Das Recht eines fremden Ausländers durchsetzen. Wie könnte man das machen?
Österreich.
Mein Bruder lebt in einer Wohnung in einem Haus, indem sonst noch 2 Parteien wohnen. Die kleinere Wohnung nebenan wird seit neuestem von einem Ausländer (aus Jerusalem) bewohnt. Er spricht kein Wort Deutsch (lernt es gerade) aber sehr gut englisch. Er floh vor den kriegerischen, möderischen Umständen in Jerusalem, von wo die christliche Kirche ihn gerettet hat.
Er ist schwer geschädigt von seinen Erlebnissen, und bekommt den "Krieg" nicht mehr aus dem Kopf, genau deshalb weicht er jeder Konfrontation strikt aus.
Leider hasst die Vermieterin Ausländer, und nutzt seine Wohnung ganz offen als ihre Privatresidenz. Sie hat ihn bedroht "Wenn du hier trinkst rauchst usw. fliegst du raus!", da er keine Ahnung von unserem Rechtssystem hat, kann er sich nicht wehren.
Sie marschiert da tagtäglich ein und aus und hält ihn beinahe schon als Sklaven. Permanente Bedrohungen sind da anscheinend Standart. Bedenkt: Er bezahlt diese Wohnung auch noch selbst.
Ich habe ihn auf das alles angesprochen, aber er ist so eingeschüchtert und am Ende, das er diese Farce einfach hinnimmt. Ich habe ihr übrigens bereits mal ein paar Takte erklärt aber das brachte nur eines: Die Einsicht das hier der Anwalt einschreiten müsste.
Nun ist meine Frage: Wie könnte man ihm helfen sein Recht durchzusetzen?
Er arbeitet übrigens auch 40H die Woche.
Er redet auch kaum noch mit mir, anscheinend wurde ihm schon verboten mit mir zu sprechen denn sie weiß, ich habe Anwälte, und die stehen auf solche Verfassungsverachter. Bringt nur ihm leider nicht viel.
6 Antworten
Die Frage dürfte doch wohl eher sein:
Wie kommt der Mieter überhaupt an diese Wohnung?
Nach meinem Wissen gibt es in Österreich keine Zwangseinweisungen. Der Mieter hat sich somit bei der Vermieterin als Interesssent für die Wohnung angeboten und wurde genommen.
Dementsprechend geht die unterschwellige Darstellung einer Vermieterin die etwas gegen Ausländer hat fehl.
Offensichtlich haben wir in dem Mietverhältnis Komponenten die Dir nicht bekannt sind, was zugleich dadurch gestützt ist, dass sich der Mieter nicht mehr mit Dir unterhalten will.
Ich würde hier zur Vorsicht raten.
ich habe Anwälte, und die stehen auf solche Verfassungsverachter.
warum befragst du nicht dann diese?
wird eine Person angeklagt, so kann/muss ihr Rechtsbeistand gewährt werden. Ohne das kann aber niemand dazu gezwungen werden, seine Rechte durchzusetzen, wenn er das nicht wünscht.
den einzigen Rat den ich gebe, bringe ihn mit vielen anderen zusammen. Fordere ihn auf, über die Situation mit anderen zu reden, auf Arbeit, beim Sport, im Verein, auf dem Amt, in seiner Glaubensgruppe usw. Dort soll er sich weitere Feedbacks & Meinungen einholen.
Am Ende hat mehr der Vermieter das Recht zwar natürlich nicht in allen Punkten aber der Vermieter braucht sich nicht dazu zwingen wem er bei sich wohnen lässt. Also Klagen ist so eine Sache, die Wohnung ist ja "nur"eine Mietwohnung, die wird ja sowieso befristet sein und warum hat er dann einen Mietvertrag bekommen wenn der Vermieter keine Ausländer mag? Wieso sollt er dann freiwillig und mit Streit usw dort bleiben wollen wenn er eh arbeiten geht hat er schon gute Chancen auf andere Wohnungen
- Neues Schloss einbauen
- Mieterbund einschalten
- Fachanwalt für Wohn- und Mietrecht einschalten
- Mieterin anzeigen
- Neue Wohnung suchen
Fragestellung gelesen? Alle die von dir genannten Punkte kann die betroffene Person tun, nicht aber eine Drittperson. Oder wünschst du als Mieter, dass irgendein Wildfremder ohne deinen Wunsch & Auftrag das Türschloss deiner Wohnung wechselt?!
Gelesen und verstanden. Und das soll er mit Unterstützung auch tun. Punkt allein deswegen, da die Mieterin Hausfriedensbruch begeht und ggf. auch einen Drittschlüssel? hat.
Dass der Vermieter einen Drittschlüssel bzw. Generalschlüssel hat, ist nicht verboten. Das ist sogar üblich. Er darf nur nicht ohne Ankündigung die Wohnung betreten.
Dass der Vermieter einen Drittschlüssel bzw. Generalschlüssel hat, ist nicht verboten. Das ist sogar üblich
In Österreich mag das so sein. In Deutschland nicht.
Die Frage bezieht sich allerdings auf Österreich. Zudem ist es auch in Deutschland nicht direkt verboten. Der Vermieter darf einen Zweitschlüssel haben, wenn der Mieter informiert und einverstanden ist.
Vieles an deiner Geschichte klingt extrem merkwürdig, da wird jemand "von der Kirche gerettet" und dann völlig alleingelassen? Da quartiert eine Frau, die Ausländer hasst, einen bei sich ein und kommt ihn auch noch ständig besuchen? Da hat jemand, der ganz frisch zugezogen ist, die Landessprache nicht spricht und schwerst traumatisiert ist, einen 40-Stunden-Job?
Wenn all das ohne weiteres möglich ist, wird dieser Mann in absehbarer Zeit selbst eine Lösung finden. Ein bisschen Sprache lernen, ein bisschen sparen und dann umziehen...
"warum befragst du nicht dann diese?"
Habe ich. Aber die können leider nichts tun, insofern der Mieter das alles toleriert. Man kann ihn nur schlecht zu einer Anzeige/Anklage zwingen. Mehr können die auch nicht dazu sagen.