Darf mein Lehrer auf meinem Handy schnüffeln?!?!

5 Antworten

Bei dem Handy denke ich gilt genauso wie andere persönlichen Sachen das Briefgehemnis, so komisch das sich auch anhört. Auf die persönlichen Dokumente dadrauf darf der Lehrer nicht ohne Einverständnis zugreifen. Er kann ja nur behaupten, dass er auf die Uhrzeit geschaut hat. Man weiß ja nie! Außerdem hättest du das Handy abschalten sollen, bevor du es abgegeben hast. Naja, und wenn schon - was möchtest du denn jetzt noch unternehmen?? ;)

PinkPrincessx33 
Fragesteller
 10.04.2012, 20:21

Stimmt... Ich meine das mit dem Handy abschalten... Aber ingwie ging es zu schnell und nomalerweise bekommen wir das Handy nach der Stunde zurück... Ist aber etwas unnötig auf das Handy einer Schülerin zuschauen wenn: 1. Man selbst eins hat 2. Eine Uhr im Zimmer ist. 3. Man eine Armbanduhr trägt. 4. Es gerade zur nächsten Stunde geläutet hat...^^ Naja... Wollte nur mal wissen ob es erlaubt is! Danke für die Antwort! ;)

LG

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Der Lehrer darf für den Zeitraum des Schulunterichts das Handy einziehen, wenn du sonst damit abgelenkt wird. Wie lange vermag ich nicht zu beurteilen, sollte aber nach Schulschluss zurückgegeben werden. Selbstverständlich darf er keinen Blick auf deine Daten und Bilder werfen, nicht einmal zum ausschalten ist er befugt und muß dir das überlassen. Sollte er geschnüffelt haben, verbleibt dir nur die Beschwerde beim Schulleiter auch wenn es schwer zu beweisen sein dürfte.

die zeitweise Wegnahme von Gegenständen (eine konkrete Störung des Unterrichts muss vorausgegangen sein; je nach Art der Störung kommt eine Wegnahme für die Unterrichtsstunde oder für einen Schultag in Betracht; entscheidend sind immer die Umstän-de des Einzelfalls > Einzelfallentscheidung. Lehrer sollten auch im eige-nen Interesse, um Verdächtigungen in Bezug auf den konkreten Umgang mit für länger als eine Unterrichtsstunde weggenommenen Gegenständen vorzubeugen, diese Gegenstände unverzüglich im Schulsekretariat abge-ben, wo sie erfasst und gelagert werden können. Der/Die Schulleiter/in entscheidet dann, wann – zwingend jedoch am gleichen Tag - der Ge-genstand dem Schüler oder seinen Erziehungsberechtigten zurückgege-ben wird. Bei dieser Entscheidung sind u.a. das Alter des Schülers und die Art des Gegenstandes, insbesondere seine Gefährlichkeit, sowie das Ausmaß der Störung der schulischen Ordnung und eine eventuelle akute Wiederholungsgefahr zu berücksichtigen.)

Quelle§ 53 SchulG

musicmaker201  10.04.2012, 20:47

Sehr gute Antwort. Nichts mehr hinzuzufügen!

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Wie SuperBaldo schon gesagt hat darf er dein Handy nicht durchsuchen, aber er darf es dir nichteinmal wegnehmen, nicht für die eine Stunde und schon garnicht für eine ganze Woche. Dass einzige, das er darf ist dir sagen, dass du das Handy ausschalten und gegebenenfalls so platzieren sollst, dass er und du es sehen. Und falls er dennoch das Handy einkassieren will weigere dich es ihm zu geben, du bist schließlich im Recht.

PinkPrincessx33 
Fragesteller
 10.04.2012, 20:23

Danke viel mal! =) LG

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Jede Schule hat inzwischen eine Schulordnung. Und da steht in der Regel drin, dass das Handy abgenommen werden kann und nur den Eltern wieder zurückgegeben wird. Dein Lehrer kann Deinen Eltern auch den Hinweis geben, sich doch bitte mal die Fotos und SMs anzuschauen, um sicher zu stellen, dass da nichts unrechtes drauf ist. Deine Eltern dürfen sich das dann schon anschauen. Halt lieber still und mach keinen Ärger, Dein Ärger könnte viel größer werden.

Hallo PinkPrincessx33,

die Gesetzeslage ist hier völlig eindeutig: Dein Lehrer darf dein Handy nicht kontrollieren, darf nicht hineinschauen! Selbst, wenn ein begründeter Verdacht gegen dich vorliegen würde, dass du illegale Inhalte auf deinem Handy gespeichert hättest (was ja nun nicht der Fall ist), dürfte der Lehrer dies nicht überprüfen!

Dies darf ausnahmslos nur die Polizei!

Hier ein Link zum Nachlesen:

http://www.schulfuchs.de/cgi-bin/sf.cgi?id=701

Lehrer wie auch Schulleiter wissen dies! Wenn du wirklich deinen Lehrer beim "Schauen" erwischt haben solltest, dann wäre es hilfreich, dafür Zeugen zu haben. Dann könntest du dies rechtmäßig beim Schulleiter melden!

Alles Gute, Miroir