E Scooter?

4 Antworten

Es gibt nicht nur einen eScooter, der EPF2 heißt. Insofern ist eine Antwort schwierig.

Hier die Fakten:

  1. Der eScooter muss eine Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr haben.
  2. In der Betriebserlaubnis darf die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h betragen. Nicht 21 und nicht 20,5.
  3. eScooter bis 20km/h benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen. Dieses kann man in fast jedem Versicherungsbüro und online erwerben.
  4. Fährt der eScooter schneller als 20 km/h, darf Dein Sohn ihn mit 14 nicht fahren. Er würde sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar machen. Hinzu kämme ggf. ein Steuerverstoß und ein Verstoß gegen das zulassungsrecht.
Peigot 
Fragesteller
 09.04.2023, 22:03

Aber es gibt ja eine toleranzgrenze bis 10% somit sind ja 22 km/h erlaubt

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migebuff  09.04.2023, 23:44
@Peigot

Nein, es gibt keine feste Toleranzgrenze von 10%. Die Gerichte räumen bei ihren Einzelfallentscheidungen in der Regel eine Toleranz von 10 bis 20% ein, um herstellungsbedingte Abweichungen, die der Fahrer nicht zu verantworten hat, zu berücksichtigen.

Wenn du der Ansicht bist, dass du nichts dafür kannst, wenn ein 22km/h-Fahrzeug tatsächlich 22 km/h fährt, dann kauf das Tatmittel und warte ab, was passiert.

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wiki01  10.04.2023, 11:09
@Peigot

Es geht um das, was in der Typisierung steht. Nicht das, was eine normale Streuung bedeutet.

Du darfst auch mit einem Fahrzeug, welches mit 59km/h typisiert ist, nicht auf die Autobahn, selbst dann nicht, wenn das Teil echte 65km/h fahren könnte.

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DerHans  10.04.2023, 11:18
@Peigot

Das gilt, wenn ein einzelnes Fahrzeug (natürlich ohne es zu manipulieren,) einmal schneller fährt

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Peigot 
Fragesteller
 10.04.2023, 12:54
@DerHans

Also darf ich das Kennzeichen für 20 km/h kaufen

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DerHans  10.04.2023, 13:02
@Peigot

Standardmäßig ist das Ding auf 20 km/h begrenzt

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migebuff  09.04.2023, 23:46
Er würde sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar machen. Hinzu kämme ggf. ein Steuerverstoß und ein Verstoß gegen das zulassungsrecht.

Bis 25 km/h bleibt es erstmal beim Fahren ohne Prüfbescheinigung, erst darüber wird es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mofas, Klein- und Leichtkrafträder sind steuer- und zulassungsfrei.

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DjTilDawn  10.04.2023, 05:51
@migebuff

Das ist falsch. Denn ein Mofa hat einen Sitz. Der fehlt beim eScooter aber. Dementsprechend kann man ein solches Fahrzeug auch nicht mit einer Prüfbescheinigung fahren. Das Fahrzeug würde mindestens in Klasse AM rutschen, und die ist nunmal fahrerlaubnispflichtig.

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migebuff  10.04.2023, 11:27
@DjTilDawn

Du schreibst von Klasse AM, also L1e-B-Fahrzeugen, erkennst aber nicht, dass mit der Mofaprüfbescheinigung u.a. geschwindigkeitsreduzierte L1e-B-Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Du behauptest also, ein derartiges Fahrzeug fällt unter die Fahrzeugart L1e-B, aber gleichzeitig nicht unter L1e-B. Entscheide dich bitte, wenn du dir schon anmaßt, meine Tatsachenfeststellung als "falsch" zu deklarieren und zitiere bitte den Abschnitt von Richtlinie 168/2013, der deine Vermutung belegt, dass es eine Mindestanzahl von Sitzplätzen bei L1e inkl. Unterkategorien gäbe.

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Das mit der Höchstgeschwindigkeit ist immer so eine Sache. Jeder Tacho geht etwas vor, manche mehr, manche weniger, aber aller zeigen immer zuviel als zuwenig an. Wenn der eScooter als 22km/h auf dem Tacho anzeigt, können das auch real nur 18km/h sein. Die Polizei hat geeichte Messgeräte, sogenannte Rollenprüfstände. Nur diese sind rechtlich verwertbar.
Will man die echte Geschwindigkeit mit einfachen Mitteln messen, so kann man diese z.B. mit dem Smartphone und einer entsprechenden GPS-App ermitteln. Diese ist dann sehr genau.

Hat der Roller eine ABE vom KBA und ist damit für den Betrieb auf Deutschen Straßen zugelassen ist davon auszugehen, dass die reale Höchstgeschwindigkeit bei max. 20km/h liegt. Die Werbung spricht hier zwar von 22km/h, das wird aber höchstwahrscheinlich der angezeigte Tachowert sein. Mein SXT zeigt z.B. 20,3km/h an. 10% Toleranz sind zur eingetragenen Höchstgeschwindigkeit in Deutschland, soweit ich noch weiß, sogar straffrei. Beiden Mofas waren das z.B. auf dem Rollenprüfstand immer höchstens 27km/h, anstatt der technisch und gesetzlich zulässigen 25km/h. Ab 28km/h bekam man Probleme (Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne ABE und ohne Versicherungsschutz).

Für eScooter mit Deutscher Straßenzulassung gibt es nur eine Versicherungsplakette. Ähnlich wie bei Kleinkrafträdern, aber als Aufkleber und kleiner. Farblich jedes Jahr anders, die Farbe wiederholt sich alle 4 Jahre (blau, grün, schwarz....). Aktuell für 2023 ist es schwarz.
eScooter ohne Zulassung erhalten keine solche Plakette, da auch die entsprechende Fahrgestellnummer fehlt. Die fragt die Versicherung immer in Verbindung mit dem Hersteller ab. In deren System erscheint dann der Rollertyp mit KBA-Zulassung und ABE-Nummer (bei meinem z.B. 009). Erst wenn die Versicherung diese Daten hat gibt es eine Plakette.
Und bedenke: Einfach mit den Daten eines anderen eScooters eine Plakette beantragen und diese dann an einen eScooter kleben, der keine Zulassung hat, kann als Straftat gewertet werden. Bei einem Unfall wird es dann besonders schlimm, da kein Haftplicht-Versicherungsschutz besteht.

Für den e scooter EPF 2 benötigst du ein versicherungskennzeichen für kleinkrafträder, da das fahrzeug eine geschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen kann Das kennzeichen muss für eine geschwindigkeit von bis zu 45 km/h zugelassen sein. Du kannst es bei deiner örtlichen versicherung oder online beantragen

Peigot 
Fragesteller
 09.04.2023, 21:43

Aber normalerweise hat der Scooter eine toleranzgrenze von 10% also ich habe gelesen dass man die für 20kmh benutzen darf

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wildpark7  09.04.2023, 21:48

karotte, die Dinger haben nur bis 20kmh eine Straßenzulassung.

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wattdennnu2  09.04.2023, 22:01

Karotte, Finger weg von Themen, von denen du nichts verstehst!

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Hat das Teil ne Strassenzulassung? braucht es ein Mofaschildchen was du bei jeder Versicherung erhälst.