Einsicht Bundeszentralregister / Löschfristen?


23.05.2024, 21:14

Ps. Mein Führungszeugnis ist schon lange sauber. Aber Bundeszentralregister stehen noch sehr viele Taten (alle). War früher nicht so nett

1 Antwort

b) Auskunft nach § 42 BZRG

Darüber hinaus wird jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, gemäß § 42 BZRG auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Register enthalten sind.

Eintragungen über Verurteilungen werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt, es sei denn, es handelt sich um eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe oder die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet (§ 45 BZRG).

Die Länge der Tilgungsfrist richtet sich nach den §§ 46 ff. BZRG.

Zum Nachlesen: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Bundeszentralregister/Bundeszentralregister_node.html#AnkerDokument24476