Handy einfach nicht dem Lehrer geben

7 Antworten

Die Herausgabe des Handys durch den Schüler ist nichts anderes als sein Schuldeingeständnis und eine Akzeptanz der Strafe. Deshalb: Handy nie hergeben! Jedenfalls dann nicht, wenn Du ohne das Ding nicht sein kannst. Was kann bei einer Weigerung passieren? Der Lehrer denkt sich eine andere Strafe aus. Du kannst also wählen zwischen einem Einbehalt des Handys ohne zu wissen, wann Du es zurückbekommst (hier ist Willkür auf seiten der Lehrer rechtlich legitimiert) und einer der üblichen Strafen, die man so aus der Schule kennt. Missbilligung, Tadel, Verweis usw.

Es ist in unserer Rechtsprechung gängige Praxis und auch legitim, beispielsweise gegen Bußgeldbescheide wegen zu schnellen Fahrens, Widerspruch einzulegen und das Bußgeld nicht zu bezahlen. Damit sind schon Leute durchgekommen, obwohl sie auf den Blitzer-Fotos eindeutig zu erkennen waren.

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regel, wie lange Handys eingezogen werden können. Wie schon gesagt, da herrscht Willkür in der Schule. Ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, dass so manches Schulgesetz geändert werden müsste, käme mal jemand auf die Idee, gegen den mehrtägigen Einbehalt des Handys zu klagen. Aber wer klagt schon, wegen einer solchen "Kleinigkeit" (Mir ist bewusst, dass es für Dich keine Kleinigkeit ist.). Für mich besteht das Problem darin, dass Dir keine Schule die Nutzung des Handys außerhalb ihres Geltungsbereiches verbieten kann. Das tut sie aber, wenn sie es über mehrere Tage behält. Und dagegen sollte man sich in der Tat wehren. Die Weigerung, es dem Lehrer zu geben, wäre eine solche Gegenwehr. S c h e i ß auf den Tadel.

Nicht alles, was in Schulgesetzen steht, ist auch sinnvoll, geschweige denn gerechtfertigt. Bis vor wenige Jahrzehnten, war das Gesetz auf der Seiten der Lehrer, wenn sie Schüler wegen eines Vergehens geschlagen habe. So gerechtfertigt wie eine Gegenwehr gegen absurde Paragraphen damals war, so gerechtfertigt ist sie auch heute. Es geht hier nicht um eine moralische Bewertung oder einen Vergleich zwischen physischer Gewalt und der Wegnahme des Handys, sondern lediglich um eine rechtliche Bewertung.

Gruß Matti

PatrickLassan  25.06.2014, 08:34
. Ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, dass so manches Schulgesetz geändert werden müsste, käme mal jemand auf die Idee, gegen den mehrtägigen Einbehalt des Handys zu klagen

Ich könnte mir eher vorstellen, dass dann die Gesetze dahin gehend geändert werden, dass man einfach eine Höchstdauer für die Einbehaltung des Handys einfügt. Das wäre übrigens auch kein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetz, da es lediglich um den Besitz des Handys geht.

0
Kuhlmann26  25.06.2014, 13:51
@PatrickLassan
Ich könnte mir eher vorstellen, dass dann die Gesetze dahin gehend geändert werden, dass man einfach eine Höchstdauer für die Einbehaltung des Handys einfügt.

Das wäre zu begrüßen. Die Höchstdauer kann ja nur bis zum Ende des Unterrichts gehen; jedenfalls dann, wenn entschieden wird, dass den Schülern das Handy außerhalb des Schulgeländes nicht vorenthalten werden darf.

Ich stelle überhaupt nicht infrage, dass die Schule entscheiden kann, was mit den Handys der Schüler während der Schulzeit zu geschehen hat. Nur hat das nichts mit der Handynutzung außerhalb der Schule zu tun. Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass es zu einen Interessenkonflikt mit den Mobilfunkanbietern kommen könnte, wenn eine größeren Gruppe von Konsumenten über mehrere Tage daran gehindert wird, denen das Geld in den Rachen zu werfen und wer zahlt schon gerne Gebühren für die Flatrate, wenn er deren Vorteil nicht ausnutzen kann? Man darf gespannt sein, wer in dieser Auseinandersetzung die besseren Anwälte hat. Die Mobilfunkanbieter oder die Bundesländer als Gesetzgeber.

Mit der Eigentumsgarantie hat das das natürlich überhaupt nichts zu tun. Unabhängig davon in wessen Besitz sich das Handy befindet, bleibt der Eigentümer doch immer der gleiche.

0

Du verstößt bewusst gegen Verbote und suchst jetzt Paragraphen,um dich zu wehren,nachdem du dich selbst nicht an Regeln hältst?

Gesetzliche Regelungen gibt es soviel ich weiß nicht,aber sie dürfen es dir sehr wohl abnehmen und es nur an die Eltern herausgeben.Natürlich sollte dir das Gerät auch am nächsten Tag mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern gegeben werden,nach Unterrichtsschluss wohlgemerkt.

Wenn du bockig sein musst,dann nimmt er Lehrer dich eben mit ins Direktorat,ruft die Eltern an und es gibt umgehend einen Schulverweis,so wird das bei uns gehandhabt,wenn sich unreife Kinder meinen weigern zu müssen,das abzugeben.Behalten können sie es dann aber schon.Andersherum kann man dem Lehrer auch den Akku geben,wenn man diesen herausnehmen kann - vorgespielte Sicherheitsbedenken sollten also auch sinnlos sein.Bei uns gibt es im Sekretariat einen Tresor,da kann man zusehen,wie es in einer Plastiktüte mit Zettel mit Namen und Klasse sicher verstaut wird.

Ceddie123 
Fragesteller
 24.06.2014, 16:49

Das Problem ist ja, dass die Eltern keine schriftliche Erlaubnis schreiben dürfen. Und wenn ich Pech habe ist das Handy nächste Woche noch in der Schule.

0
PatrickLassan  24.06.2014, 20:08
Gesetzliche Regelungen gibt es soviel ich weiß nicht

Nicht direkt, aber man kann es aus den Schulgesetzen der Bundesländer ableiten.

0

Naja, die üblichen disziplinarischen Maßnahmen, bei der die höchste Eskalationsstufe der Schulverweis ist.

Ich persönlich bin meistens zufrieden, wenn diejenigen ihr Handy demonstrativ abschalten. Sie dürfen mir auch den Akku geben, damit ich das glaube. Ich verstehe schon, dass Handys nicht etwas sind, was man "jedem" in die Hand drücken möchte...

Huhu.

Nein, da wird bestimmt nich die Polizei kommen und es dir klaun...

Es gibt in den meisten Fällen einen Tadel und eine Konferenz.

LG

Ich denk du musst zur Direktorin, Eltern werden informiert und du kriegst nen Eintrag.