Darf mein Lehrer mir mein Getränk wegnehmen und wegschütten?


10.01.2023, 09:53

Ich habe nicht getrunken vergessen es reinzuschreiben tut mir leid

Goldstueck811  10.01.2023, 09:51

Was war das denn für ein Getränk?

KoenigArthur2 
Fragesteller
 10.01.2023, 09:51

Energy aber ich habe nicht getrunken

Waldmensch70  10.01.2023, 09:54

Und wie war die komplette Situation? Also ehrlich und von Anfang an? Was davon war z.b. nicht erlaubt was Du trotzdem gemacht hast?

KoenigArthur2 
Fragesteller
 10.01.2023, 09:57

Ich wollte es trinken da ich durst hatte und nichts anderes dabei hatte und er hat einfach es aus meiner hand genommen und weggeschüttet

9 Antworten

Du hattest natürlich auch nicht vor, das Süßzeug in der Schule zu trinken, oder? 😉

Hand aufs Herz: Eine der Dosen war bestimmt schon offen.

Der Lehrer hätte den Rest natürlich nicht gleich wegschütten müssen. Einkassieren hätte gereicht.

Ansonsten: Alle Getränke außer Wasser sind bestimmt bei euch an der Schule verboten. Vielleicht ist dir das für die Zukunft eine Lehre.


KoenigArthur2 
Fragesteller
 10.01.2023, 09:57

Das stand nicht in der schulordnung

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XPOTAX  10.01.2023, 09:59

Mach ihn einen Platten am Auto oder so

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verreisterNutzer  10.01.2023, 11:01
@XPOTAX

Nein dafür kann sie eine Anzeige bekommen lieber Beschwerden bei der Schulleitung/Abteilungsleitung

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Wegnehmen: Ja (und später zurückgeben), sofern Energydrinks in der Schule/im Unterricht offiziel untersagt sind.

Wegschütten: Nein! Denn das stellt eine Sachbeschädigung dar und ist somit eine Straftat.

§ 303 Abs. 1 StGB:

Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nein, das darf er nicht, auch wenn Energydrinks (Cola ausgenommen) in der Schule nicht gern gesehen sind. Ich selbst habe 7 Jahre an einer IGS gearbeitet, und daher weiß ich es genau.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

adabei  10.01.2023, 10:01

An der Schule, an der ich unterrichtet habe, war in den Lehrräumen außer Wasser nichts erlaubt (Teppichböden!).

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Niemandmann  10.01.2023, 10:04
@adabei

Schulsonderregelungen gibt es natürlich. Meine Antwort bezieht sich ausschließlich auf die Schulen, die diesbezüglich keine Regelung haben.

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Grundsätzlich darf er das nicht. Warum hat er es denn weggeschüttet?


Eigentlich dürfte er das nicht aber er kann es einkassieren also du kannst dich dafür beim Schülbüro Beschwerden