§ 35 StGB 
Entschuldigender Notstand

(1) 1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. 2Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) 1Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. 2Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

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Wer haftet? Wer ist Schuld? Schadensersatz?

Nun, um die Frage beantworten zu können, führe ich kurz die Situation.

Ich habe meinen Bruder beauftragt mein iPhone 8 Plus, 256 GB über eBay Kleinanzeigen zu verkaufen, dies hat er getan und zwar zu einem vernünftigen Preis von 900€.

Er hat das Geld umgehend erhalten, mit dem Geld das auf PayPal war, habe ich Ihn gebeten mir bitte eine PlayStation 4 PRO zu kaufen (Diese läuft über den Saturn Account meiner Freundin), den Rest sollte er mir doch bitte dann überweisen, wenn er das von PayPal abgebucht hat.

Wie dem auch sei, um Mitternacht hat der "Käufer" das Geld zurück gezogen unter dem Einwand; "Unberechtigter Kontozugriff", damit ist er durch gekommen, mein Bruder hat das Gerät an eine Packetstation gesendet und zwack waren die 900€ + mein iPhone weg.

Da er nun im Minus ist mit 422€ (PS4 PRO), verlangt er von mir, das ich das Gerät zurück gebe damit er wieder im Plus ist. Seine Frau hat mir gedroht, das wenn ich die Konsole nicht zurück bringe, Sie persönlich kommt, das Gerät mitnimmt und ein riesen Theater macht. Ich kenne seine Frau, ich habe vor Ihr zwar keine Angst aber im Endeffekt war doch die Konsole von dem Geld bezahlt, das mir eigentlich zustande, somit hat sie doch schon kein Anrecht drauf, oder? Zu mal die Konsole sowieso über meine Freundin gekauft wurde.

Wie dem auch sei, das iPhone + 900€ sind nun beim Betrüger, DHL und die örtliche Polizei hat mir mitgeteilt, das es möglich gewesen wäre den Versand zu stoppen, sofern mein Bruder oder seine Frau umgehend zur Polizei geht und den Vorfall schildert, diese haben sich beide schlichtweg einfach geweigert, dennoch besteht sie darauf das ich Ihr die 422€ nun gebe und wie oben genannt bedroht Sie nun meine Freundin und Mich, damit zu den Eltern meiner Freundin zu gehen und Ihnen Mist über mich zu erzählen.

Zu dem waren die 900€ notgedrungen da ich Sachen zu zahlen hatte, wo durch ich gezwungen war, mein iPhone X zu verkaufen und mir nun Schaden zu Stande gekommen sind.

Meine Frage im Endeffekt ist, hat Sie den Anspruch auf die Konsole? Kann ich den Schaden bei meinem Bruder / Schwägerin einklagen, da sie Schuld sind, dass nun beides weg ist? Gilt der Verkauf meines iPhone X als Schmerz? Kann ich diese Summe nun auch einklagen?

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Was "bekriegt" ihr euch denn jetzt?

Ihr habt Anspruch auf die 900€ aus dem Verkauf.

Darum solltet ihr euch schnellstmöglich kümmern.

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Also normalerweise lässt man das erstmal begutachten und fordert Nachbesserung.

Grundsätzlich kann man schon versuchen Ansprüche geltend zu machen

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Was hat hinter seinen Wurzeln zu stehen mit der politischen Ausrichtung zu tun?

Du kannst nochmal mit deinem Lehrer reden. Sag ihm, dass du mit deiner Benotung sehr unzufrieden bist und sehr überrascht über die Note warst. Frag ihn wie er auf die Note kommt. Bringe deine Argumente und bitte ihn, dass er nochmal drüber nachdenken soll und die nächsten Woche auf deine mündliche Mitarbeit achten soll.

Sollte dann keine Lösung in Sicht sein, kannst du mit deinem Klassenlehrer reden.

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Ein Sachmangel liegt nach § 434 BGB vor. 

Nach §437 BGB in Verbindung mit  §439 BGB hast du ein Recht auf Nacherfüllung.

Einfach vom Kaufvertrag zurücktreten geht ohne vertragliche anspruchsgrundlage zunächst nicht

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Nein darf sie selbstverständlich nicht. 

An deiner Stelle könnte dir ein Anwalt helfen, der ein unterlassungschreiben aufsetzt.


Dein Wort ist durch Artikel 5 gg geschützt. Auch zivilrechtlich. Die Gegenseite ist auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Notfalls ist hier Klage zu erheben.
Neben deinem zivilrechtlichen Anspruch ist  könnte die Veröffentlichung eurer Unterhaltung ohne deine Zustimmung auch strafrechtlich relevant.

Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen können Gegenstand strafrechtlicher Tatbestände wie üble Nachrede oder Verleumdung gemäß den Vorschriften der §§ 186 und 187 StGB

Aber kommt eben bei allem, drauf an um was es geht und um grundrechtsabwegungen.

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Argumente fürs ausziehen von Zuhause?

Abend liebe User.

Ich bin 19 Jahre alt (bald 20) und studiere seit Oktober diesen Jahres. Ich bin aktuell sehr zufrieden mit meinem Studium und habe sehr viel Motivation und Spaß weiter durchzuziehen. Einziges Problem ist die Entfernung. Ich brauche tatsächlich hin und zurück von Haustür bis Vorlesungssaal und zurück 3 bis 4 Stunden. Also 2 Stunden weniger Schlaf und 1-2 Stunden weniger Freizeit. Der Vorteil ist das ich meistens nur bis 14 Uhr meine Veranstaltungen habe und zudem Freitags frei. Soviel dazu. Allerdings kann man sich jetzt denken das mir diese ständige Fahrerei ziemlich auf die nerven geht. Nach den Fahrten bin ich immer ziemlich kaputt und demotiviert und arbeite dann öfters die Vorlesungsinhalte nicht nach. Deshalb bin ich auf den sinnvollen Gedanken gekommen auszuziehen von Zuhause, in Richtung Unistadt. Wäre nicht nur vom Weg dahin ein Vorteil sondern weil ich mich auch ein bisschen mehr unter meinen Mitstudenten mischen kann. Diesen Wunsch habe ich nun auch meinen Eltern mitgeteilt und ihnen gesagt, dass ich für das 2. Semester in meine Unistadt will. Allerdings waren sie davon eher weniger überzeugt und wollen mir dieses Vorhaben wieder ausreden, weil ich noch zu "unreif" und "unselbstständig" sei. Natürlich teile ich diesen Standpunkt meiner Eltern nicht und habe trotzdem vor auszuziehen. Allerdings könnte das weiter Ärger geben, aber ich will mich auch selbstständig machen und mal die Freiheit genießen, auch wenn das selbstbedeutend natürlich auch viel Verantwortung bedeutet. Könntet ihr mir vielleicht Tipps geben, wie ich meine Eltern umstimmen könnte? Sie scheinen noch ziemlich an mir zu hängen und wollen nicht einfach ihr ältestes Kind verlieren, mein Vater meinte auch ich solle warten bis ich meinen Bachelor gemacht habe (und den hab ich frühestens mit 22/23). Zudem wäre es finanziell kein Problem da ich Bafög vom Staat bekomme, problemlos auch einen Job bekommen könnte, da ich sowieso sehr viel neben Schule/Uni gearbeitet habe und Kindergeld würde mir ja auch zu stehen. Naja langer Text kurzer Sinn, würde mich über euer Feedback und Tipps freuen :D

LG Blue

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Ach die brauchen bisschen Zeit dich loszulassen.

Zeig Ihnen mal, dass du sehr beschäftigt bist und wie viel Zeit die Fahrerei dir wegnimmt 

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Klar.

Ich will gar nicht wissen wieviele, Vorbilder haben, die auch eine Schattenseite haben.

Such dir das gute raus.

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Sehe das auch der kritisch.

Sowas sorgt, dafür dass wirkliche Opfer Probleme haben

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Nicht mehr in die Öffentlichkeit gehen.

Nehm dich mal nicht so wichtig. Ich will gar nicht wissen wie viele Leute du am Tag anschaust.

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