Fahrschulfahrzeug - Doppelbedienung - Privat PKW?
Guten Morgen zusammen!
Ich habe mir heute morgen, als ich ein Fahrschulfahrzeug gesehen habe, eine kleine Frage gestellt:
Ist es erlaubt, wenn man sich ein Fahrschulfahrzeug / ein Fahrzeug, welches als ein solches genutzt wurde, kauft, dieses zu Fahren?
Gegen das normale Fahren spricht ja nichts, aber wie sieht es aus mit der Doppelbedienung des Fahrzeuges (Pedale auf der Beifahrerseite für den Fahrlehrer / die Fahrlehrerin)?
Kann ich das eingebaut lassen, falls es nicht entnommen wurde (oft wird es dringelassen - oft ausgebaut).
... oder müsste ich das abnehmen / ausbauen lassen?
Ich bin KEIN Fahrlehrer. Deshalb fragte ich mich, ob ich es drin lassen könnte, etc.
Liebe Grüße
LunaticTiger // Justin
3 Antworten
Diese Doppelpedalerie ist nur in Fahrschulfahrzeugen zulässig und wird späütestends bei der nächsten Hu beanstandet .
Fahrzeuge mit Doppel-Pedalerie unterliegen einer Sondernutzung zu Schulungszwecken.. Der Fahrzeugführer sollte bei eventuellen Verkehrs-kontrollen wenn er auch alleine ist immer die entsprechenden Papiere vorweisen können..
Diese Sonderpedalanlagen werden gern und häuffig demontiert denn generell im Ausland bringen die richtig Geld.. und wenn es für in den jeweiligen Ländern Gängige Fahrzeuge ist dann erst recht..
Im Schulungsbetrieb Haftet immer der Fahrlehrer bei Ausserschulischer Nutzung ( Werkstattfahrten / sonstge Fahrten ) der Fahrzeuglenker.
Das muss vorher ausgebaut werden. Der Fahrerlaubnisbesitzende sollte die alleinige Kontrolle über das Fahrzeug haben. Es muss ja klar sein wer z.B. im Falle eines Unfalls die Verantwortung trägt. Und dss ist hier nunmal in fast allen Fällen der, der vorne links sitzt.
In's Lenkrad greifen, jawoll, darum geht es ja hier auch. Danke für den Kommentar.
In aller Regel bedient nur eine Person zum Fahren alle erforderlichen Fahrzeugelemente, gelle? Gut, dann ist das schon mal klar.
Ein Fahrlehrer muss eingreifen können, und er darf es auch, okay? Danke.
Sitzt einer am Steuer mit Fahrerlaubnis bedarf es dessen nicht, richtig? Prima, wir nähern uns dem Ziel.
Ergo wäre es komplett bescheuert einem Laien auf dem Beifahrersitz solche Einwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen. Ja?
Dass derjenige, der in das Lenkrad greift auch mit führt ist hier nicht wirklich förderlich zur Klärung der Frage des FS, daher schriebbich übrigens das Wörtchen "sollte". Zudem gibt es hier ja auch unterscheidbar rechtswidrige Eingriffe und rechtskonforme.
Wie ich sehe, kannst du keine Rechtsgrundlage für deine Vermutung nennen, dass der zweite Satz Pedale entfernt werden muss. Trotzdem triffst du Feststellungen und präsentierst diese als angebliche Tatsachen. Das, in Verbindung mit
gelle?
Ja?
führt dazu, dass hier keine weitere Diskussion möglich bzw erforderlich ist.
Es ging um Schlussfolgerungen, nicht darum dass wie von Dir konstruiert jemand ins Lenkrad greift.
Macht aber nix.
Ich behaupte einfach mal NEIN
Daher hat der BGH in einer höchstrichterlichen Entscheidung bereits festgestellt, dass zwei Personen gleichzeitig Fahrzeugführer sein können. Nach deiner Argumentation muss ein Käfig um den Fahrersitz jedes Fahrzeugs gebaut werden, damit der Beifahrer nicht ins Lenkrad greifen kann.