Eltern schmeißen mich raus (19). Was tue ich jetzt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Möglicherweise war die Aussage deines Vater eine spontane, unüberlegte Wutreaktion, wobei er auch nicht zuendegedacht hat. Anscheinend ist er ja gleich darauf weggegangen (ich vermute einmal in sein Ladengeschäft).

Du befindest dich also noch zu Hause und dir sind auch nicht die Wohnungsschlüssel abgenommen worden. Also kannst du ganz in Ruhe überlegen und mit verschiedenen Institutionen telefonieren, z.B. einem Sorgentelefon, dem Diakonischen Werk/der Caritas, der Bahnhofsmission, dem Kinder- und Jugendnothilfedienst (falls die nicht mehr zuständig sind, weil du schon 19 Jahre alt bist, werden sie dir dies mitteilen).

Grundsätzlich sind deine Eltern verpflichtet, dir Unterhalt zu gewähren, also finanziell für dich zu sorgen, so dass du Unterkunft und Verpflegung bekommst, bis du deine erste Berufsausbildung abgeschlossen hast.

Wenn dein Vater dann heute Abend zurückkommt, kannst du ja schon einen Koffer gepackt haben. Dann setzt ihr euch zu einem Gespräch zusammen und dein Vater soll dir erklären, wie er sich das mit deinem Auszug vorgestellt hat.

Will er dir Übernachtungen in einem Hotel/einer Pension/einer Jugendherberge finanzieren, bis du eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt gefunden hast, wofür du dann natürlich eine Bürgschaft deiner Eltern vorlegen müsstest, um eine Chance auf einen Mietvertrag zu haben?

Oder erwartet er von dir, dass du umgehend in eine Obdachlosenunterkunft umziehst? Wobei ich bezweifle, dass eine solche Institution dich aufnehmen würde, da du ja ein Elternhaus hast.

Oder würde er dich noch einige Wochen lang zu Hause wohnen lassen, bis du eine Wohnung oder ein Zimmer in einer WG gefunden hast?

Und wäre er dann bereit, die Mietkosten aufzubringen, oder würde er von dir verlangen, dass du trotz deiner Abiturvorbereitungen einen Nebenjob annehmen sollst, um die Wohnkosten selbst aufzubringen? Ich glaube, damit käme er nicht durch, und du könntest ihn auf Unterhalt verklagen.

Naja, dein Vater schein ein schwieriger Mensch zu sein.

Trotzdem hat er das anscheinend im Affekt gesagt. Sachen, die man im Affekt sagt, tun einem oft eine Stunde später wieder Leid. Du kennst deinen Vater. Kennst du so ein Verhalten von ihm, dass er explodiert und dann wieder zurück rudert? Das würde ich erwarten.

Und wo ist denn deine Mutter? Was sagt denn sie dazu?

Wenn es wirklich ernst ist, würde ich versuchen, für ein paar Tage bei Verwandten unterzukommen und von dort aus die Situation in Ruhe zu betrachten und zu regeln. Ohne Ausbildung ist das leider nicht so einfach und du sollst die Schule doch fertig machen. Natürlich könntest du die Schule abbrechen und dir irgendwo einen Job suchen aber das wäre ewig schade.

Dich hinausschmeißen und hängen lassen ist auch gar nicht so einfach wie dein Vater denkt. Normalerweise sind die Eltern für Kinder unterhaltspflichtig, wenn diese noch in der Ausbildung sind, aber da ich nicht in Deutschland bin, kenne ich die genauen Regelungen für Deutschland nicht. Da kann dir sicher wer anders mehr dazu schreiben. Wenn dein Vater dir eine Wohnung zahlen muss, wird er dich sicher gern wieder zu Hause aufnehmen.

Mein Gefühl ist: Da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. So einfach haut er dich nicht raus. Such dir Vertrauenspersonen, rede mit deiner Mutter, schau, ob du ein paar Nächte bei Verwandten oder Freunden unterkommst und schau, wie sich die Sache entwickelt.

Nichst wird so heiss gegessen wie es gekocht wird.

Wenn sich alle etwas beruhigt haben, wirst du ein enrnsthaftes Gespräch suchen und dich arrangieren müssen, wenn du weiterhin bei deinen Eltern wohnen bleiben möchtest und am WE oder nach der Schulde stundenweise im Laden aushelfen müssen. Hotel Papa mit Kost und Logis, Internetzugang, Telefon und Waschdienst sind ja nicht umsonst :-)

Macht er Ernst, musst du dich beim Sozialamt/ARGE eben um eine Wohnung bemühen.

Du hättets einen direkten Anspruch auf dein Kindergeld, solange du eine schulische Ausbildung machst und bis zum Unterhaltssatz Erwachsener von rd. 550 EUR noch ergänzenden Anspruch auf Unterhalt deiner Eltern, sofern sie entsprechende Einkünfte hätten.

Davon kann man aber nicht wirklich leben, also klärt die Bedingungen deines Verbleibs.

G imager761

Paguangare  10.07.2013, 11:55

Diese Antwort klingt kompetent. Bist du irgendwie vom "Fach"?

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Er ist dir während deiner schulischen Ausbildung gegenüber unterhaltspflichtig! Wenn er dich rausschmeißt muss er Wohung etc bezahlen ;)

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html

imager761  10.07.2013, 08:20

Wenn er dich rausschmeißt muss er Wohung etc bezahlen ;)

Unfug. Die Eltern schulden dem Kind lediglich sog. privilegierten Unterhalt abzgl. des direkt beanspruchbaren Kindergeldes :-O

Und den auch nur, wenn beide unterhaltsfähig wären, also über bereite Mittel oberhalb ihres Eigenbedarfs von je 1.100 EUR verfügen würden und das Kind seine schulische Ausbildung zielgerichtet verfolgt.

G imager761

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Paguangare  10.07.2013, 11:48
@imager761

Aber wenn der Vater das Kind aus der Wohnung hinauswirft, ist es sein Problem, wie die Unterbringung des Kindes anderweitig finanziert wird. Es kann nicht die Aufgabe des Kindes sein, die Arbeit der Beweisführung vorzunehmen, ob eine Unterhaltsfähigkeit der Eltern vorliegt.

Im vorliegenden Fall ist ja die schulische Ausbildung noch nicht abgeschlossen, aber angestrebt. Jetzt in den Sommerferien kann der Fragesteller auch nicht mehr tun, um zu beweisen, dass er nach den Sommerferien schon weiter zur Schule gehen wird.

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Du kannst Deinem Vater sagen, wenn, muß er für alle Kosten aufkommen. Darüber wird er sicher nicht erfreut sein.