Ein Pferd haben trotz Tierhalteverbot

September24  07.06.2025, 01:38

Woher und wieso das Tierhalteverbot?

Nevi1 
Beitragsersteller
 07.06.2025, 01:42

Das hat sie mir nicht erzählt aber ich weiß nur so viel das es nur um andere Tiere gehandelt hat wo sie das Tierhalteverbot bekommen hatte

12 Antworten

Nein. Sie darf nie wieder irgend ein Tier besitzen, und wenn sie ein verbot hat dann wegen extremer Vernachlässigung oder misshandlung

Ohne weitere Informationen kann die Frage nicht beantwortet werden. Bei einem Gerichtlich angeordneten Verbot ist klar das kein Tier gehalten werden darf. Wenn es sich um eine Klausel in einem Mietvertrag handelt dann bezieht sich das Verbot auf die Mietsache.

Das Tierverbot wird sie nicht ohne Grund haben, also verbot ist verbot .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interessiere mich für alle Tiere sehr :)

Ein Pferd ist ein Tier - also nö, darf sie nicht.

Genaueres dürfte aber auch im Verbot selbst stehen.

Bis solch ein Tierhalteverbot ausgesprochen wird, vergeht schon einiges an Vernachlässigung und Zeit. Umso krasser, wenn man trotzdem noch auf die Idee kommt, trotz Verbot sich ein Tier anzuschaffen - ziemlich ignorant.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Pferdehaltung, Huforthopädin

StRiW  07.06.2025, 17:23
Bis solch ein Tierhalteverbot ausgesprochen wird,

Es geht in manchen Bereichen sehr schnell.

Es wird auch unterschieden zwischen der mangelden Eignung zum Halten der Tiere:

formale Anforderungen: keine Prüfung, keine Baugennehmigung, Wohngebiet, zu kleine , falsche Ställe etc.

organisatorische Anforderungen: Logistik, Zeit, Umfang, Abfallkonzept, Wasser, Strom, Wärme, Geld.

persönliche Anforderung an den Tierhalter: Empatie mit dem Tier, Leistungsvermögen.

Gerade in den Bereichen der formellen Fehler, gibt es oft Haltungsverbote, jedoch fast nie Verfügungsverbote.

Hat jemand jedoch keine Empatie mit den Tieren, neigt zu Grausamkeiten etc. wird oft ein Verfügungsverbot ausgesprochen.

Punkgirl512  07.06.2025, 18:31
@StRiW

Bis die Behörden in die Pötte kommen, dauert es aber ja knsgesamt bereits.

Tierhalteverbot gilt für den Stall(Eigentümer, verantwortliche Person, des Stalles), nicht für den Einstaller. Die Einrichtung,der Person die den überwiegende Teil der Betreuung des Tieres durchführt.

Ausnahme sind die Personen die auch ein Verfügungsverbot über Tiere erhalten haben! Der Betroffene darf dann kein Tier besitzen, halten, betreuen oder in irgendeiner Weise Einfluss auf dessen Haltung nehmen.

Halter eines Pferdes ist immer der Stall, Eigentümer und oder Besitzer kann sonst wer sein.

Das sollte auch jedem Stalleigner klar sein. Das er derjenige ist dem man mit einem Haltungsverbot sanktioniert. Dem allgemeine Einstaller passiert es nicht, der ist für sie Haltung nicht verantwortlich. Das sind immer die Ställe.

Eigentümer mit Haltungsverbot, können jedoch Pferde nicht einfach umstallen in Ställe mit Selbstversorgung, Eigentümergemeinschaft zum Beispiel oder mit nach Hause nehmen.

Also wo der Eigentümer einen mehr als nicht nennenswerten Teil der Betreueung des Tieres, erbringen muss!

Für den Stall sind Eigentümer mit Haltungsverbot ein gewisses Risiko. Er muss ein besonderes Auge auf diese Einstaller haben. Wobei auch jederer Stall sich immer Bewusst machen sollte, wenn ein Einstaller richtig angezählt wird von der Justiz, ist der Stall immer mit von der Partie!

Tierschutzrecht unterscheidet zwischen Halter, Eigentümer und Besitzer, die aber gemeinschaftlich für das Tierwohl geradestehen müßen!