Erste Hilfe Kurs für Führerschein nötig?

5 Antworten

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JA, das reicht !

Du benötigst mindestens den Nachweis über einen EH Lehrgang von 9h je 45 Minuten oder alternativ reicht es aus, wenn Du einen der in §19(3) FEV genannten Nachweise über Berufe oder Fachausbildungen vorlegen kannst.

§19 FEV

3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer

1.

ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,

2.

ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder

3.

eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold

vorlegt.

Hintergrund:

Alle o.g. Berufe mussten in Ihrer Ausbildung den Lehrgang "Erste Hilfe" absolvieren.

Eine beschränkte Gültigkeit gibt es für die Fahrerlaubnisverordnung nicht. Du kannst also im Alter von 60 Jahren noch einen Motorradführerschein machen und den Erste Hilfe Lehrgang aus Deiner Jugend vorlegen.

xRyoku 
Fragesteller
 18.01.2018, 22:53

Vielen vielen Dank!

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Reichen tut das dreimal.

Nur sit die Frage, ob du den Wisch dafür bekommst. Bekommst du eine Bescheinigung dafür (Wenn nicht, mal beim Arbeitgeber nachfragen), so steht unten drunter, dass der Schein als Nachweis für den Führerschein gültig ist.

LG

xRyoku 
Fragesteller
 18.01.2018, 22:54

Hab nen Nachweis aber da es eben nicht unten drauf stand habe ich mich dies gefragt, danke dir.

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roboboy  18.01.2018, 23:01
@xRyoku

Schwer. Frag bei der Führerscheinstelle nach, die können dir das sagen, ob das auch gilt (würde mich aber wundern, wenn die meinen, das würde nicht gehen.)

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Kurz und knapp:

Ja das reicht. Für alle Führerscheinklassen und zeitlich unbegrenzt.

Der §19, FEV wurde hierzu schon ausreichend zitiert...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Seit 40 Jhr. als RS/ LRA/NotSan / 20 Jhr. Ausbilder im RD

Ja, das reicht definitiv aus wenn du dafür eine Bescheinigung hast.

Nein, es ist beim Führerschein egal, was für Kurse du gemacht hast und wie oft.

Entscheidend ist, dass du eine Bescheinigung vorlegenkannst, dass du über soforthilfemaßnahmen am Unfallort in Kenntnis bist.

Wenn du also von deinem Kurs eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt bekommst passt das! Aber selbst eine Notarztausbildung wäre ohne eine entsprechende Bescheinigung in dieser Richting wertlos!

xRyoku 
Fragesteller
 18.01.2018, 21:40

Okay, vielen Dank.

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TransalpTom  18.01.2018, 22:00

Aber selbst eine Notarztausbildung wäre ohne eine entsprechende Bescheinigung in dieser Richting wertlos!

Falsch !

Siehe §19(3) FEV

3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer

1.

ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,

2.

ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder

3.

eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold

vorlegt.

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hameder  21.01.2018, 10:00

Sorry, aber an deiner Aussage ist so ziemlich alles falsch.

1.) Natürlich brauch ein Arzt und andere im §19, FEV aufgeführten Berufe im medizinischen Umfeld keinen Nachweis über einen EH-Kurs.

2.) Einen Kurs "soforthilfemaßnahmen am Unfallort" hat es noch nie gegeben.

3.) Der Kurs SMU "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (6 Unterrichtsstunden) wurde Anfang der 1980er durch den Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen" mit 8 Unterrichtsstunden ersetzt. Dieser wurde 2015 abgeschafft und seitdem gibt es nur noch einen Kurs (Erste-Hilfe - mit 9 Unterrichtsstunden) für alle Berufe, Trainerscheine, Studiengänge und Führerscheine etc.

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