1 Antwort

Hierzulande muß man zur Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeuges die Zulassungsbescheinigungen vorlegen.

Ein Fahrzeug, das als gestohlen gemeldet wurde, wird im Zentralregister schon beim der Anmeldeversuch identifiziert, auch wenn die echten Zulassungsbescheinigungen vorgelegt werden.

Notsayinbquz971 
Fragesteller
 05.01.2024, 18:25

Und wenn der die Zulassungsbescheinigung im Haus gefunden hat und der Besitzer das nie melden wird, kann er es behalten? 😂

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