Die Mitglieder des Gartenvereins sind mit ihrem Vorstand nicht zufrieden. Wir wollen eine neutrale Verwaltung. An wen wendet man sich und wieviel kostet das?

5 Antworten

Einmal im Jahr ist doch Hauptversammlung.

Da kannst du doch entsprechende Anträge stellen und ihr könnt gemeinsam den Vorstand abwählen.

Der Vorstand ist doch gewählt! Bitte als erstes in der Satzung nachlesen, wie er außerordentlich abgewählt werden kann. Beschwerden oder Petitionen muss jeder Vorstand zu Protokoll nehmen. Man kann man sich immer an den Regionalverband der Kleingartenvereine wenden. Der wird aber dasselbe sagen!

Man kann sich auch an jeden Anwalt wenden: Erstberatung kostet zwischen 50 und 150 Euro.   

Wenn die Mitglieder mit einem Vorstand nicht zufrieden sind, dann können sie den gewählten Vorstand auch abwählen im Rahmen einer Jahreshauptversammlung und/oder einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung. Die Satzung enthält dafür die einzuhaltenden Bestimmungen. Nur sollte dann schon von den unzufriedenen Mitgliedern auch sich jemand bereit finden Verantwortung zu übernehmen, sprich sich aufstellen zu lassen für die Wahl zum Vorstand. In beiden Fällen , außerordentliche/ordentliche JHV , muss zwingend in der Einladung zur JHV allen Mitgliedern bekannt gemacht werden in der vorläufigen Tagesordnung, das es um Abwahl und Neuwahl des Vorstands geht! Juristen Wortwahl für diesen TOP: Beschlussfassung über den Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied LG Nocturne


Heklamari  03.02.2017, 12:07

genauso kann es klappen

das gibt es nicht in der vereinsorganisation , der vorstand ist eigentlich nur nach außen der vertreter alle schrebergärtner .  neutral könnte bei ihnen nur ein vertreter  der nächsthöheren  KlGV instanz eine neuwahl organisieren .

Im Wege einer Mitgliederversammlung muss ein Beschluss herbeigeführt werden, der eine genau definierte Änderung der Verwaltungstätigkeit beschreibt.

Günter


DerSchopenhauer  03.02.2017, 16:39

Nur so geht es.

Zudem müssen ggf. umfangreiche Satzungsänderungen durchgeführt werden, schließlich ist das auch eine Beschneidung der Tätigkeiten des Vorstandes; diese Anträge auf Satzungsänderungen müssen fristgemäß vor der Versammlung eingereicht werden (in der Einladung steht die Frist).

Wenn Ihr ein "Altverein" (Gründung vor Ende 2008) seid, weise ich auch noch darauf hin, daß bei einer Satzungsänderung (sollte das die erste Satzungsänderung seit 2009 sein) zusätzlich noch die gemeinnützigkeitsrechtliche Mustersatzung nach § 60 Anlage 1 Abgabenordnung (AO) implementiert werden muß, falls das seit 2009 noch nicht geschehen ist; entsprechende Mitteilungen des Finanzamtes sollte der Verein erhalten haben.

Ansonsten wird die Gemeinnützigkeit aberkannt.