Dürfen Kinder die in Filmen mitspielen die ab 18 sind den Film wo sie mitgespielt haben sehen?
8 Antworten
Das Jugendschutzgesetz verbietet das! Es sei denn, die Eltern lassen diese Jungdarsteller und sonstige Kinder zu Hause im Fernsehen solche Filme anschauen. Da kann es niemand untersagen...
https://www1.wdr.de/kultur/film/dokmal/praxistipps/praxistipps-jugendschutz-100.html
In "Harry Potter und die Kammer des Schreckens" müssen die Helden des Films so einiges mitmachen: Sie springen in einen unendlich erscheinenden Abgrund, werden fast von einem Baum erschlagen, von Riesenspinnen verfolgt und Harry kämpft auf Leben und Tod mit einer riesigen Schlange – für einige ganz schön gruselig. Deshalb durften sich erst mal nur Jugendliche ab 12 Jahren in Deutschland den Film ansehen – bis die Produktionsfirma Warner Bros. eine neue, etwas weniger gewalttätige Fassung für Deutschland schneiden ließ.
In der Theorie nicht.
Aber wie schon gesagt, wenn eltern ihren Kindern den Film zeigen, kann es eh keiner kontrollieren.
Man achtet aber zum Beispiel bei sehr jungen Darstellern darauf, dass besagte Szenen für diese sehr Harmlos wirken beim Dreh.
Am Beispiel der Exorzist. Bei der Szene in der das Mädchen sich ein Kruzifix in die Weichteile rammt, hatte das Kind nen mit Farbe getränkten Schwamm unterm Kleid auf das dieses einstechen sollte. So wirkte es für diese halt wie ein Spiel ohne das diese sich dem grausamen Kontext bewusst war.
Sie selbst sah den Film auch erst etliche Jahre später.
Auch wird ja heut zu Tage viel mit Filmtechnik getrickst. So haben diese oftmals gar keine Ahnung was sie da tun, da das fertige Endprodukt erst noch animiert wird.
Ja diese Kinder schauen sich die Filme an. Die Kinder haben ein Vorteil gegenüber anderen. Die wisse, dass es nur Schauspieler sind und keine Realität, da diese halt die Vorgänge sehen. Also wie die anderen sich verkleiden oder wie die Schauspieler nach dem Dreh sind.
Das entscheiden ihre Eltern.
Die Abkürzung FSK ist dir geläufig? Die Altersbeschränkungen gelten grundsätzlich auch, wenn Eltern oder Erziehungsbeauftragte Minderjährige begleiten. Eine Ausnahme ist, wenn Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in Begleitung ihrer Eltern (Personensorgeberechtigten) in einen Film gehen, der mit "Freigegeben ab zwölf Jahren" gekennzeichnet ist (Parental Guidance). Ist lediglich eine erziehungsbeauftragte Person dabei, gilt die Ausnahme nicht. (jugendschutz-aktiv.de)
Ja, aber du verwechselst da offensichtlich etwas. "Freiwillig" bezieht sich nicht darauf, dass man der Alterseineinschränkung folgen kann oder auch nicht, sondern dass sich die Filmindustrie freiwillig dieser Kontrolle unterwirft. Tut sie das nicht, ist der betreffende Film automatisch "ab 18", ansonsten ist die Einstufung für alle Kinobetreiber verbindlich.
Die Frage gab es schon häufiger, und die Antwort ist immer noch nein.
Wenn der entsprechende Film nur in Kinos gezeigt wird, können die Eltern entscheiden was sie wollen, die Kinder dürfen nicht eingelassen werden.