Darf ein Lehrer das Handy über Nacht behalten?
Wenn ein Lehrer das Handy einzieht, darf er das dann wirklich über Nacht behalten oder muss er es spätestens nach Schulschluss zurückgeben? Ich weiß, dass das hier schon öfters gefragt, aber die Beiträge sind schon älter, deshalb..
15 Antworten
Üblich ist die Herausgabe am Ende des Schultages. Warum?! Weil ein Handy nicht nur ein Spielzeug ist. Eltern teilen sich mit zB wenn sie einen abholen - vielleicht stehen sie im Stau, vielleicht finden sie keinen Parkplatz, vielleicht kommt was dazwischen usw
Und: wenn man zB mit Fahrrad unterwegs ist, kann es im Falle eines Unfalls auf dem Heimweg wichtig sein, damit du Hilfe rufen kannst.
Ich persönlich würde es als Elternteil genau aus diesen Gründen schon eine Frechheit finden, es dir nicht auszuhändigen
Früher sind Kinder auch 10km zu Fuß zur Schule gelaufen, trotzdem ist es mit Fahrrad komfortabler, trotzdem ist es im Verkehr heute auch stärker/schneller/unübersichtlicher. Das ist keine "persönliche" Ansicht sondern auch eine logische. Wenn es wirklich soweit käme, dass so ein Quatsch mal bestritten werden würde, wäre es wohl kein Problem einen Herausgabeanspruch vonwegen "Kein Recht zum Besitz" durchzusetzen; im Rahmen der Schulordnung während der Schulzeit - ok aber nunmal nicht darüber hinaus.
Ein Handy ist auch heute nicht überlebensnotwendig, unabhängig vom Verkehr.
Unterfütterst du dein logische Ansicht auch noch mit Gesetzen oder bleibst du wie alle anderen hier auch völlig beleglos? Logik ist in der Juristerei eher selten ein valides Argument.
Also ich hab diese Frage bereits kommentiert aber nur sehr kurz. Da es hier aber zu großen Diskussionen kommt habe ich eine noch etwas ausführlichere Antwort.
Es ist dein Eigentum, es über längere Zeit zu behalten ohne triftigen Grund ist Diebstahl und somit illegal. Er kann veranlassen das Erziehungsberechtigte es abholen müssen und bei besonderen Fällen, (zum Beispiel wenn man dabei erwischt wurde Fotos ect. zu machen das es durchsucht wird. Das aber auch nur von der Polizei!)
Da an meiner Schule es vorgekommen ist, dass ein Mädchen Fotos gemacht hat (von Lehrern) weiß ich darüber ein bisschen.
Die Schulleitung hat es 1. über Nacht behalten (was in dem Fall diesem Fall rechtens ist, weil unerlaubtes Fotografieren von Menschen ebenfalls eine Straftat ist) 2. haben sie es durchsucht (und nicht nur ihre Galerie sonder alles, Musik, Kontakte, WhatsApp, FB, ...) was wiederum nicht rechtens war da, es gegen die Privatsphäre verstößt, das einzige was sie hätte machen dürfen wäre es der Polizei zu übergeben und die das machen lassen. (Das Mädchen hat die Schulleitung deshalb auch angezeigt und Recht auf Schmerzensgeld bekommen...)
Lange Rede kurzer Sinn. Das Handy abzunehmen ist eine "Pädagogische Maßreglung" und alle Bestrafungen der Lehrer müssen einen Pädagogischen Hintergrund haben. Wenn du jetzt während des Unterrichts erwischt wurdest "Hey, was geht ab?" an deinen Kumpel zuschreiben, dann hat das Handy über mehrere Tage einzubehalten keinerlei Pädagogischen Sinn.
!Ausnahme wenn es in den Schulrichtlinien steht. Da kann es anders sein bin mir dann aber auch nicht Hundertprozent sicher aber übers Wochenende oder Ferien darf man es trotzdem nicht entziehen!
LG Cassi
Wegnehmen darf er es. Er muss es aber spätestens am ende des Schultages zurück geben, da er sonst dein Recht auf Eigentum (§14 GG) verletzt. Tut er dies nicht, ist das mit Diebstahl gleichzusetzen.
Er darf die Daten auch nicht auslesen, um zu gucken, was du am Handy gemacht hast, da das das Post und Fernmeldegeheimnis (§10 GG) verletzt.
https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/aktuelles/handys-in-der-schule.aspx
Nein, Diebstahl wäre es, wenn er es in Bereicherungsabsicht einbehält. Wohl kann man es aber, sollte er es überhaupt bis zum Ende des Unterrichts/Schultags (?-Siehe Schulordnung) nicht herausgegeben haben, von ihm herausverlangen.
Ich sag ja auch wie Diebstahl, nicht dass es Diebstahl ist.
Du behauptest, es sei mit Diebstahl gleichzusetzen, was es schlichtweg nicht ist.
Ich werde heute nach der Arbeit meinen Anwalt (Meine Mutter) fragen, warum das so ist. Keine Sorge, ich bin seriös genug, das nicht zu verfälschen.
Nein, bei Diebstahl ist das Strafmass im Höchstfall 5 Jahre, im hier geschilderten Fall ist das Strafmass NIX.
Würde es sich ändern, wenn der Lehrer das Handy ein halbes Jahr behalten will?
Ich weiß, es ist unwahrscheinlich, doch antworte bitte trotzdem auf meine Frage.
Auch hier kommt es auf die damit verbundene Absicht an. Aber ja, es könnte etwas ändern.
Da steht nichts von erzieherischen Maßnahmen. Ist ja kein Diebstahl, wie du schon oft erwähnt hast und Leher sind dazu befugt, erzieherische Maßnahmen in Form von Strafen auszuhängen.
§39 Schulgesetz
Mit Zueignungsabsicht, die man bei 6 Monate Behalten nicht ausschliessen kann, ist es eben doch Diebstahl oder Unterschlagung.
Unzweifelhaft darf eine erzieherische Massnahme nicht den 6-monatigen Entzug des Handys bedeuten.
Ansonsten gibt es nicht nur ein sondern 16 Schulgesetze in Deutschland.
Seih doch mal offen dafür. Wenn ich einen hypothetischen Zustand beschreibe sagst du direkt, das kann nicht sein.
Sagen wir mal der Lehrer behält das Handy wirklich aus erzieherischen Gründen.
Warum darf er es dann nicht?
Weil unzweifelhaft ist, dass eine erzieherische Massnahme das nicht umfasst.
Das heißt da auch erzieherische Maßnahmen. Immerhin ist das ein Gesetzbuch.
Das ist etwas anderes als eine Strafe. Und nochmal, es gibt 16 Schulgesetze.
Meine Mutter behauptet, dass er es nicht darf, da kein Grund dazu besteht. Das Handy bis zum ende des Tages wegzunehmen sichert, dass es nicht mehr zum stören im Unterricht verwendet wird. Daher wird dadurch das Recht auf Bildung der anderen erfüllt (Schulgesetz §1), doch nach der Schule ändert es nichts.
Das ist jetzt auch mein letztes Wort. Ich beende diese Diskussion jetzt. Immerhin hat schon ein Anwalt gesprochen.
Auf welche Gesetze beruft sich deine Mutter dabei? Nur dass deine Mutter genau wie du irgendetwas behauptet, belegt ja nun gar nichts.
Und nicht einmal der Anwalt hat es geschafft, ein entsprechendes Gesetz zu nennen. Offensichtlich kennt auch deine Mutter ein solches nicht, sondern äussert einfach mal ihr Bauchgefühl.
Tut mir leid, dass sie nicht alle 76.382 Artikel auswendig kann, doch die ist auch nur ein Mensch. Langsam sollte es dir ja wohl als Gegenargument reichen! Sonst frag doch deinen Anwalt, was der dazu sagt!
Hier ist der Beleg:
In der Bundesrepublik Deutschland gab es im Jahr 2003 insgesamt 2.197 Bundesgesetze mit 45.511 Paragraphen und 3.131 Bundesrechtsverordnungen.[7] Am 31. Dezember 2009 umfasste das deutsche Bundesrecht 1.924 Gesetze und 3.440 Verordnungen mit insgesamt 76.382 Artikeln und Paragraphen (Angaben nach Fundstellennachweis A, ohne Änderungsvorschriften und Normen zu völkerrechtlichen Vereinbarungen).[8] Hinzu kommen die Gesetze und Rechtsverordnungen der 16 Länder.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz#Zahl_der_Gesetze
Entweder kann sie das Gesetz benennen, auf dessen Basis ihre Ansicht fusst, oder es ist eben nicht mehr als ein Bauchgefühl. Oder verfasst sie ihre Schriftsätze auch so?
"Ich weiss zwar nicht, wo das steht, aber ich weiss, dass es so ist. Also ist der von mir gestellte Anspruch berechtigt. Ausserdem kann ich ja nicht alle Gesetze auswendig können. Das sind doch so viele.
gez. Mutter von ButchButch"
Und nein, natürlich reicht es nicht, wenn noch jemand zusätzlich die gleiche Behauptung wie du aufstellt, oder du zumindest behauptest, er täte es und sei Anwalt. Es gab Zeiten, da haben annähernd alle Menschen behauptet, die Erde sei eine Scheibe. Richtig wurde es dadurch trotzdem nicht.
Weil irgendeine Rechtsschutzversicherung das behauptet? Lächerlich.
Was ist eigendlich dein dein Problem?! Ich habe sogar noch die Sch*** paragraphen mit rausgesucht. Wenn du hier deine Antwort nicht findest, geh gefälligst in ein Anderes Forum!!!
Mein Problem ist, dass du Unsinn erzählst. Wenn du mit
Sch*** paragraphen
die Artikel des Grundgesetzes meinst, die du angeführt hast, verweise ich auf meinen ersten Kommentar. Der Lehrer kann das Grundgesetz nicht verletzen. Insofern kann sich der Schüler auch nicht hierauf berufen. Ich finde übrigens die Antwort auf meine doch eigentlich sehr simple Frage nicht, weil ihr sie nicht habt, weil es sie nicht gibt.
Sagen wir mal rein HYPOTHETISCH, NICHT ECHT würde der Lehrer jetzt verklagt werden. Es kommt zur Gerichtsverhandlung und du bist der Verteidiger des Lehrers. Sagst du dann auch einfach die ganze Zeit, ihr habt keine Rechtliche Grundlage?, oder was sagst du dann?
Weswegen sollte er denn angeklagt werden? Es müsste ja erstmal ein Tatvorwurf im Raume stehen. Aufgrund welchen Gesetzes soll denn hier eine wenn auch nur hypothtische Anklage erfolgen?
Sagen wir mal es währe zu einem Prozess gekommen. Was würdest du sagen?
Ist das so schwierig? Es kann nur zu einem Prozess mit Angeklagtem kommen, wenn eine Straftat begangen wurde. Dies ist hier nicht der Fall. Also kann es auch keinen hypothetischen Prozess geben.
Du sagst die ganze Zeit, meine Argumente sind nichtig, aber du hast bis jetzt noch kein Gegenargument geliefert.
Mein Gegenargument ist relativ einfach. In Deutschland ist alles, was nicht verboten ist, erlaubt.
Ja darf er. Das muss allerdings in der Schulordnung drinstehen.
Diebstahl ist das auf gar keinen Fall.
Einfach kein Smartphone im Unterricht benutzen ;)
Ein Lehrer darf ein Handy nur vorübergehend einkassieren,und nur wenn der Unterricht gestört wird. http://www.barmenia.de/de/service/gut-zu-wissen/verbrauchernews/archiv/news_896.xhtml
Das mag ja deine persönliche Ansicht sein, aber ist sie auch rechtlich fundiert? Abgesehen davon fragt man sich bei solcher Argumentation immer, wie denn die Generationen vorher so ganz ohne Handy überleben konnten.