Dürfen Kinderschauspieler ihre eigenen Filme sehen?

11 Antworten

Es kommt auf das Genre des Films und das Alter des Kindes an.Wenn ich zum Beispiel einen vierjâhrigen Sohn hâtte,wûrde ich ihn keinen Horrorfilm sehen lassen.Auch,wenn er da mitgespielt hâte.Weil es einfach noch zu gruselig wâre.Und er davon Albtrâume bekommen kônnte.

zumindest nicht im Kino wenn es nicht ihrer Altersgruppe entspricht , was sie zu Hause ansehen und was nicht  entscheiden ja die Eltern ...


Zombiecat 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 16:57

Kennst du dich im Filmgeschäft aus ? Wenn ja bitte ich etwas genauer drauf einzugehen :)

Zombiecat 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 13:43

Was ich mir überlegt habe vieleicht gibt es ein cut wo noch keine Effekte drine sind sondern nur die einzelne Szenen die sie sich anschauen dürfen aber wissen tue ich es natürlich nicht

Das Jugendschutzgesetz sieht auch da keine Ausnahmen vor, also nein.

Das entscheiden die Eltern, sofern der Film nicht indiziert oder gar verboten wurde.


uncutparadise  30.06.2017, 16:53

Bei indizierten entscheiden zu Hause auch die Eltern. Bei beschlagnahmten übrigens auch 😉

tryanswer  30.06.2017, 18:18
@uncutparadise

Im Endeffekt schon, nur irgendwann könnte sich diese Entscheidung negativ auf die Eltern auswirken.

Aliha  30.06.2017, 14:16

Das Jugendschutzgesetz entscheidet und nicht die Eltern.

tryanswer  30.06.2017, 18:20
@Aliha

Dem ist nicht so, du wärst sicher verwundert, was Eltern so alles entscheiden können, auch wenn im Jugendschutzgesetz vordergründig etwas anderes steht.

Aliha  01.07.2017, 11:47
@tryanswer

Dem ist so. Wenn ein Kinobetreiber Kinder Einlass in Filme gewährt, die nicht für diese freigegeben sind, riskiert er ein sehr hohes Bußgeld und das unabhängig davon, was die Eltern "entschieden" haben. Da gibt es für mich gar nichts zu "verwundern".

tryanswer  01.07.2017, 12:23
@Aliha

Ja, das ist richtig. Wenn die Eltern aber ihren Kindern eine DVD mit dem entsprechenden Film in die Hand drücken, spricht nichts dagegen.

Grundsätzlich ist es so, daß das Jugendschutzgesetz in erster Linie Regeln für den öffentlichen Raum bestimmt. Die Eltern können jedoch im privaten Rahmen bis zu einem gewissen Punkt davon abweichen.

Zombiecat 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 13:43

Was ich mir überlegt habe vieleicht gibt es ein cut wo noch keine Effekte drine sind sondern nur die einzelne Szenen die sie sich anschauen dürfen aber wissen tue ich es natürlich nicht

Hehe: gute Frage :D

Ich denke das ist eine individuelle Entscheidung jedes einzelnen Elterpaars.


Zombiecat 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 13:44

Was ich mir überlegt habe vieleicht gibt es ein cut wo noch keine Effekte drine sind sondern nur die einzelne Szenen die sie sich anschauen dürfen aber wissen tue ich es natürlich nicht

mistergl  30.06.2017, 13:55
@Zombiecat

Also offiziell schauen die Kinder sicher direkt am Set in die gerade gedrehten Szenen rein. Die machen das doch per Monitor oder s.ä.

Aliha  30.06.2017, 13:33

Auch ein Elternpaar kann das Jugendschutzgesetz nicht außer Kraft setzen.

mistergl  30.06.2017, 13:36
@Aliha

Das ist wahr :) , aber rein aus privater Sicht missachten. Strafen gibst dafür eher nie :)