Darf mein Chef nicht eingenommenes Trinkgeld vom Lohn abziehen?
Ich arbeite im Lieferservice für ein großes Unternehmen der Systemgastronomie. Wenn ich bei einem Kunden bin drückt er mir manchmal etwas mehr Geld in die Hand und sagt es sei Trinkgeld oder meistens sogar "Hier und der Rest ist für SIE!"
Mein Chef möchte von dem Trinkgeld eine Feier für alle Fahrer organisieren. Heute habe ich erfahren, dass mein Chef die Fahrer beschuldigt, nicht alles Trinkgeld an ihn abzugeben, und erwartet nun, dass wir pro Kunde mindestens 50ct Trinkgeld erhalten.
d.h. bei 10 Haushalten müssen 5 € mehr im Portmoney sein.
Das Problem ist, dass sich die meisten das Wechselgeld (möglichst) genau zurückgeben lassen und man so nicht wirklich auf 50ct pro Gast kommt.
Sollten wir diese 50ct pro Gast nicht haben, will unser Chef uns die Differenz vom Lohn abziehen.
Darf er das?
und Darf er darauf bestehen, dass wir alle das Trinkgeld in eine gemeinsamme Kasse werfen?
Laut Internet habe ich gelesen, dass Trinkgelder eine freiwillig erbrachte Leistung, direkt an den Arbeitnehmer ist. Somit eine Art Geldgeschenk an den Lieferanten.
Würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen kann.
Vielleicht steckt ja jemand in der selben Situation wie wir!
7 Antworten
Sollten wir diese 50ct pro Gast nicht haben, will unser Chef uns die Differenz vom Lohn abziehen. Darf er das?
Nein. http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid=%7B8995159E-8B42-43A5-8421-24070A9FBE03%7D
Allerdings muß der Chef auch keine Party ausrichten. Wenn Ihr eine Firmenfeier haben wollt, dann dürft Ihr alle gemeinsam Geld sammeln, bis genug zusammen gekommen ist. Ob Ihr dafür Trinkgelder oder eigenes Geld in den Pott legt, das ist Eure eigene Entscheidung. Allerdings sollte schon jeder denselben Betrag aufbringen.
"..und erwartet nun, dass wir pro Kunde mindestens 50ct Trinkgeld erhalten." LOL
Mit welcher Rechtsgrundlage?? Darf er nicht.
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Das ist ja lecker. Zumindest eines weiss ich: der Chef kann nicht davon ausgehen, dass überhaupt Trinkgelder gezahlt werden. Wenn er regelmäßig 50 Cent pro lieferung in der Gemeinschaftskasse sehen will, muss er selber dafür sorgen! Entweder geht es von seinem Gewinn ab, oder er muss jetzt die Preise erhöhen. Ih solltet euch zuzsammentun!
Nein, er darf euch das nicht vom Gehalt abziehen. Das wäre ja fast schon absurd und würde das Gegenteil erreichen was eigentlich mit Trinkgeld erreicht werden solll.
Eine gemeinsame Kasse kann er machen. Allerdings kann sich daraus schnell eine Steuerpflicht ergeben. Grundsätzlich müssen natürlich auch Trinkgelder versteuert werden. Weiss der Arbeitgeber nicht, von welchen Summen geredet wird, kann ihm das egal sein (solange er nichts damit zu tun hat) Der Arbeitnehmer ist dann zur Versteuerung verpflichtet. Da aber niemand nachvollziehen kann wieviel das ist, läuft das meist ohne etwas abzudrücken. Wenn die Summen aber nun ganz offiziell bekannt sind und auch noch eine Firmenfeier davon bezahlt werden soll, ist das etwas ganz anderes. Diese Einnahmen müssten versteuert werden.
Letztendlich ist das Verhalten deines Chefs moralisch sehr zweifelhaft. Rechtlich würde er damit nicht durchkommen. Das setzt aber voraus, dass ihr den Mut habt euch dagegen zu wehren.
Eine Betriebsfeier ist eine schöne Sache. Alerdings gilt hier wie sonst auch: Wer bestellt, der zahlt auch. Der Chef kann nicht eine Feier bestellen und euch bezahlen lassen.
Das Trinkgeld gehört euch. Andere Regeln gibts in der Gastronomie, aber nicht an der Haustür. In der Pizzeria ird mit dem Trinkgeld eben der gesamte Service bedacht, im Lieferservice nur der Bote direkt vor mir.