Einsicht in die Personalakte?

4 Antworten

Ja, das ist nötig mit Deiner Akteneinsicht und wird geprpft.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir Steine in den Weg legt mit seiner Beurteilung kannst Du über das Arbeitsgericht ein korrektes Zeugnis / Beurteilung beantragen, die der Wahrheit enstpricht, dazu gib die Punkte an, die falsch notiert wurden.

Dann hast Du auch eine astreine Akte und kannst Dich auch in einem anderen Bundesland vorstellen.

Viel Glück

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Diese Einsicht muss man nicht gewähren.

Aber ich kann Die versprechen, dann hast Du auch keine Chance auf die neue Stelle.

So eine Einsichtnahme ist quasi ein MUSS.


Parjana1 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 07:38

ich mache aktuell eine Ausbildung und will mich für den Gehobenen Dienst in einem anderen BL bewerben. Die letzte Beurteilung meiner Arbeitsleistung war Mist. Ich möchte ungern, dass das jemand liest.

AngiedieSchlaue  18.05.2025, 08:39
@Parjana1

Alles was in der Personalakte steht, wird dann ausgewertet. Die Akte wird (bei Deinem Einverständnis) von der anderen Behörde angefordert.

Wenn Du nicht einverstanden bist, kann die Alte auch nicht angefordert werden. Aber quasi ist das dann ein Ausschlusskriterium.

Wenn die letzte Beurteilung Deoner Arbeitskeistung "Mist" und möglicherweise ungerechtfertigt war, hättest Du ja dagegen vorgehen können.

anTTraXX  18.05.2025, 08:41
@Parjana1

Du hast mit Ach und Krach die Ausbildung geschafft, dein Dienstherr übernimmt dich nicht.

Du hast wirklich Hoffnungen das Studium zu schaffen?!?!

Parjana1 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 09:16
@anTTraXX

ehrlich gesagt ja. Außerdem, lass das mal meine Sorge sein :)

Parjana1 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 09:20
@AngiedieSchlaue

theoretisch schon, nur ist das im ÖD ein sehr stressiges und langwieriges Unterfangen, dass man sich eigentlich auch gleich sparen kann. Zumal die Praxisnote für die Ausbildung an sich kaum relevant ist,muss man halt abwägen, ob es sich lohnt.

AngiedieSchlaue  18.05.2025, 09:23
@Parjana1

Aber wenn man sowieso die Dienststelle wechseln will, dann sollte man das schon machen.

Ich war selbst 37 Jahre im ÖD und haɓe kurz vor meiner Rente erfolgreich gegen eine Sache geklagt. Man ist nicht rechtlos.

Parjana1 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 09:24
@AngiedieSchlaue

ich wollte erstmal das Ergebnis der Laufbahnprüfung abwarten.

Musst du natürlich nicht, aber wundere dich nicht wenn du am Ende den Job nicht bekommst

Muss man das gewähren

Natürlich nicht. Ebenso wenig, wie man dich annehmen muss.


Parjana1 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 07:51

Wobei das eine wahrscheinlich mit dem anderen korreliert. Weil der AG dann denkt, dass man was zu verbergen hat.

wiki01  18.05.2025, 07:52
@Parjana1

Eben. Willst du den Job, solltest du das nicht verweigern.

Parjana1 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 07:53
@wiki01

Es geht um meine letzte Beurteilung in der Ausbildung...die war Mist.