Einkommenssteuer letztlich immer gleich hoch?

3 Antworten

Unterm Strich ist die Höhe der Einkommensteuer (nach Abgabe der Steuererklärung und Erhalt des Bescheids) doch aber am Ende trotzdem gleich, oder?

Korrekt und zwar auf den Cent genau.

Nur dass man bei 4/4 dann eventuell mehr im Voraus zahlt und so Nachzahlungen vermeidet? Rechnerisch dürfte es dann doch keine Rolle spielen, ob man gleich im Voraus mehr Steuern bezahlt oder sich selbst Rückstellungen bildet.

Auch das ist richtig.

Durch mögliche Zinsen (§ 233a AO) kann man genau genommen durch Steuerklasse 4/4 ohne Faktor sogar mehr Geld bekommen, weil sich dabei erstmal keine Abgabepflicht ergibt. Reizt man die Festsetzungsfrist aus, kann man somit noch Erstattungszinsen bekommen.

Mit 3/5 oder 4/4 mit Faktor besteht dagegen immer Abgabepflicht, wenn beide arbeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
TomRichter  22.04.2024, 22:36
Abgabepflicht, wenn beide abgeben.

Sollte wohl "... wenn beide Arbeitslohn beziehen" heißen?

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Mungukun  23.04.2024, 06:05
@TomRichter

Eigentlich sollte es heißen, "wenn beide arbeiten", keine Ahnung, was die Autokorrektur da veranstaltet hat.

Danke für den Hinweis. Ich korrigiere das oben eben ab.

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Das stimmt ganz genau so.

Die Steuerklassenwahl hat neben den eigenen Vorlieben und Bedürfnissen - also wie viel Geld man gleich oder später zahlt - allerdings eine Auswirkung auf manche Lohnersatz- bzw. Transferleistungen, nämlich dort, wo es auf den Nettolohn als Bemessungsgrundlage ankommt, z.B. beim ALG I.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja sicher; das Ergebnis im Einkommensteuerbescheid ist immer gleich; egal ob die Lohnsteuern nach Klassen III / V oder IV / IV einbehalten wurden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sunshine42 
Fragesteller
 22.04.2024, 21:31

Besten Dank! Eigentlich auch logisch, aber manchmal möchte man Dinge noch einmal bestätigt wissen. Also danke! 😊

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