Ein Bürgergeld-Empfänger möchte mehr arbeiten, braucht dazu aber ein Auto - kann er die Kosten gegen rechnen?
Ein Bürgergeld-Empfänger arbeitet selbstständig, möchte den Kundenstamm ausweiten. Bislang fuhr er mit Deutschland-Ticket (58 Euro/Monat) und lieh (wenn nötig) im Rahmen der Familie einen PKW. Dies ist jedoch nur eingeschränkt möglich. Er möchte mehr arbeiten, mehr Kunden aufbauen. Kann er die Kosten als Ausgaben gegen rechnen, wenn er dazu einen eigenen PKW anschafft? Den er privat nicht bräuchte und auch nicht kaufen würde ...
3 Antworten
Den er privat nicht bräuchte und auch nicht kaufen würde ...
...aber privat nutzen würde.
Ein Bürgergeld-Empfänger arbeitet selbstständig, möchte den Kundenstamm ausweiten
Lege dem JobCenter Deinen Business-Plan vor, dann wird darüber entschieden werden.
Trägt sich die Selbständigkeit nicht so, dass Du Dir Deinen Lebensunterhalt davon selbst bestreiten kannst, wirst Du Dich um eine abhängige Beschäftigung bemühen müsssen.
Also ist das Gewerbe angemeldet und das Job-Center stockt lediglich auf, weil der Gewinn zu niedrig ausfällt.
Alle erforderlichen Kosten und Lasten des Betriebs bei einer Gewinnerzielungsabsicht werden bei uns gegengerechnet.
Also Rechtsanwalt oder Architekt.
Wie kommt das, bisher ohne Anrechnung, was ist da passiert.
Chronisch krank, viele Einschränkungen. Mist, hm?
Nachhilfelehrer. Und die Ganztagsschule macht das nicht besser ...
Das ist aber nicht freiberuflich im Sinne des Gesetzes.
Und die Honorare werden natürlich in der Berechnung berücksichtigt.
Das muß er mit einem Steuerberater besprechen :)
Es ist freiberuflich und soll ausgeweitet werden. Bisher voller Bürgergeldbezug und ggf. entsprechende Anrechnung ...