Eltern zwingrn mich auszuziehen?

9 Antworten

Wenn Du volljährig bist - kurz und knapp JA!

Wenn Du selbst sogar schon 800 Euro netto hast und man da noch das Kindergeld von aktuell 204 Euro drauf rechnet, so hast Du nicht mal mehr einen Unterhaltsanspruch an Deine Eltern.

Wenn Dir das Wohnheim insgesamt zu teuer ist, dann schau Dich nach einem WG-Zimmer um.

Zum Streiten gehören übrigens immer zwei. Du hast also auch Deinen Anteil am Streit und Eltern haben auch ein Recht auf ihre Ruhe in den eigenen 4 Wänden!

Halte Dich an die Regeln oder zieh aus. Deine Eltern sind absolut im Recht!

Alles Gute für Euch alle ;-)

babicbabic007 
Fragesteller
 15.09.2019, 11:52

Ich bin noch nicht volljährig bin vor einem monaz 17 geworden

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auchmama  15.09.2019, 13:59
@babicbabic007

Und Deine Eltern sind in der glücklichen Lage, dass es ein Wohnheim für Dich gibt, wo Du untergebracht werden kannst. Somit haben Deine Eltern keinen weiteren häuslichen Stress mehr und Du brauchst Dich nicht mehr mit Deinen Eltern streiten! Gewinn auf beiden Seiten!

Du solltest Dir aber darüber absolut im Klaren sein, dass es auch in dem Wohnheim Regeln gibt, an die man sich selbstverständlich auch zu halten hat!

Was hast Du denn gedacht, dass Du jetzt eine dicke Ausbildungsvergütung kassieren kannst, Deine Eltern weiterhin alles für Dich bezahlen und noch zusätzlichen Stress mit Dir ertragen müssen?

Ich denke, es wird so langsam höchste Zeit, dass Du aus Deinem Schlaraffenlandtraum aufwachst und Verantwortung für Dein Tun und Handeln übernimmst.

Ein weiterer allgemeiner Hinweis; ab Deinem 18. Geburtstag werden die Zügel vom Gesetz her nochmals straffer angezogen. Falls Du also dann gedenkst, einfach so Deine Ausbildung schmeißen zu können, weil irgendwas nicht so ganz nach Deiner Mütze geht, dann MUSST Du alleine zusehen, wie Du weiter kommst und Deinen Lebensunterhalt vollkommen alleine verdienen - egal mit welchem Job!

Mein Rat an Dich, konzentriere Dich jetzt auf Deine Ausbildung. Beiß die Zähne zusammen und sorge zielstrebig dafür, dass Du einen guten Abschluss hast. In 11 Monaten wirst Du volljährig, die Zeit vergeht wie im Flug und dann ist es eh mit dem wohlbehüteten Leben vorbei!

Werd erwachsen - Du bist es bald!

Alles Gute und viel Erfolg in der Ausbildung 😃

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Da du noch minderjährig bist, "dürfen" sie das nicht so einfach. Denn sie haben nach dem Gesetz eine Sorgepflicht für dich. Wenn es ihnen mit dir zu stressig ist, dann können sie sich Rat suchend an das Jugendamt wenden. Da wird man ihnen dann gerne Hilfe anbieten in Punkto Problembewältigung und Erziehung.

Wenn sie es aber so unbedingt wollen dich raus zu werfen, dann können sie, dein Einverständnis vorausgesetzt, gerne mit dir darüber reden wie du mit ihrer Hilfe eine Wohnung finanziert bekommst. Eine günstigere Alternative wird es allemal geben... Du kannst beim Jugendamt auch selbst um Inobhutnahme bitten. Dann wird man dich vorerst in eine Wohngruppe stecken. Mit 18 kannst du dann versuchen eine eigene Wohnung zu bekommen.

https://e-hausaufgaben.de/Artikel/D11923-Als-Minderjaehriger-bei-den-Eltern-ausziehen-Was-ist-erlaubt-und-welche-Unterstuetzung-gibt-es.php

Dein Anspruch beträgt 735,- Euro inkl. Kindergeld. Wie hoch wäre also dein durchschnittliches Einkommen? Von dieser Summe sind 100,- Euro pauschal abzuziehen. Das wäre dein Ausgangswert. Die Differenz zahlen deine Eltern. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist in diesem Betrag übrigens nicht enthalten und gehen ggf. zu Lasten der Eltern.

Ab 18 kannst du das Kindergeld auf dich abzweigen lassen, wenn deine Eltern dir keinen Unterhalt in mind. der Höhe des Kindergeldes zahlen:

https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Da du unter 18 noch nicht voll geschäftsfähig bist, wirst du auch wahrscheinlich weiterhin die Unterschriften der Eltern benötigen z.B. für die Anmietung einer Wohnung oder eines WG-Zimmers.

https://www.augsburger-allgemeine.de/themenwelten/leben-freizeit/Auszug-unter-18-Nur-mit-Erlaubnis-der-Eltern-id8299636.html

An deiner Stelle würde ich mich jetzt nicht unbedingt darauf einlassen, dass dir deine Eltern das teure Wohnheim "vorschreiben" wollen. Zumindest dann nicht, wenn sie erwarten, dass du es komplett selbst bezahlst. Denn dann bleibt ja kein /kaum Geld für dich übrig... Zumal sie den Vertrag mit dem Wohnheim für dich abschließen müssen. Sollen sie es dann auch zahlen... Vielleicht kommt es ihnen dann in den Sinn, dass es gar nicht so schlau wäre dich vor die Tür zu setzen!

https://www.yourxpert.de/antwort/unterhalt-minderjaehriges-kind-in-ausbildung-und-eigener-wohnung.m6828.html

Und irgendwo schriebst du, dass du nach der Ausbildung noch auf eine weiterführende Schule möchtest um dann zu studieren: baut das Ganze aufeinander auf? Deine Eltern wissen davon?

Mit eigener Wohnung kannst für die Schule Schülerbafög beantragen, beim Studium normales BAföG. Da du dann ja sicherlich schon 18 bist, zweigst du das Kindergeld auf dich ab...

Hi, wenn das deine erste Ausbildung ist und deine Eltern dich raushaben wollen: Dann müssen sie dir Unterhalt bezahlen. Wende dich morgen gleich mal ans Jugendamt, die können bei der Situation unterstützen und im Zweifel Unterhalt vorstrecken wenn sich deine Eltern in der ersten Instanz weigern

frodobeutlin100  15.09.2019, 11:34

Selbstvertständlich wird aber das eigene Einkommen des Azubi in Abzug gebracht ....

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auchmama  15.09.2019, 11:46

Das Jugendamt steht Volljährigen bis zum 21. Geburtstag NUR noch "beratend" zur Seite. Vom Jugendamt gibt es keine finanzielle Unterstützung!

Außerdem hat jeder Volljährige, der bereits sein eigenes Geld verdient, einen Mindestanspruch von derzeit 735 Euro. Augenscheinlich hat der FS aber bereits 800 Euro Ausbildungsvergütung. Somit ist sein Anspruch gedeckt.

Einfach mal informieren:

https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

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auchmama  15.09.2019, 13:17
@babicbabic007

Na, darum erst das Wohnheim. Da bist du unter Aufsicht. Mit 18 kannst du dir dann eine eigene Bleibe suchen. Am Geld ändert sich nichts.

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auchmama  15.09.2019, 14:11
@babicbabic007

grins - folgenden Satz lese ich ja erst jetzt:

Was ist wenn ich mich weiger das wohnheim zu bezahlen?

Na, dann fliegst Du da auch raus - ist doch eigentlich logisch 🙄

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Ja natürlich dürfen die das. Die können Dich jederzeit raus werfen, müssen Dich jedoch dann finanziell unterstützen bis Du die erste Ausbildung beendet hast. Laß Dich vom Jugendamt beraten was Dir da zusteht.

Woher ich das weiß:Recherche
babicbabic007 
Fragesteller
 15.09.2019, 11:50

Und wenn ich nach der ausbilfung auf die bos und studieren möchte zählt das dann noch zur ausbildunh

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albatroz1102  15.09.2019, 11:54
@babicbabic007

Nach der Ausbildung bist Du auf Dich alleine gestellt. Dann hast Du von Deinen Eltern nichts mehr zu erwarten. Ist auch gut so!

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auchmama  15.09.2019, 14:07
@babicbabic007

Hängt alles in 1. Linie von Deinen jetzigen Leistungen ab und ob das Studium auf Deine jetzige Ausbildung aufbaut, oder Du einen vollkommen anderen Weg einschlagen möchtest.

Alles was man hierzu wissen muss/möchte, findet man in diesem Link:

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=2

Statt zu streiten, solltest Du Dich mit den rechtlichen Dingen beschäftigen und erst mal Deine Möglichkeiten verstehen. Du willst ja evtl. was von Deinen Eltern. Oder?

Übrigens gibt es ein ganz altes Sprichwort, welches auch heute noch absolute Gültigkeit hat:

"Beiße nie die Hand, die dich füttert!"

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Ja dürfen sie, dir steht dann noch dein Kindergeld zu, außerdem könnte für dich eventuell ein WG Zimmer günstiger sein oder sogar kleine Wohnung, informiert dich mal...