Häusliche gewalt, darf er wieder in die Wohnung?
Kurz und knapp.
Übermieter Mann und Fau haben gestritten, er schlug bzw war körperlich gewalttätig gegenüber ihr und das nicht zum 1. Mal. Er wurde vor paar Monaten durch Polizei der Wohnung verwiesen. Blieb eine weile fern. Ist in eigene Wohnung gezogen.
Sie suchte wie immer Kontakt zu ihm und er ist jetzt wieder öfter in der Wohnung.
Darf er das? Sie will es ja!
Da meine Frau Angst hat vor ihm (er ist Gewalttätig und bekannt dafür) und tritt auch ihr (also meiner frau) teils agressiv gegenüber...
Desshalb Die Frage ob er rechtens sich nach solchen Aktionen überhaupt in der Wohnung aufhalten darf.
Wenn ich nicht da bin, mach ich mir schon Gedanken.
Oder "darf" er erstmal seine Frau(Freundin) wieder zusammenschlagen bis er gehen muss?
Anscheinend will sie das ja.
Ist nur eine Frage der Zeit, da bin ich mir sicher.
5 Antworten
Er darf, so lange sie das zulässt oder wieder was passiert und eine neue Strafe erlassen wird.
Wenn deine Freundin gute Gründe hat, kann sie selbst versuchen ein Kontaktverbot zu erwirken.
Das nicht, aber er kann Auflagen bekommen, dass er zu bestimmten Uhrzeiten nicht im Treppenhaus ist und deiner Freundin dort aus dem WEg gehen muss (so lange in der Wohnung warten oder draußen).
dann muss sie aber auch etwas "handfestes" haben, mit dem sie die Anzeige begründet.
Ja, ich denke, genau das, wird das Problem.
Wir werden mal zur Polizei gehen, dort wird man sicherlich sagen können, ob und wie etwas unternommen wird.
Hi, wenn er euch bzw. deiner Frau gegenüber aggressiv ist, checkt mal die rechtliche Seite. Mieterbund fragen.
Und auch hier nachfragen, was für euch wichtig ist: www.hilfetelefon.de
Sicher entscheidet sie das, wann sie ihn wieder in die Wohnung lässt.
Na dann abwarten bis wieder um Hilfe gerufen wird.. traurig
Ein Platzverweis ist für 10 Tage gültig. Danach geht der Unfug leider weiter bis was passiert. So traurig ist die jurustik in Deutschland leider
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Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort weiterhelfen. Beste Grüße, deine Chiara aka Autorenherz : -)
Das ist in jedem Bundesland tatsächlich anders geregelt. Bei den einen gilt er nur 10 Tage (ist eigentlich das unterste Minimum), in anderen Bundesländern bis zu 15 Tage. Aber richtig ist natürlich, dass diese Auflage nur sehr temporär ist. Sie ist im Endeffekt nur dafür gedacht, dass die "opfer" Zeit haben all ihre Sachen zu packen und in ein Frauenhaus zu ziehen. Länger dürfen Justiz und Co den Mann ja nicht aus seiner eigenen Wohnung fern halten. Will die Frau nicht von ihm weg, ist es ihre eigene Entscheidung.
Bleibt halt die Frage, ob er deiner Freundin gegenüber selbst schon auffällig genug wurde, dass es für eine Anzeige reicht.
Danke für die Antwort.
Ja das ist dann echt traurig
Wohnungsverweisungen durch die Polizei wegen häuslicher Gewalt dauern in der Regel 10 Tage an.
Wenn die Frau ihn danach wieder aufnimmt, ist das ihre Sache und ihre eigene Blödheit.
Blödheit genau
Kontaktverbot..Aber doch nicht in einem Mehrfamilienhaus oder?
Er muss an unserer Wohnung ja nur vorbei, dass lässt sich bestimmt nicht verbieten?