Dumme Situation, lohnt sich diskutieren?

3 Antworten

Natürlich darfst du auch wenn du krankgeschrieben bist rausgehen und auch ob du rauchst oder nicht ist dir mit 19 ja völlig frei gestellt und geht deine Lehrerin absolut nichts an. Genau so wenig übrigens warum du krankgeschrieben bist. Wenn sie deshalb ein schlechtes Bild von dir haben sollte - okay, kann man nichts machen. Aber deshalb deine Klausur mit 0 Punkten zu bewerten ist einfach rechtlich nicht haltbar. Ich würde an deiner Stelle das Gespräch mit der Schulleitung dazu suchen!


naomi788 
Beitragsersteller
 22.10.2024, 16:29

Ich war beim Oberstufenkoordinator, der hat behauptet es gibt keine Chance die Klausur nachzuholen trotz Attest. Der Direktor würde es genauso sehen wenn ich mich bei diesem melden würde waren seine Worte. Meinst du es würde etwas bringen mich dafür einzusetzen? Ich meine genau deinen Gedanken hatte ich ja auch und ich bin ja nicht während der Schulzeit rausgegangen. Ich weiß leider echt nicht wie ich das angehen soll

Hallo naomi788,

grundsätzlich gilt, dass alles zur Genesung hilfreiche erlaubt ist. Das inkludiert auch den Aufenthalt im Freien.

Es wäre interessant, zu erfahren, in welchem Bundesland du zur Schule gehst.
Hier ein Beispiel aus NRW:

§ 43 SchulG – Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.

Das Gutachten ist hinüber, da du sicherlich wieder gesund bist. Daher ist das Attest die letzte Instanz und ist rechtskräftig.

Beachte, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel aus NRW handelt. Wie es in deinem Bundesland aussieht müsste ich nachlesen.


naomi788 
Beitragsersteller
 22.10.2024, 16:33

Ich geh in Niedersachen zur Schule und war beim Oberstufenkoordinator deswegen, welcher behauptet hat, ich hätte keine Chance und der Schulleiter würde es genauso sehen falls er davon erfährt. Ich denke ich bin rechtlich im Recht aber Ich weiß leider nicht ob es etwas bringen würde zum Schulleiter zu gehen. Ich dachte solang ich ärztliche Attestiert bin und an dem Tag nach Schulschluss als volljährige rausgehe, sollte es rechtlich nicht erlaubt sein diese Prüfung mit 0 punkten zu bewerten. Würdest du mir raten es zu versuchen?

KilianStudy  07.11.2024, 04:06
@naomi788

Hallo naomi,
ich entschuldige mich für die späte Antwort. Wer Krank ist und dies durch einen Arzt festgestellt wurde, der kann der Schulpflicht nach §69 NSchG nicht nachkommen. Schülerinnen und Schüler werden gerne von "Oben bespruckt" ich schätze man kann durchaus mit dem Direktor / Schulleiter reden. Vielleicht suchst du dir im Voraus ein paar Argumente raus. Das Schulgesetz in deinem Bundesland regelt deinen konkreten Fall leider nicht.
Ich wünsche dir allerdings viel Erfolg und für die Zukunft ein gutes Abitur. LG

Ich glaube nicht dass du da viel machen kannst, ist einfach sehr blöd gelaufen. Wenn man krankgeschrieben ist hat man aber manchmal trotzdem Ausgangserlaubnis. Müsstest du schauen was auf deiner Krankmeldung steht


naomi788 
Beitragsersteller
 21.10.2024, 12:53

Ausgangserlaubnis hab ich glaube ich. Er meinte nur es ist unglaubwürdig 10 Stunden vorher zu fehlen und dann Tag rauchend gesehen zu werden. aber es war ja außerhalb der schulzeit als volljährige mit einem attest, weisst du wie ich mein

Lukas1404  21.10.2024, 12:55
@naomi788

also blöd gelaufen ist es schon aber ich glaube nicht dass du Ärger bekommen wirst aufgrund der vorhandenen Krankmeldung. persönlich bist du wohl bei der Lehrerin unten durch

naomi788 
Beitragsersteller
 21.10.2024, 13:00
@Lukas1404

ich hab ja 0 punkte bekommen auf die Klausur also kein ärger würd ich nicht sagen. Persönlich ist es over da hast du leider recht

Lukas1404  21.10.2024, 13:23
@naomi788

Das könntest du aufgrund der gülten Krankmeldung aber anfechten