Mit Handy in der schule erwischt

9 Antworten

Es kommt darauf an was in der Schulordnung steht. Wenn da nichts drin steht dann müssen sie es dir nach der schule zurück geben! :)

Das Gesetz gibt dazu eindeutig Auskunft. Die "zeitweise Wegnahme" von Gegenstände ist auf den Unterrichtstag begrenzt. Ein mehrtägiger Einbehalt des Handys ist mit dem Recht nicht vereinbar.

Beispielsweise heißt es in einer Weisung aus dem Kultusministerium Baden Würtemberg an die Schulen: "Das Kultusministerium stellt klar, dass ein Handy bei schulordnungswidrigem Gebrauch, vor allem während der Unterrichtszeit, der Schülerin oder dem Schüler zwar weggenommen werden kann, dass es aber nach dem Unterricht dem Berechtigten zurückgegeben werden muss. Weder § 23 Abs. 2 SchG noch § 90 SchG autorisieren die Schule, das Handy gegen den Willen der Berechtigten einige Tage zurückzubehalten."

Die Schule kann das Handy auch den Eltern übergeben. Wenn die aber nicht am selben Tag in der Schule erscheinen können, bekommt es der Schüler. Wenn in der Schulordnung etwas anderes steht, muss sie geändert werden, da sie nicht rechtskonform ist.

Gruß Matti

Du kannst ja mal in der Hausordnung schauen, denn von schule zu schule ist es unterschiedlich, ob man es nach der Stunde, nach der Schule oder nur mit Eltern bekommt.

Bei uns ist das so, dass die Eltern das (oder auch mit etwas schriftlichen der Eltern) nach der Schule wieder abholen können. Über mehrere Tage geht das glaube nicht. Irgendjemand hat mir mal erzählt, dass das dann als Diebstahl gilt, wenn das Handy länger als 48 Stunden oder so einkassiert wird. Weiß aber nicht genau 😄

Sie MÜSSEN Handys und andere Gegenstände spätestens nach Unterrichtsende abgeben, es ist verboten Hands und andere Eigentümer von Schülern über Nacht zu behalten, du kannst einen Lehrer dafür anzeigen wenn er das macht.