Dürfen gesichert rechtsextreme Arzt werden, weil die Naziärzte haben ja Versuche an Juden gemacht und sie vergast?
4 Antworten
Ärzte, dürfen sich nach der Bundesärzteordnung keines strafbaren Verhaltens schuldig gemacht haben, ansonsten, kann ihnen ihre Approbation (Zulassung, den ärztlichen Beruf ausüben zu dürfen), widerrufen werden oder sie bekommen diese unter Umständen erst überhaupt gar nicht erteilt.
Eine politische Gesinnung alleinig, stellt allerdings noch keinen Hinderungsgrund dar, sofern sich diese nicht in einem strafbaren Verhalten widerspiegelt. Man muss dazu wissen, dass die damaligen, grausamen Versuche während der NS- Herrschaft politisch gewollt und von der damaligen Gesetzgebung abgedeckt gewesen sind. Das wären sie heutzutage zum Glück aber unmöglich und ein solches Vorgehen, wäre explizit gegen die Verfassung. Jeder Mensch, entscheidet selbstbestimmt, ob und welche Behandlungen-/ Eingriffe er haben möchte und muss dem explizit seine Zustimmung bzw. seine Einwilligung erteilen (§630d Bürgerliches Gesetzbuch- BGB in Verbindung mit §228 Strafgesetzbuch- StGB). Nur dadurch, kann das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht oder auch sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten gewahrt werden. Eine Behandlung gegen den freien Willen des Patienten, stellt eine strafbare Körperverletzung bzw. in den meisten Fällen sogar eine strafbare gefährliche Körperverletzung und ggf. auch eine Nötigung dar. Die höchstrichterliche strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe verlangt zudem, dass jede medizinische Maßnahme, um nicht als (gefährliche) Körperverletzung strafbar zu sein, medizinisch indiziert, also erforderlich sein muss und zudem auch fachgerecht durchgeführt werden muss. Da Alles, die Einwilligung der Patienten und auch die Indikation für die jeweilige medizinische Maßnahme sowie auch die Untersuchungsbefunde einer konkreten Dokumentationspflicht unterliegt, lässt sich das auch unabhängig überprüfen. Jeder andere Arzt derselben Fachrichtung, könnte im Nachhinein feststellen, ob der Eingriff aus medizinischer Hinsicht infiziert gewesen ist oder nicht.
Mfg
Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
Jeder kann Arzt werden, der die Möglichkeit dazu hat.
Ja, das dürfen die.
Ob sie auch in Zukunft noch verbeamtet werden können, steht dahin.
Sollte man, man kann bei denen nie sicher sein Teil eines Experimentes zu werden