Erste Eigentumswohnung steuerfrei verkaufen?

2 Antworten

Ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) liegt nur dann vor, wenn

  • zwischen Anschaffung und Verkauf des Grundstücks keine 10 Jahre liegen,
  • Ein Veräußerungsgewinn (Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten) mind. 1.000€ beträgt
  • Und wenn das Grundstück zwischen Kauf und Verkauf nicht ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und beiden Vorjahren nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde

Auch wenn die ersten beiden Punkte ggf. erfüllt sein sollten, fliegst du aufgrund Punkt 3 raus aus der Besteuerung, weil die Wohnung zwischen Kauf und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Kurz gesagt: Den Verkauf musst du nicht versteuern (ist gar nicht steuerbar).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Was du meinst ist ein privates Veräußerungsgeschäft, eine Spekulationssteuer gibt es so nicht. Bei einem priv. Veräußerungsgeschäft wird die Differenz aus Anschaffungskosten und Verkaufserlös der ESt unterworfen.

Unschädlich ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Verkauf von Grundstücken, wenn

  • Zwischen Erwerb und Veräußerung über 10 Jahre liegen

oder

  • ein Grundstück im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken verwendet wurde

oder

  • ein Grundstück im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist.

Punkt 2 killt die steuerbarkeit und es spielt keine Rolle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"