Fahrrad mit Motor wo fahren?

3 Antworten

Erstmal, das ist kein Fahrrad mehr sondern ein Kraftfahrzeug. Du benötigst einen Führerschein (ansonsten Straftat), eine Versicherung (kriegst du nicht, da keine ABE oder EBE vorliegt, ebenfalls Straftat), eine Zulassung und Kennzeichen (teure Owi) sowie OWI-Verstöße gegen die STVZO.

Im Wald und auf der Heide darf man mit einem Kraftfahrzeug nicht fahren, sind ebenfalls OWIs. Genaugenommen darfst du damit auch nicht auf einem Radweg/Fußweg fahren, da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt.

Wo darfst du fahren? Im befriedeten eigenen Besitztum, befriedet heißt in diesem Fall voll umzäunt.

UND du darfst auch nicht mit Pedalantrieb fahren, oder "nur" mit Schrittgeschwindigkeit. Darauf kommt es nicht an, sondern auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

Vergiss einen Führerschein, wenn du auf so eine blöde Idee kommst.

Alles das ist öffentlicher Straßenraum. Dort darf nur mit Zugelassenen und Pflichtversicherten Kraftfahrzeugen gefahren/ Es bewegt werden.

Das Bedeutet: Fahren mit einem nicht versicherten und nicht zugelassenem Kraftfahrzeug ohne gültiger Fahrerlaubnis.

Selbst wenn du es in der Garageneifahrt deiner Eltern schiebst heißt es etliche Sozialstunden und Führerschein nicht vor 21 jahren.

Dadurch weder eine fahrerlaubnis hast, das Ding nicht zugelassen ist und kein Versicherungsschutz besteht darf das ding nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Also nur auf befriedeten privaten Raum mit Zustimmung des Eigentümers