Einreise Auf Cheb?

1 Antwort

Von Experte Zug2023 bestätigt

Sofern du die Geldstrafe bezahlt hast oder die Zahlungsfrist noch nicht verstrichen ist, kannst du dich frei bewegen. Nur wenn die Zahlung überfällig ist, kann es irgendwann nach Mahnung sein, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wird - dann wird auch ein Haftbefehl erlassen, d.h. Wenn du dann bei einer stichprobenartigen Grenzkontrolle kontrolliert wirst, musst du entweder gleich zahlen, oder fährst erstmal ein (das gleiche kann dir aber dann auch bei ner Verkehrskontrolle innerhalb Deutschland passieren)

also solange die Geldstrafe bezahlt oder noch nicht fällig ist brauchst du dir keine Sorgen zu machen