hi Gardegirl798

Am Montag sofort einen Arzt aufsuchen!

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dann schau doch mal auch hier:

https://www.vibss.de/

Landessportbund NRW

So einiges steht dort über Rechte und Pflichten

LG

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Bist du Mitglied in dem Verein?

Dann Nein!

Ansonsten ist deine Arbeitszeit doch wohl in dem Angestellten Vertrag festgehalten.

LG

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schau mal hier nach:

https://www.vibss.de/vereinsmanagement/bezahlte-mitarbeit/#c4

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outdooractiv

komoot

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Was steht denn in der Satzung?

z.B. Vorstandsmitglieder bleiben so lange im Amt bis ein neuer gewählt wird, oder ähnliche Formulierungen?

Die Kassenprüfer sollten auch sofort aktiv werden und die Kasse prüfen, das Recht haben sie jederzeit.

Ansonsten kann, je nach Satzung, auch der /die Vorsitzende kommissarisch dieses Amt übernehmen.

Es empfiehlt sich also in der Zukunft einen Stellvertreter in die Satzung einzubauen, dann entstehen solche Situationen nicht .

Ich hoffe ich konnte helfen

LG

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Die TSO ist von 2007!

Ich habe über 500 Turniere gewertet und nicht einmal hat der Turnierleiter mit einem Zollstock die Absatzhöhe gemessen.

Erlaubt ist was dir gefällt.

Auch Lateinschuhe im Standard, bedenke nur das im Standard dein Fuß einen festen halt braucht.

LG

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Mitgliederbeitrag nach Austritt aus Verein Zahlen?

Hallo,

Ich bin seit ein paar Jahren in einem Kampfsport Verein (Thaiboxen), möchte diesen aber (aus Zeitlichen gründen) Verlassen. Ich habe den antrag auf Kündigung rechtzeitig eingereicht, und werde (wenn ich alles richtig verstanden habe) am Ende diesen Monats aus der Mitgliederliste gestrichen.

Mein Problem ist allerdings, dass der Verein, obwohl ich kein Mitglied am ende des Monats mehr bin, für die nächsten drei Monate noch mein Mitgliederbeitrag verlangt.

Meine Frage ist nun ob ich die 3 Monate Mitgliederbeitrag noch zahlen muss, oder ob ich diese verweigern kann, da ich ja eig. kein Mitgleid nach Ende des Monats mehr bin.

Hier mal ein ausschnitt aus dem Kündigungs schreiben:

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Dies bedeutet, bis zum letzten Tag des Monats muss das Kündigungsschreiben beim ------------------ eingegangen sein. Ab da an sind noch 3 Monate Mitgliedsbeitragfällig.

Hier hab ich jetzt mal alles, was in der Satzung unter Beiträge,Gebühren etc. zu finden war:

C. Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 7 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug

1) Die Mitglieder sind verpflichtet Beiträge zu zahlen. Es können zusätzlich Umlagen, Gebühren für besondere Leistungen des Vereins sowie abteilungsspezifische Beiträge erhoben werden.

2) Über Höhe und Fälligkeit sämtlicher Beiträge, Gebühren und Umlagen entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Umlagen können bis zur Höhe des Einfachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden. Beschlüsse über Beitragsfestsetzungen sind den Mitgliedern bekannt zu geben.

3) Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift sowie der Mailadresse mitzuteilen.

4) Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgebühr, die der Vorstand durch Beschluss festsetzt.

5) Von Mitgliedern, die dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin eingezogen.

6) Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.

7) Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Der ausstehende Beitrag ist dann bis zu seinem Eingang gemäß § 288 Absatz 1 BGB mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

8) Fällige Beitragsforderungen werden vom Verein außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht. Die entstehenden Kosten hat das Mitglied zu tragen.

9) Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen oder -pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden bzw. Mitgliedern die Teilnahme am SEPA-Lastschrift- verfahren erlassen.

Ich bedanke mich im vorraus für Antworten

Mit Freundlichen Grüßen

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hi

deine finanziellen Pflichten gegenüber dem Verein mußt du erfüllen, egal wie du dein Kündigungsschreiben verfasst.

Auch deine Mitgliedschaft endet erst dann!

zum Monatsende muss das Schreiben eingegangen sein und die Frist ist 3 Monate.

Zahl lieber, könnte sonst teuer werden.

LG

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Mit Sandalen auf die Tanzfläche nur des Aussehens willen?

NEIN.

Du brauchst einen festen Halt in den Schuhen, selbst für Latein Tänze.

Und Drehungen fallen dir viel leichter mit der speziellen Sohle!

Es gibt schicke Tanzschuhe, frag mal Tante Google

LG

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Hi

Es hängt natürlich vom Leistungsstand des Paares ab.

Anfänger:

am Ende einer Rechtsdrehung pendelt das Paar drei mal, (ohne Drehung nach rechts, links, rechts) sodass der Herr zu Schluss den rechten Fuß belastet hat und nun mit Links in die Linksdrehung starten kann. Wird auch als Wiegeschritt bezeichnet.

Übergang Links / Rechts, na klar; analog anders herum: 3 x Pendeln. Geht auch alles mit 5 x Pendeln.

Fortgeschrittene:

Die Herren Führung ist leichter im "Rückwärtsgang"

Der Herr tanzt die erste Hälfte der ReDreh, dann drei Schritte rückwärts OHNE Drehung.

Startet dann mit der 2. Hälfte der Linksdrehung rückwärts mit dem rechtem Fuß. Alles mit enger Beinführung! Ja, wo links herum ist, erfordert einige Übung:-)))

Empfehlung:

Jeder übt erst einmal ganz langsam für sich alleine ohne Musik.

Herr: vor seit ran (eine halbe Rechts Drehung;)

rück rück rück ohne Drehung;

rück seit ran mit links Drehung.

Dame: rück seit ran mit rechts Drehung;

vor vor vor ohne Drehung;

vor seit vorkreuzen mit links Drehung.

So ist der Übergang für den Herren leichter zu führen und für die Damen leichter zu spüren!

Und nie vergessen:

Tanzen heißt Träumen mit den Beinen

Viel Spaß beim Üben

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Hiwie wäre es mit einem Verein? Die Tanzschulen (Profis) wollen immer nur unser Bestes, nämlich Kursgebühren.hier mal einen Link (Amateure)http://www.asv.wtal.de/abteilungen/tanzsport/Googel kennt noch mehrLG

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Die Kassenprüfer beantragen normalerweise die Entlastung des VS.Das kann aber auch jedes Mitglied der JHV beantragen auch der Leiter.Stimmberechtigt sind die anwesenden Mitglieder de JHV, es sei denn die Satzung schränkt das Stimmrecht ein. (Jugendliche z.B.)Der zu entlastende VS enthält sich der Stimme.Diese Entlastung wird in der Regel überbewertet, denn es ist kein "Persilschein".Später bekannt werdende Verfehlungen des VS können auch dann noch verfolgt werden, auch juristisch.Gruß Nocturne

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hi sehr hilfreich sind die Antworten hier ja nicht. Klar hilft als erstes der Blick in die Satzung, aber dort steht selten etwas über den Widerruf von gewählten Vorstandsmitgliedern. Zu empfehlen ist eine außerordentliche Jahreshauptversammlung. Wie, wann und wer sie einberufen kann, das steht in der Satzung. Dazu empfehle ich diese Formulierung: Vorläufige Tagesordnung TOP 1: Begrüßung TOP 2 : Beschlussfassung über den Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied TOP 3: Wahlen laut Satzung Bei einem Kassenwart empfiehlt sich natürlich eine Kassenprüfung durch die Kassenprüfer. Fristen stehen in der Satzung. LG

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Ein Blick in die Satzung könnte helfen, ansonsten gilt: die JHV nicht schließen sondern vertagen unter Bekanntgabe Ort, Datum und Uhrzeit. Sonst müsste ja neu eingeladen werden. Findet sich dann immer noch kein neuer VS, dann das Amtsgericht informieren, der Rechtspfleger setzt dann jemanden als kommissarischen VS ein. Er wird natürlich erst die Vereinsmitglieder fragen wer denn möchte. Findet sich dort niemand wird er einen Externen einsetzen gegen Kosten natürlich; Notar oder Rechtsanwalt. Immer noch niemand bereit das Amt zu übernehmen? Dann ruft der kommissarische VS eine Mitgliederversammlung ein; Tagesordnungspunkt: Auflösung des Vereins. Satzungsformulierungen wie: die Vorstandsmitglieder bleiben so lange im Amt bis ein Nachfolger gefunden ist, nutzen da auch nicht. Der alte VS kann schriftlich beim Amtsgericht seinen Willen äußern, dass er nicht mehr dieses Amt ausüben will. Dann wird der Rechtspfleger tätig, s.o. Gruß

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Da wird es wohl Zeit für eine Satzung Ergänzung/ Änderung Mein Vorschlag: Der Vorstand ist für die Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung. b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung. c) Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts. d) Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern. e) Er hat die Aufgabe der gewissenhaften und transparenten Vereinsführung. Die Kassenführung wird durch den Kassenwart / die Kassenwartin in Form einer Einnahmen / Überschussrechnung durchgeführt. Verfügungsberechtigt über das Vereinskonto ist der Kassenwart / Kassenwartin bis 300,-€, über 300,-€ nur in Verbindung mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes. Der Vorstand darf keine Verbindlichkeiten eingehen die das Vermögen des Vereins übersteigen. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und erhält für seine geleistete Arbeit keine Vergütungen. LG

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Nie verzagen, Frau Google fragen. Seniorentanz Dresden z. B. da gibt es auch etwas für jung gebliebenehttp://www.tanzzentrum-dresden.de/tanzkurse/seniorentanz-mit-renateenate LG

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Hi , ist es denn auch deine Absicht dafür einen Verein zu gründen oder nur ein loser Zusammenschluss in der Freizeit? Also ein nicht eingetragener Verein. Aber auch in beiden Fällen brauchst du keine Lizenz. Zuteilung über die Kommune für Übungsräume gibt es aber nur für e. V. ;ist auch zur Absicherung gedacht. Das Thema ist komplex, Hilfe bieten die Stadt Sport Bünde und auch die Landes Verbände. für NRhttp://www.vibss.de/ss.de/ da findest du die Antworten LG Nocturne

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Wenn die Mitglieder mit einem Vorstand nicht zufrieden sind, dann können sie den gewählten Vorstand auch abwählen im Rahmen einer Jahreshauptversammlung und/oder einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung. Die Satzung enthält dafür die einzuhaltenden Bestimmungen. Nur sollte dann schon von den unzufriedenen Mitgliedern auch sich jemand bereit finden Verantwortung zu übernehmen, sprich sich aufstellen zu lassen für die Wahl zum Vorstand. In beiden Fällen , außerordentliche/ordentliche JHV , muss zwingend in der Einladung zur JHV allen Mitgliedern bekannt gemacht werden in der vorläufigen Tagesordnung, das es um Abwahl und Neuwahl des Vorstands geht! Juristen Wortwahl für diesen TOP: Beschlussfassung über den Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied LG Nocturne

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