die nachbarn sind zu laut etc. , haben uns an vermieter hilfesuchend gewendet, der antwortet nicht einmal, darf der das?

2 Antworten

Ja, er darf nicht antworten.

Ja, darf er. Er kann auch mal ein paar Tage weg sein. Oder evtl. hat er sogar schon erste Schritte dagegen unternommen, aber keine Zeit gehabt oder noch keinen nennenswerten Zwischenstand erreicht, weswegen er noch nicht geantwortet hat?

In ein paar Tagen nochmal versuchen.

Zur Not z. B. zum Mieterverein gehen.

notting

Woher ich das weiß:Hobby