Elternwille bei übertritt ans Gymnasium?
hallo, wie war das im schuljahr 2020/2021 in den 4. klassen in der grundschule als es um den übertritt ans gymnasium ging? was war, wenn der schüler den für das gymnasium erforderlichen notenschnitt von 2,33 in den fächern heimat und sachkunde, mathe und deutsch nicht erreichte? er also schlechter als 2,33 war. immerhin gab es in dem schuljahr ja ettliche corona-lockdowns. musste der schüler dann in eine nachprüfung bzw. probeunterricht am gymnasium? oder zählte da nur der elternwille wenn er trotz des notenschnitts schlechter als 2,33 ans gymnasium wollte? glg tobi
2 Antworten
Bei uns zählt der Elternwille.
Aber ich sollte mir als Elternteil schon Gedanken machen warum die Noten nicht geschafft wurden, wenn es andere ja durchaus schon geschafft haben.
Ein Scheitern am Gymnasium ist auch nicht gerade sehr förderlich für das Kind
ja. Aber jeder sollte sich darüber im Klaren sein, ob es gut ist, dem Kind einen großen Druck auf dem Gymnasium zuzumuten, wenn es in der Grundschule die Noten schon nicht geschafft hat.
Grundsätzlich kann das Gymnasium einen auch annehmen, wenn man schlechtere Noten hatte. Wir hatten das damals mit empfehlungen von der Grundschule. Die meisten hatten Gymnasialempfehlungen und dann hatte ich einen Kumpel der hatte Real- bis Gesamtschulempfehlung. Also gibt es da keine festgelegte Grenze. Auch mit 4,0 Abschnitt könnte das Gymnasium einen nehmen (Wenn sie möchten!). Jetzt bei Corona wird die Sache eh nicht so eng gesehen und es gibt auch keine Nachprüfungen, weil sind ja immerhin in der 4ten-5ten noch Kinder... LG
...unabhängig von der note?