader, keinen Unterschied zwischen den Sticks.
Dem Heatspreader nach habe ich die LT-Version(also ...FSBK).
Mich wunderte eben nur der Unterschied der Modellnummern(FSB bzw FSBK).
Die Beweislastumkehr ist hier im Prinzip überflüssig. Auch im ersten Monat nach Lieferung könnte der Verkäufer sich auf den Standpunkt stellen, dass es sich bei dem vorgezeigten Riegel nicht um den gelieferten handelt.
Wenn dagegen, wie du sagst, selbst auf dem Lieferschein der falsche Riegel genannt ist, besteht kein Beweisproblem. Dann kann er ja sogar nach einem Jahr noch beweisen, den falschen Riegel geliefert bekommen zu haben.
Umtausch - Widerruf sind meist nur innerhalb 14Tagen möglich - die sind lange vorbei. wir haben Oktober 18 > gekauft Februar 17
Hier geht es aber um einen Sachmangel. Das hat mit Widerruf oder Umtausch nichts zu tun.
Umtauschen ja, Geld zurück nein - soweit rechtlich.
Ich glaube die sind gleich -- eine Namensänderung macht kein neues Produkt
Und was erhoffst du dir von den Aufwand?
Die Ram riegel sind fast absolut identisch, ich persönlich habe überhaupt keinen Unterschied von den Technischen Daten gefunden.
Moin,
du hast theoretisch ein Umtauschrecht.
aber: du hast auch Obliegenheiten, wie der Kontrolle, ob dir die richtige ware gesendet wurde. Dem bist du nicht nachgekommen. Wie willst du denn jetzt nach 1 1/2 Jahren den Beweis antreten, dass dir was falsches gesendet wurde? Wenn Lieferschein und Bestellung voneinander abweichen, sehen die Chancen nicht schlecht aus. Wenn aber auch der Lieferschein das richtige Produkt ausweist und einfach nur das falsche gesendet wurde, sieht es sehr düster aus. Könntest ja in der Zwischenzeit überall dir diesen falschen Stick geholt haben und nun einen weiteren erschleichen wollen.
Geld zurück will ich gar nicht, sondern nur den Ram, den ich bestellt habe.