Darf der Lehrer das dir dein Handy wegnehmen?

18 Antworten

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Er darf es wegnehmen, wenn der Schüler das Handy rechtswidrig benutzt hat, er muss es aber am Ende des Tages zurückgeben. Er kann sagen, dass er es bis zum Jahresende behält, aber es darf es nicht tun.

Mit "rechtswidrig" ist folgendes gemeint: Der Schüler hat sein Handy in einer Situation benutzt, in der dies nicht gestattet war, beispielsweise im Unterricht. Es gibt auch Schulen, da ist die Benutzung auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Dann wäre es auch rechtswidrig, wenn der Schüler es in der Pause auf dem Schulhof benutzt.

Aber wie gesagt, er muss es am Ende des Schultages dem Schüler wieder aushändigen. Wenn der Schüler nämlich das Schulgelände verlässt, gilt das Handynutzungsverbot nicht mehr. Wenn ihm aber außerhalb der Schule sein Eigentum vorenthalten wird, handelt der Lehrer seinerseits rechtswidrig.

Gruß Matti


Kuhlmann26  09.12.2014, 17:16

Ich danke Dir für den Stern.

Gruß Matti

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Also ende des Schuljahrs nicht. Bei den anderen Sachen ist sich das Gesetz uneinig. Eigentlich darf dir Schule dir weder Handy noch sonst etwas abnehmen, ist ja immerhin dein Eigentum. Aber es heißt auch, dass die Schulregeln gelten. Also wirst du mit dem ersten Gesetz nicht durchkommen. Am besten macht man einfach keinen aufstand, gibt das Hand (oder was auch immer hab) und holt es sich am Ende des Tages wieder. Natürlich ist es aber am besten, wenn man einfach dafür sorgt, das der Lehrer keinen Grund hat es einem wegzunehmen....


horschd2991  08.12.2014, 17:29
Eigentlich darf dir Schule dir weder Handy noch sonst etwas abnehmen, ist ja immerhin dein Eigentum. Aber es heißt auch, dass die Schulregeln gelten. Also wirst du mit dem ersten Gesetz nicht durchkommen.

Die Gesetzeslage ist eindeutig. Wenn es dies die Schulordnung vorsieht darf ein Handy auch abgenommen werden. Spätestens Ende des Schultags muss es jedoch zurückgegeben werden, längeres Einbehalen gilt als unverhältnismäßig und lässt sich nicht rechtfertigen.

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summersweden  08.12.2014, 20:55
@horschd2991

Klar ist sie eindeutig. Es gilt das Gesetz mit der Schulordnung. Aber das andere gibt es auch. Vielleicht hab ich das ja einfach etwas falsch ausgedrückt.

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horschd2991  08.12.2014, 21:32
@summersweden

Natürlich gibt es das "Andere" aber das gilt in diesem Fall nicht und its damit irrelevant.

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Wenn die Schulordnung das erlaubt, dann ja. Und in der Regel tut sie das. Aber am Ende des Jahres erst abholen ist ein bisschen krass. Meistens ist es am Ende der Stunde oder des Tages.

Hallo,

bis zum Ende des Schultages darf die Lehrkraft das Handy in gewahrsam nehmen, sofern du den laufenden Unterricht damit störst. Bis zum Ende des Schuljahres in keinem Fall. Schlussendlich ist es dein Eigentum was eine fremde Person wegnimmt. Also Diebstahl.

Kommt darauf an, was in Der Hausordnung Steht. Bis ende des Schuljahres glaube Ich aber Kaum.