Darf meine Mutter meine Sachen wegwerfen? (Bin 18)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Stadelan,

es gab schon Fälle, wo eine Mutter Sachen ihres noch jugendlichen (unter 18) Sohns zerstört hatte. Es hatte sich dann herausgestellt - und mag in der Folge strittig gewesen sein - dass die Sachen vom Taschengeld des Sohns gekauft wurden, damit wohl nicht dem Sohn gehörten.

Nach meiner Rechtsauffassung würde ein Taschengeld kein eigenes Eigentum erwerben. Ich bin jedoch der Auffassung, dass ein solches Eigentum, das dem Kind überlassen wurde, mit der Volljährigkeit in das Eigentum des Kindes übergeht.

Es macht aber Sinn, dass Du mit Deiner Mutter vor Deinem stationären Klinikaufenthalt absprichst, welche von den Sachen Du vielleicht nicht (mehr) benötigst, welche Du selbstverständlich auch nach dem Aufenthalt benötigst. Daran sollte sie sich halten.

Sollte das schwierig sein, würde ich empfehlen, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen, der dann die Eigentumslage klärt und erwirkt, dass Dir nichts unterschlagen werden kann (eine Liste all der Sachen wäre dann notwendig). Bei keinem eigenen Einkommen hättest Du Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe. Sollte nach Deinem Klinikaufenthalt etwas fehlen, wäre Dir das, wenn es Dein Eigentum ist, zu ersetzen.

Insbesondere kommt es dann nicht nur auf einen materiellen sondern auch ideellen Wert an - und vieles mag vielleicht nicht ersetzbar sein. So sollte alles getan werden, damit diese Dinge nicht zerstört oder weggeworfen werden, nur weil sie Deiner Mutter nichts bedeuten. Sie hat kein Recht (mehr) zu beurteilen, was Dir etwas bedeuten darf oder nicht.

Bei einer schwierigen familiären Situation wäre ehedem zu überlegen - und auch schon während Deines Aufenthalts in der Klinik ggf. mit den Therapeut*innen anzusprechen - wie sich Deine Zeit nach dem Aufenthalt mit eigenem Wohnraum gestalten kann.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Stadelan 
Fragesteller
 28.02.2023, 15:33

Also...ich hatte einen job aber die maßnahme wurde unterbrochen bzw beendet weil ich ememotional zu unstabil war (verdacht auf borderline) nach erfolgreichem klinikaufenthalt darf ich wieder arbeiten...allerding muss ich für die übergangszeit irgendwo leben

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EarthCitizen20  28.02.2023, 15:40
@Stadelan

Das kann sich sicherlich zusammen mit den Therapeut*innen sowie weiteren Hilfsorganisationen und der Gemeindeverwaltung organisieren lassen, wenn es "zu Hause" nicht mehr gehen sollte. Auch bietet sich an, für eine gewisse Zeit im Freundes oder weiterem Verwandtenkreis unterzukommen.

Im Moment hättest Du - wenn ich das richtig verstehe - kein Einkommen mehr - und somit Anspruch auf Hilfe von der Allgemeinheit, z.B. Prozesskostenhilfe für das Mandat für einen Anwalt.

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EarthCitizen20  01.03.2023, 17:36

Hallo Stadelan,

hab vielen herzlichen Dank für den Stern. Ich freue mich sehr, wenn ich Dir habe helfen können.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

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Das kommt drauf an, was denn diese "Sachen" sind.

Hortest du was andere als Müll bezeichnen würden? Ja, sie darf definitiv für dich aufräumen und das wäre sogar sehr gut für deine psychische Heilung.

Handelt es sich um eine wertvolle Schallplattensammlung mit einem effektivem Wert? Dann darf die natürlich nicht einfach so weg.

So oder so solltest du mit deiner Mutter IN RUHE darüber sprechen und gemeinsam eine Lösung finden. Denn auch DAS wäre gut für deine Psyche

Stadelan 
Fragesteller
 28.02.2023, 15:16

Naja unter diesen "Sachen" sind unter anderem anime poster und pc zubehör...und kuscheltiere 🙂 und in meinem zimmer sind auch noch kuscheltiere und pc und anime figuren...die echt teuer waren 🥲

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MaryLynn87  28.02.2023, 15:18
@Stadelan

Das ist schon recht schwierig. Die Sachen können einen Wert haben. Oder wie Müll in einem Haufen vergammeln wenn du wie ein Drache in einem Horst auf deinen Schätzen hockst. So was kann ziemlich ungesund sein.

Und genau deshalb sollst du mit deiner Mutter reden

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Stadelan 
Fragesteller
 28.02.2023, 15:30
@MaryLynn87

Also ich habe jetzt im gegensatz zu richtigen anime junkies wenig mangas und figuren...aber ja ich werde versuchen mit ihr zu reden

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  1. Nein das darf sie nicht
  2. Joa du kannst sie anzeigen die Frage ist willst du das

Ich würde die Sachen zu nem guten Freund bringen der sie irgendwo im Keller für mich aufbewahrt.

LG

Nein darf sie nicht. Und falls sie es tut kannst du sie selbstverständlich anzeigen. Welche Straftat das wäre weis ich allerdings nicht. Wahrscheinlich Diebstahl, Sachbeschädigung oder Unterschlagung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung