§ 35 StGB
Entschuldigender Notstand
(1) 1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. 2Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) 1Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. 2Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Was "bekriegt" ihr euch denn jetzt?
Ihr habt Anspruch auf die 900€ aus dem Verkauf.
Darum solltet ihr euch schnellstmöglich kümmern.
Also normalerweise lässt man das erstmal begutachten und fordert Nachbesserung.
Grundsätzlich kann man schon versuchen Ansprüche geltend zu machen
Je nachdem mit welchen Lehrern deine Eltern reden wollen.
Theoretisch können sie das mit allen machen.
Was hat hinter seinen Wurzeln zu stehen mit der politischen Ausrichtung zu tun?
Du kannst nochmal mit deinem Lehrer reden. Sag ihm, dass du mit deiner Benotung sehr unzufrieden bist und sehr überrascht über die Note warst. Frag ihn wie er auf die Note kommt. Bringe deine Argumente und bitte ihn, dass er nochmal drüber nachdenken soll und die nächsten Woche auf deine mündliche Mitarbeit achten soll.
Sollte dann keine Lösung in Sicht sein, kannst du mit deinem Klassenlehrer reden.
Ein Sachmangel liegt nach § 434 BGB vor.
Nach §437 BGB in Verbindung mit §439 BGB hast du ein Recht auf Nacherfüllung.
Einfach vom Kaufvertrag zurücktreten geht ohne vertragliche anspruchsgrundlage zunächst nicht
Rückgaberecht in keinem Fall.
Wenn du privat bist, auch kein Widerrufsrecht, wenn gewerblich dann schon
Nein darf sie selbstverständlich nicht.
An deiner Stelle könnte dir ein Anwalt helfen, der ein unterlassungschreiben aufsetzt.
Dein Wort ist durch Artikel 5 gg geschützt. Auch zivilrechtlich. Die Gegenseite ist auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Notfalls ist hier Klage zu erheben.
Neben deinem zivilrechtlichen Anspruch ist könnte die Veröffentlichung eurer Unterhaltung ohne deine Zustimmung auch strafrechtlich relevant.
Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen können Gegenstand strafrechtlicher Tatbestände wie üble Nachrede oder Verleumdung gemäß den Vorschriften der §§ 186 und 187 StGB
Aber kommt eben bei allem, drauf an um was es geht und um grundrechtsabwegungen.
Ach die brauchen bisschen Zeit dich loszulassen.
Zeig Ihnen mal, dass du sehr beschäftigt bist und wie viel Zeit die Fahrerei dir wegnimmt
Welches a?
Sollen wir die Bibel auch umschreiben?
Nein, das finde ich lächerlich.
Dann lieber Talkshows
Subventionierung erneuerbarer Energien
Klar.
Ich will gar nicht wissen wieviele, Vorbilder haben, die auch eine Schattenseite haben.
Such dir das gute raus.
Nein, die gesetzte und auch die verfassung sind unterschiedlich.
Ich gehe sogar mal davon aus, dass kein Gesetz wörtlich gleich ist
Die Buchlösung wäre Maximalprinzip.
Die Aufgabe ist aber total dumm und schlecht gestellt und in der Form eigentlich nicht lösbar.
Man kann in der Hinsicht den staatsaufbau Frankreichs nicht mit Deutschland vergleichen.
Deutschland ist ein föderaler Bundeststaat.
Frankreich ein Zentralstaat.
Sehe das auch der kritisch.
Sowas sorgt, dafür dass wirkliche Opfer Probleme haben
Nein Selbstbestimmung
Nicht mehr in die Öffentlichkeit gehen.
Nehm dich mal nicht so wichtig. Ich will gar nicht wissen wie viele Leute du am Tag anschaust.