Darf ein Lehrer nach Schulschluss ein Handy abnehmen?

8 Antworten

So einfach wie das der Mitbeantworter darstellt ist es nicht.

Normalerweise gilt für die Schule "Handyverbot". Das hat mit dem individuellen Unterrichtsschluss nichts zu tun. Insofern kann der Lehrer - wenn das schulintern so geregelt ist - das Handy einziehen und von den Eltern abholen lassen.

Ob das am gleichen Tag ist oder einen Tag später, hängt vielleicht auch mit den Öffnungszeiten des Büros zusammen.

Das ganze wäre natürlich anders, wenn der Schüler das Handy vor der Schule aber ausserhalb des Schulgeländes benutzt hätte.

In keinem Fall hat das etwas mit Diebstahl zu tun. Die Lehrer vertreten den Direktor und das Schulamt und haben Hausrecht. Es gehört zu ihren Aufgaben, die Regeln durchzusetzen.

Hallo dimmme2000,

hier aus einer Darstellung des VBE (Verband Bildungund Erziehung) für Lehrer auszugsweise:

Ein generelles Verbot, wie es häufig in Schulen besteht,dass Handys nicht mit in die Schule gebracht werden dürfen, ist rechtlich nichthaltbar. Hierbei würde die Freiheit der Schülerinnen und Schüler eingeschränktwerden, das Handy vor und nach dem Unterricht zu benutzen. Nur wenn in andererWeise kein ordnungsgemäßer Unterricht mehr stattfinden kann, könnte eingenerelles Verbot berechtigt sein, dies ist aber sicherlich schwerlich zubeweisen…….Jedoch kann die Nutzung in der Schule verboten werden…..Spätestens am Ende des Unterrichtstages muss das Gerätwieder zurückgegeben werden. …..(Quelle: Lehrerrat Aktuell)

Es kann jedoch sein, dass die Schulordnung speziell für eure Schule andere regelungen vorsieht. Das müsstest du erst mal feststellen.

Verzwickte Stituation , wenn es in den Schulregeln steht das die Handys auf dem Schulgelende aus zu sein haben ( sie dürfen mit geführt werden aber nicht bedient werden ) und es auf dem Schulgelende war dann kann sie es abnehmen allerdings nur bis "NACH " den Unterricht , der war ja wie beschrieben schon aus zu dem Zeitpunkt also hätte sie es abnehmen können , aber hätte es genau so gut sofort wieder aushändigen müssen , das einbehalten der Handys ist auch nicht ganz korrekt viele meinen das ist ok wenn Schulen es machen , Falsch ist es nicht !  es gibt 2 Möglichkeiten , deine eltern oder ein Teil der Eltern geht morgen zur Schule und holt das handy oder dein  bruder holt es sich selbst und sagt den mal die Meinung dazu ...aber richtig ....Ich hätte damals mein handy niemals abgegeben nach der Schulzeit ....natürlich muss man bedenken wenn es auf dem Schulhof war und der damit rumgespielt hat ist es eine Sache aber wenn er in der Aula saß oder irgenwo "in " der schule dann hat es eigentlich auch noch wegepackt zu sein ;) 

Die generelle Mitnahme des Handys darf die Schule schon mal nicht verbieten. Die Schule kann die Benutzung des Handys allerdings untersagen. Was steht denn in eurer Schulordnung? Ist die Benutzung während dem Unterricht verboten oder die allgemeine Benutzung auf dem Gelände? 

dimme2000 
Fragesteller
 21.11.2016, 15:48

In der Schulordung steht so viel ich weiß drin das die Benutzung des Handys auf dem Schulhof und im Gebäude nicht gestattet ist jedoch war es schon nach 13 Uhr und mein Vater hat angerufen und ausdrücklich verlangt das Eigentum von meinem Bruder also das Handy heraus zu geben .

Und dürfen Lehrer diese Erzieherische Maßnahme auch nach Schulschluss durchführen und das Handy sogar über Nacht behalten ?

0
Chogath  21.11.2016, 15:57
@dimme2000

Also die Schulordnung gilt zunächst einmal immer egal ob Schule stattfindet oder nicht. Bei dem beschriebenen Fall und wenn es sonst noch keine Probleme in der Richtung gab halte ich es für absolut unverhältnismäßig das Handy über Nacht zu behalten. Wenn dein Vater dort schon angerufen hat wird die Schule sicherlich reagieren und dein Bruder bekommt sein Handy wieder;) 

0

Die Hausordnung gilt in jedem Falle auch nach 13.00 Uhr, entscheidend ist, dass Du auf dem Schulgelände bist.

Man kann über die Verhältnismäßigkeit aller Beteiligten diskutieren (Schulrecht, Hausordnung, persönliches Ermessen bei der Umsetzung) – aber haltbar ist das durchaus.